Strom an Nachbar ab...
 
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Strom an Nachbar abgeben

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(@janvi)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 233
 

Meiner Meinung nach wäre es richtig beim Zoll die Befreiung zu beantragen. Wahrscheinlich weckst du damit aber schlafende Hunde beim Finanzamt. Der Zoll hat bei mir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt verlangt. Da steht drin, daß du beim Finanzamt in den letzten Jahren immer alles richtig gemacht und pünktlich bezahlt hast. Bei Bedenken an Zuverlässigkeit und ordentlicher Buchführung wird der Zoll die Befreiung vermutlich nicht gewähren.

Derweil viel Spaß beim Warten auf das Urteil vom BFH

 


   
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(@aufgutenachbarschaft)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 4 Wochen
Beiträge: 7
 

Veröffentlicht von: @janvi

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Ist die Erlaubnis "generell" geltend und man kann so wie man lustig ist neue Nachbarn in die Belieferung mit aufnehmen und mit anderen aufhören, oder ist die Erlaubnis immer explizit auf einzelne speizifische Abnehmer bezogen?

 


   
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(@janvi)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 233
 

Die Erlaubnis ist generell, bei mir aber wohl auch wie bei allen Anderen zwangsweise auf die physikalische Ausdehnung des eigenen Netzes beschränkt. Das geht bei mir schon über zwei öffentliche Straßenkreuzungen. Die waren problematisch genug zum Bauen bis ich meine eigenen DN110 Leerrohre bekommen habe. Vom Netzbetreiber bis zum Tiefbauamt haben alle nur dumm geguckt weil das bislang  noch niemand gemacht hat. Es hat insgesamt Jahre gedauert bis es auf dem kleinen Dienstweg freiwillig bei allen Beteiligten soweit war. In neueren Gesetzen ist zwischenzeitlich sogar  irgendwo das Recht verankert, als Privater auf der Straße was verlegen zu dürfen. Die VNB bezahlen hierfür sogar eine Konzessionsabgabe pro kWh. Im Stuttgarter Osten gibt es seit einiger Zeit einen neuen Tatbestand für Busgeld: Ausrollen von Verlängerungskabel auf dem öffentlichen Gehweg. Das kommt, weil es zwischenzeitlich doch einige BEVs gibt, welche abends geladen werden wollen.

Das Konzept der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung könnte ein einzelnes Gebäude locker verlassen. Das wäre ein echter Anschub für die Energiewende. Dazu hat aber aber wohl die Netzbetrieberlobby noch zuviel Einfluss auf die Gesetzgebung. Aber lassen wir das, sonst wird es zu politisch. Dazu gibt es das PV Forum. Bashing wird von @Carolus hier ja strenger geregelt.

 


   
saugnapf reacted
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(@aufgutenachbarschaft)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 4 Wochen
Beiträge: 7
 

Veröffentlicht von: @janvi

... Das geht bei mir schon über zwei öffentliche Straßenkreuzungen...

Vielen Dank für deine fundierten Hilfestellungen!

Darf ich noch fragen, wie du das Problem vom Potentialausgleich zwischen den Gebäuden / Grundstücken gelöst hast?

Nur 5-Adriges Kabel von dir zu allen Abnehmern?
In welchem Querschnitt?

 


   
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(@jensdecker)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 363
 

Hab zu dem Thema hier selber keine Expertise, fand aber diesen Artikel von MachDeinenStrom.de heute morgen recht interessant:
https://sh1.sendinblue.com/3g9lsiplshxpfe.html?t=1726837455865#Heading1


   
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(@janvi)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 233
 

§42c ist wohl das, was ursprünglich in Habecks gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung mit einem 2000m Radius vorgesehen war. Diese wurde bis zur Verabschiedung dann aber auf ein Gebäude beschränkt eingedampft. Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist seit Jahresanfang als Gesetz gültig. Ich habe aber noch niemand getroffen der es nutzt, bzw. kenne auch keinen Dienstleister der das anbietet. Kann aber auch ein Defizit in meinen Kentnissen sein.

§42c macht nun das Gleiche wie die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung aber erweitert den Netzbereich auf das Netz eines VNB. D.h. das Verbundnetz mit Nieder und Mittelspannungsebene wird damit zum tatsächlich nutzbaren Gemeingut. Das ist eine hervorragende Idee die sich hoffentlich durchsetzen wird. Dazu gehören offensichtlich sogar die Ortsnetztrafos. Die Grenzen der VNB Netze sind in der Regel über das Hochspannungsnetz angebunden, so daß dieses nicht unter die Regelung fällt weil es Domäne der Übertragungsnetzbetreiber ist.

§13 ist auch längst überfällig. Dahinter stehen neue Netzcodes welche in Europa vereinheitlicht werden müssen. Die VNB haben das Problem daß immer mehr rotierende Massen zur Netzstabilisierung wegefallen. Die Redispatch Maßnahmen zur Stabiliserung werden deshalb immer hektischer. Simulationen sagen vorraus, daß bei 70% erneuerbaren Quellen das Netz zusammenbricht weil es nicht mehr ausgeregelt werden kann. Momentan sind durch den Wegfall der AKWs etwa bei 50%. Dazu kann die Software in den Wechselrichtern aber die rotierenden Massen der Synchrongeneratoren simulieren. Damit wird ein weiterer PV Ausbau möglich und die Netzstabilität gefördert. Das dürfen die WR Hersteller momentan blos nicht, weil es dazu keine Netzcodes und keine Zulassungen gibt. Das Erbringen von Regelleistung ist ein sehr lukratives Geschäft, welches sich die Versorger nicht so einfach abnehmen lassen. Ich gehe deshalb davon aus, daß es noch länger dauern wird, bis es von diesem Entwurf mal eine Kabinetsfassung geben wird und ungünstigenfalls auch wieder viele Details eingedampft werden.

@Gutenachbarschaft: Die Gebäude sind 4 adrig mit 185mmq  H07RN-F Einzeladern verbunden. Am Gebäudeintritt ist die PE-N Trennstelle mit dem Fundamenterder und den Typ 1 SPDs. Allerdings habe ich auch einen 10kV Trafo der meinen eigenen Nullleiter herstellt, so daß die Gesamtanlage wohl nicht vergleichbar ist. Was man natürlich auf keinen Fall machen darf, ist den eigenen Trafo mit dem Ortsnetztrafo parallel zu schalten. Dazu gibt es Transferschränke mit sauberer Trennung. Sind zwar beides Dy5 aber da würden unkontrollierbare Ausgleichsströme fliessen.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 4 Wochen 6 mal von Janvi

   
saugnapf and JensDecker reacted
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(@aufgutenachbarschaft)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 4 Wochen
Beiträge: 7
 

Veröffentlicht von: @janvi
...

@Gutenachbarschaft: Die Gebäude sind 4 adrig mit 185mmq  H07RN-F Einzeladern verbunden. Am Gebäudeintritt ist die PE-N Trennstelle mit dem Fundamenterder und den Typ 1 SPDs. Allerdings habe ich auch einen 10kV Trafo der meinen eigenen Nullleiter herstellt, so daß die Gesamtanlage wohl nicht vergleichbar ist. Was man natürlich auf keinen Fall machen darf, ist den eigenen Trafo mit dem Ortsnetztrafo parallel zu schalten. Dazu gibt es Transferschränke mit sauberer Trennung. Sind zwar beides Dy5 aber da würden unkontrollierbare Ausgleichsströme fliessen.

Ok, das ist etwas heftiger.

Hier bei mir geht es nur um "normale" 100 kW Hausanschlüsse, die Nachbarn sind direkt angrenzend. Mit 40 bis 100 Meter Leitungslänge.

Gedacht war eigentlich ein Notstromumschalter hinter dem HAK bei den Nachbarn, so dass sie entweder den Netzstrom beziehen oder von mir.
Damit sie - falls wiedererwarten noch Probleme auftreten sollten, den eigenen Netzstrom haben.

Hast du eine Lösungsidee, insbesondere in Bezug auf Potentialausgleich und ob die Notstromumschalter-Lösung geht?

 


   
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(@janvi)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 233
 

Umschalten geht schon, aber das Schalten vom Null ist eben gefährlich weil Überspannungen bei Nullpunktverschiebung mit offenem Nulleiter entstehen können. Also Frühschliesser/Spätöffner.  Das sicherste ist,  den N nicht zu schalten, was dann freilich nicht den TABs entspricht. Die VNB wollen aus Gründen der Haftung immer eine allpolige Trennung haben. Inseln laufen sowieso bis auf Weiteres alle im grauen Guerillabereich. Potentialausgleich immer lokal am Gebäudeeintritt mit Fundamenterder. Du darfst blos niemals zwei Zähler parallel schalten weil das unkontrollierbare Verteilungen gibt wieviel Strom über welchen Zähler fliesst.

Die weiter vorne hier erwähnten Pionierkraft sind übrigens auch schon mal an mich herangetreten und wollten mich für Vertrieb und Installation haben. Das "Pionierkraftwerk" st im Endeffekt auch nix anders wie ein WR mit gekoppeltem Stromzähler um Energie direkt zu einem anderen Netzteilnehmer zu kriegen. Das ist technisch ziemlich Aufwendig und wird als Konzept mit der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung praktisch obsolet. Keine Ahnung wie die ihr Produkt bislang rechtlich geregelt haben. Macht für mich jedenfalls keinerlei Sinn damit was zu tun zu haben.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 4 Wochen 4 mal von Janvi

   
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(@aufgutenachbarschaft)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 4 Wochen
Beiträge: 7
 

Veröffentlicht von: @janvi

... Potentialausgleich immer lokal am Gebäudeeintritt mit Fundamenterder...

Also nur 4-Adrig mit 3 Phasen und Neutralleiter zu den Nachbarn?

 


   
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(@aufgutenachbarschaft)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 4 Wochen
Beiträge: 7
 

Veröffentlicht von: @janvi

... Potentialausgleich immer lokal am Gebäudeeintritt mit Fundamenterder...

Möchtest du noch kurz verraten, ob entsprechend 4- adrig mit 3 Phasen und Neutralleiter gelegt wird?

Vielen Dank!

 


   
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(@janvi)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 233
 

Ok, weil hier das Akkuforum ist: Wenn du 5 adrig legen kannst mach das. Ansonsten 4 adrig. Das ist dann aber L1,2,3,PEN und nicht L1,2,3,N. Solange dein Nachbar am gleichen Ortsnetztrafo oder vielleicht Kabelschrank hängt, ist alles im grünen Bereich. Fast egal wie du es machst. PE solltest du allerdings nie umschalten, N schalte ich aber auch nie. Beim Schalten von N bräuchte man vor und nacheilende Kontakte um eine Sternpunktverschiebung zu vermeiden.

Guckst du allerdings in die TABs (und die VDE dazu wird auch gerade überarbeitet), so siehst du daß das alles verboten ist. Es geht also nur als Guerillia Anlage. Die Versorger wollen aus Gründen der Haftung immer alles allpolig getrennt haben weil sie sonst auch nicht mehr durchblicken. Stell dir vor es brennt. Die Feuerwehr ruft den Versorger um für Löscharbeiten den Strom abzustellen. Der Versorger zieht für dein Haus am Kabelschrank auf der Straße die NH Sicherungen und die Feuerwehr geht da dann mit Löschwasser rein. Der Strom kommt aber gar nicht mehr von dort wo der Versorger gemeint hat abgeschaltet zu haben und das Unglück nimmt seinen Lauf.

Was du hier möglicherweise auch ungewollt machst, ist das parallelschalten von Trafos so dein Nachbar nicht am gleichen Trafo hängt. Höchstwahrscheinlich tut er das aber. Falls nicht geht es trotzdem noch solange gut, wie daß beide Trafos in der gleichen Schaltgruppe sind. Bei Ortsnetztrafos ist das üblicherweise Dy5. Die hintere Zahl der Schaltgruppe gibt die Phasenlage des Trafos an. Aussiedlerhöfe mit eigenem kleinen Trafo haben in der Regel eine Zigzag Schaltung Yzn11, manchmal aber auch Doppel-Zigzag in Schaltgruppe ZZan0. Die Realisierung braucht mehr teures Kupfer und kann dafür die Magnetisierung bei unsymmetrischen Lasten viel besser auf dem Eisenkern verteilen. Hochspannungstrafos im Verteilnetz sind normal Dd0 und werden dort üblicherweise auch parallelgeschaltet. Kommt der VNB aber mal auf die Idee, deinen Nachbar an einen Trafo einer anderen Schaltgruppe anzuschliessen, so würde deine Verbindung ein Kurzschluss machen. Andere Schaltgruppen als Dy5 sind aber ausserordentlich unwahrscheinlich. Trotzdem nimmt sich der Versorger die Freiheit das zu tun. Du solltest deshalb sowohl die Parallelschaltung von Stromzählern wie auch von (Ortsnetz) trafos vermeiden.

Hier etwas zu den Schaltgruppen zum Lesen.

Die VDE AR-N 4100 "Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen" ist gerade in der öffentlichen Konsultationsphase. Sie ist deshalb im Internet gerade frei einsehbar. Nach der Konsultationsphase wird sie offline genommen und ist nur noch gegen unverschämte Gebühren zu erwerben. Es ist also gerade die seltene Möglichkeit den gesamten Text halblegal als PDF lesen zu können. Im Anhang sind sehr viele Beispiele die verschiedene HAK und Erdungsmöglichkeiten von Trafos zwischen den Gebäuden zeigen. Ebenso wird die übliche Aufteilung des PEN als Übergang von 4 auf 5 polige Leitung im TN System sowie der SPD Überspannungsschutz für Blitzeinschlag gezeigt. Dzu solltes das verstehen. Es zeigt aber nur was erlaubt ist. Möglich sind natürlich weitere unerlaubte Varianten die  zwar für die Kundenanlage aber nicht für den Versorger vorteilhaft sind. Man kann sie realisieren wenn man verstanden hat was man tut.

Hier noch ein Link um zu verstehen wie ein WR den Nulleiter erzeugt. Einige WR (z. Bsp. Kaco) haben sogar nur 4 polige Anschlüsse. L1,2,3,PE aber kein N.

 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 1 Woche von Janvi

   
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