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Frage erübrigt sich doch.
Lies dir die benannten Texte durch.
Muß diese Kombi angemeldet werden ??????
Eine inselanlage muss nicht angemeldet werden, so weit ich weiss auch keine "mobile" Anlage. Deine Anlage ist mobil, stelle das auf eine grosse Sackkarre.
Anmelden bedeutet jede Menge Aufwand und Ärger, du musst dich mit Sachbearbeitern rum schlagen, die nur ne kleine online Schulung in Sachen PV-Anlagen gehabt haben. Und weil keiner mehr verantwortung übernehmen will, wird viel einfach abgelehnt. Schlimm, dass es soweit gekommen ist.
Die geschwister scholl wurden ermordet, weil sie ihre politischen ansichten dort verbreitet haben, wo es nicht vorgesehen war. Heute werden nur beiträge gelöscht, keiner stirbt mehr. Ausser der denokratie.
Ist keine Insel.....
Und ist auch nicht mobil.....
Lies dir die entsprechenden Passagen selber durch
Dann streicht das Wort Insel und Halbinsel oder sonst was, es geht doch nicht um das Ziel.
Etwas abstrakter:
Darf man sein Haus zeitweiser mit einem Generator betreiben oder ist das aus irgendeinem Grind ausgeschlossen, bzw. bei einigen VNBs in ihren Tabs nicht erlaubt?
..,-
@sarowe1972 Irgendwie macht ihr aus mittelbar und unmittelbar eine komische Interpretationen. Eine Insel ANLAGE ist weder mittelbar noch unmittelbar mit den öffentlichen Netz verbunden. Da kann man diskutieren bis man schwarz wird.
Wenn ich in eine Steckdose fasse bekomme ich unmittelbar einen Stromschlag. Ich kann auch eine Stricknadel aus Metall nehmen und in die Steckdose halten. Dann bekomme ich mittelbar einen gewischt. Das ist die Definition von mittelbar und unmittelbar. So ist es auch beim Verbrechen. Begehe ich selber diese Tat dann bin ich unmittelbar daran beteiligt. Plane ich die Aktion und und lasse Anderen diese Tat vollenden und werde dann erwischt dann habe ich diese Tat mittelbar mit zu verantworten. Bei einer Umschaltung ist da aber nichts mittelbar oder unmittelbar. Die Insel wird das Öffentliche Netz nie berühren. Beim Umschalten wird die Insel ja abgeschaltet. Sie ist physikalisch nie mit dem Öffentlichen Netz verbunden. Währe sie das dann gebe es unmittelbar einen knall und der WR geht in flammen auf. Was hier am ende Verbunden wird (durch das Umschalten) sind die nachgelagerten Verbraucher. Die Verbraucher sind aber ja nicht die Inselanlage. Sinn und zweck dieser Regelung ist doch das niemand eine Anlage mit Einspeisung (erst recht nicht ohne NA Schutz) in Betrieb nehmen soll. Das soll so sein damit der Netzbetreiber mit allen möglichen Konsequenzen rechnen kann. Da eine Inselwechselrichter NICHT einspeisen kann, gibt es auch keinen mittelbaren oder unmittelbaren Zustand. Damit es eine unmittelbare Verbindung gibt müsste man eine technische Vorrichtung haben die von einem Netz auf das andere Netz einspeist. Das währe dann eine mittelbare Verbindung mit dem Öffentlichen Netz. z.B Nulleinspeisen mit einem Multiplus 2.