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Hallo,
ich Interessiere mich bei der Planung meiner OFF Grid PV Anlage mit LIFEPO4 Speicher für den MPP PIP 5048MKX . Jetzt habe ich gesehen, dass dieser kein VDE-AR-N 4105 Zertifikat hat.
Kann ich den trotzdem verwenden?
Greift die Norm nur bei Netzeinspeisung?
Welch Norm benötige ich zwingend?
Sorry, dass ich evtl. komisch frage, aber mit der Anmeldegeschichte bzw. Zulassung bin ich nicht so vertraut.
Danke Mike
MPI5,5K, 10 X 550 WATT LUXEN. 3x Longi 535 WATT, 16x 230Ah eve , 19 Qm Solarthermie, Wasserführenden Holzofen
Hallo Mike,
wie es nun rechtlich gesehen genau ist, ist wohl strittig. Ich habe mir inzwischen folgende Meinung dazu gebildet:
Rechtssicher anmeldefrei (also kein VDE-AR-N 4105 nötig) sind nur reine Inselanlagen.
https://www.elektrofachkraft.de/sicheres-arbeiten/sind-photovoltaik-inselanlagen-meldepflichtig
Wenn dein Wechselrichter mit dem Netz verbunden ist (und das ist er wenn der L_in des PIP an L1, L2 oder L3 des Netzes hängt, dann musst du -sagt der Netzbetreiber- das Ding anmelden und ein zugelassener Elektriker muss Konformität gemäß VDE-AR-N 4105 bescheinigen. Ob der PIP einspeisen kann oder nicht ist in dem Zusammenhang dem Sachbearbeiter des Netzbetreibers herzlich egal. Der will nur die Bescheinigung sehen.
Die Bestimmungen des VDE-AR-N 4105 betreffen eigentlich größere einspeisende Anlagen, im Grunde geht es um Netzsicherheit, das Netz soll u.a. nicht gestört werden. Zum Beispiel ist da gefordert, dass der Wechselrichter die 3 Phasen überwacht und die Einspeisung abschaltet, wenn eine Phase fehlt. Angenommen ein Mitarbeiter der E-Werks schaltet dir den Strom von außen ab für Wartungsarbeiten und angenommen, dein angeschlossener Wechselrichter speist weiter ein, dann bestünde für den Wartungsarbeiter Lebensgefahr. Macht ja eigentlich Sinn. Dass dein PIP aber gar nicht einspeisen kann, auch nicht wenn er defekt ist, interessiert den Netzbetreiber nicht. Es gibt noch andere Aspekte wie z.B. Schieflast > 4,6kW aber lassen wir das mal außen vor....
Jedenfalls sagt der Netzbetreiber : Insel ist nur, was physikalisch (allpolig 3P + N) vom Netz getrennt ist und für alles andere brauchen wir ein VDE-Zertifikat des Geräts (auch wenn es aus Netzsicht nur ein Verbraucher ist). Der User Stromsparer99 im Forum vertritt auch strenggläubig diese Auffassung.
Ein Solaranlagenbetreiber wie du, der L2 und L3 nicht verwendet und nur L1 mit L_in des PIP verbunden hat sagt : "Das ist aus Netzsicht ein ganz normaler Verbraucher an L1 ohne Rückwirkung auf das Netz. Die Solar-Steuerung, Batterieladegerät, bestenfalls eine UPS, für die es auch kein VDE-AR-N 4105 Zertifikat gibt, sind ja aus Netzsicht in der Tat reine Verbraucher. Und Verbraucher (Fön, Herd, Kühlschrank, Solarsteuerung) darf ich ja wohl anmeldefrei anschließen. Auf diesem Standpunkt stehen hier im Forum wohl auch viele User.
Du könntest somit auch gewissenhaft deinen PIP für dich als anmeldefreien Verbraucher einstufen. Wenn nun ein Elektriker kommt und keine Abnahme machen will oder der Netzbetreiber das VDE-Zertifikat für deine Solar-Steuerung und das Batterieladegerät (also den WR) haben will und dich so nicht mehr ans Netz lässt, müsstest du halt klagen und dann könnte das ein Gericht entscheiden, dann hättest du Rechtssicherheit. Wenn du nicht klagen willst, dann hilft wohl nur umbauen auf ein Gerät mit VDE-AR-N 4105 Zertifikat. Das reichst du dann ein und alle sind zufrieden.
Im Photovoltaikforum wurde das Thema auch schonmal diskutiert. Netzbetreiber und "Inselanlagenbetreiber" haben einfach unterschiedliche Rechtsauffassungen. Da gibt es auch ein Schreiben eines deutschen Zertifizierers eines deutschen Wechselrichterherstellers, der auch den meinigen eher verbraucherfreundlicheren Standpunkt vertritt => https://www.photovoltaikforum.com/core/attachment/183056-insel-wr-stellungnahme-2-deu-pdf-pdf/ .... einfach mal durchlesen.....
Viel Spaß