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Erfahrung mit Netze BW (Anfrageformular Photovoltaikanlage)?

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(@kg007)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 50
Themenstarter  

Hi,

ich wollte mal in die Runde fragen ob jmd Erfahrungen mit dem NetzeBW "Anfrageformular Photovoltaikanlage" hat.
https://api.netze-bw.de/ctfservice/v1/assets/7pSO5xJRLOKSWyquaEQwCm?download=1

Der entscheidende Teil sieht aktuell so aus:

Weiß jmd ob ein solcher Antrag eine Chance hat, wenn die Modulleistung unter 4,6 kWp liegt aber die Wechselrichterleistung (einphasiger WR) bei 5,5kW (Deye 5K, max output power) liegt?
Wenn nichts anderes angegeben auf einem WR Datenblatt, ist dann Scheinleistung=Wirkleistung?
Kennt jmd das richtige Messkonzept für Überschusseinspeisung? Ich würde sagen Nr. 4 oder? ( https://api.netze-bw.de/ctfservice/v1/assets/6iRkpf3dU40GEoWGqKuugy?download=1 )

So, nun ist mir natürlich klar, dass ein zugelassener Elektriker das sofort beantragen bzw beantworten könnte. Aktuell ist dieser aber noch nicht verfügbar und ich würde gerne so viel vorbereiten und verstehen wie es geht. Und, ... einen WR auswählen der auch eine Chance zur Duldung hat. (Wenn ich mir alle Detailunterlagen so durchblättere wird mir so richtig schlecht. Obwohl ich weit davon entfernt bin alles zu verstehen liest es sich doch manchmal so als müsste man bei der Neuentwicklung eines eines WRs das vorher wissen und berücksichtigen. Aber, ich bin Laie und kann kein Beamten-Rechts-Normungs-....-Deutsch)

Die ganzen Formulare gibt es aktuell auch nur mit der 70% Regel inkludiert. Evlt. macht es auch Sinn das gar nicht mehr dieses Jahr anzumelden um komischen Diskussionen aus dem Weg zu gehen.

Gruß
Karsten


   
Zitat
(@rasti)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1155
 

Weiß jmd ob ein solcher Antrag eine Chance hat, wenn die Modulleistung unter 4,6 kWp liegt aber die Wechselrichterleistung (einphasiger WR) bei 5,5kW (Deye 5K, max output power) liegt?

Wohl kaum, weil die Schieflastgrenze stark überschritten ist. Netze BW will die Wechselrichterleistung wissen.

Wenn nichts anderes angegeben auf einem WR Datenblatt, ist dann Scheinleistung=Wirkleistung?

Nein. Die Wechselrichterscheinleistung darf laut Einheitenzertifikat VDE-AR-N 4105:2018-11 max. 4,6 kVA betragen.
Wenn dein Elektriker aus Versehen nun 4 kVA statt über 5kVA in den Antrag schreibt und sonst keiner nachfragt und die Zertifikate sehen will, dann hast du Glück gehabt.

Kennt jmd das richtige Messkonzept für Überschusseinspeisung? Ich würde sagen Nr. 4 oder? ( https://api.netze-bw.de/ctfservice/v1/assets/6iRkpf3dU40GEoWGqKuugy?download=1 )

Ja, genau

Die ganzen Formulare gibt es aktuell auch nur mit der 70% Regel inkludiert. Evlt. macht es auch Sinn das gar nicht mehr dieses Jahr anzumelden um komischen Diskussionen aus dem Weg zu gehen.

Naja da sehe ich kein Problem. Die 70% werden am Wechselrichter eingestellt und die Einstellung kann man immer nach Belieben ändern.....


   
AntwortZitat
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