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ein Speicher für zwei Haushalte?

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(@burntime)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 77
Themenstarter  

 

Hi,

ich möchte zwischen zwei Haushalten Strom austauschen. Haus 1 hat eine 45kWp PV Anlage und e-Auto, Haus 2 hat 10kWp (wird gerade noch etwas vergrößert/ausgebaut) und eine Wärmepumpe.

Kann ich mit Victron (o.Ä.) so etwas realisieren?

Dieses Thema wurde geändert Vor 1 Monat von Burntime

   
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(@mhltheone)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
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Hallo,

grundsätzlich ist es möglich mehrere Victron für verschiedene Zähler an einer Batterie zu betreiben.

Hier mal ein nettes Beispiel das Vorgestellt wurde als "Mieterstrom" Variante.

EDIT: Man sollte den Link auch rein kopieren:

Aktuell eher im Bereich BKW aktiv. Einrichtung mehrere BKW (Hoymiles / EcoFlow / Nulleinspeisung).
Selbst ein BKW mit 4kWp und 5kW/h Akku im Betrieb und Tibber Kunde.


   
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(@jensdecker)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 358
 

Hab mir mal überlegt, ob das theoretisch ggf. auch ne Nummer kleiner/billig ginge: Hab selber nen 14 kWh DIY Akku und Multiplus 48/5000 mit ner O/W 8.8 kW/p PV. Könnte es klappen, einen billig geschossenen 300 Watt WR (kann man die ggf. auch noch etwas reduzieren?) aus dem Akku zu versorgen, wenn reichlich Überschuß da ist (auf der AC Seite mit Shelly sonst abschalten) und den Strom bei den RH Nachbarn einspeisen, die als Mieter keine PV haben und BKW am Balkon hier auch nicht so gut ginge wegen Schatten/Ausrichtung. Frag mich, ob der Victron dann durcheinander kommt, wenn der Ladezustand des Akkus so überhaupt nicht zu dem paßt, was vom Victron her rein und raus geht.


   
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(@mhltheone)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 900
 

@jensdecker Grundsätzlich ja.

Ob der WR sich drosseln lässt hängt vom Modell ab. Aber ein Hoymiles HM-300 oder HM-400 lassen sich über DTU (am Besten openDTU) drosseln.

Wenn du einen Hoymiles verwendest, kannst du den auch per openDTU deaktivieren (brauchst also keinen extra Shelly) und sehr gut zum Steuern überall einbinden. Dies hat den Vorteil, dass er nicht neu das Netz prüft.

Die Verluste des Akkus sind Victron selbst immer unbekannt und somit stört es nicht enorm. Genauer ist der SOC aber immer wenn du einen SmartShunt verwendest.

Aktuell eher im Bereich BKW aktiv. Einrichtung mehrere BKW (Hoymiles / EcoFlow / Nulleinspeisung).
Selbst ein BKW mit 4kWp und 5kW/h Akku im Betrieb und Tibber Kunde.


   
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(@jensdecker)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 358
 

@mhltheone Danke! Mal schaun, wenn die anderen Baustellen durch sind 😉


   
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(@grumpy_badger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 917
 

Mit einem Smartshunt kann das ESS auch andere DC-Verbräuche mit berücksichtigen. Wie z.B. einen WR.

Der zusätzliche Wechselrichter kann über openDTU-onBattery eine Nulleinspeisung in einer anderen Wohnung gewährleisten.

10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000


   
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(@wolfgang)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 379
 

Nein, FINGER WEG, 

wenn man - wie ich hier bei 45 kWp und 10 kWp sicher annehmen kann - eine EEG Förderung will oder schon hat.

Das Beispiel ist schon öfter gerade bei landwirtschaftlichen Betrieben etc. ein Thema gewesen und für Euch ein Sackgasse, weil Subventionsbetrug im Raume steht bei dem, was Du da so vor hast im Falle EEG. Und bei 10+ kWp und 45 kWp sind wird ja nicht in der Insel, denn dann würden wir nicht von 2 Haushalten sprechen. Das kann man nur dann lösen, wenn man ein Quartier und damit eine Quartierversorgung aufziehen will, was Holger Laudeley mehrfach vorgestellt hat. Das hat dann aber gravierende Folgen wie u.a. auf das Grundstück / Flurstück Nummern und Zusammenlegungen, was die meisten keinesfalls wollen, denn das kann den Wert der einzelnen Immobilie in den Keller stürzen. 

Wer das nach Erhalt der EEG Zusage dann trotzdem und damit schwarz baut, begeht Subventionsbetrug, was dann eine EU weite Sperre desjenigen für Förderungen zur Folge haben kann. Sprich: eine neue E Auto- oder Wärmepumpen-Förderung bekommt man nach Verurteilung nicht mehr.

Bei der Größenordnung wird man dann ein Strafverfahren an der Backe haben, was mit "vorbestraft" enden dürfte bei der Summe, um die es geht.
Es gibt also eine Strafe und Strafprozess wie auch alle bisher erhaltenen EGG Zahlungen werden sofort und auf einen Schlag fällig, also zurückgefordert werden.

Einfach mal an den Hoeness denken, dann weiß man, dass der Beschiss vom Staat / Allgemeinheit eben hart bestraft wird (heutzutage) .
Und das Ding zieht noch weitere Kreise, denn wenn in Foren dazu Wissen geteilt wird, so sind dann einige fix auch Angeklagte als Mittäter, denn der Verurteilte ist oft redselig und beteuert sein Unschuld, weil XYZ im Forum das auch so gemacht habe oder aber ihm abc dazu geraten habe oder z genau den Weg beschrieb, wie man was vermeiden könne.

Mal ist es die Ex Frau, dann die Geliebte, morgen ein Nachbar oder übermorgen die eigene Schuseligkeit, die einen so ans Messer liefern, denn nicht vergessen, dass es bei grob 60 kWp mit 60000 kWh Erzeugerleistung selbst bei 7 Cent fix um 80000 € und mehr Einspeisevergütung gehen kann auf 20 Jahre betrachtet. Und das Strafverfahren geht mit einem Wert von 20 Jahre x kWh x EEG los und damit kriegen auch alle Anwälte ihre Gebühren auf dem Niveau erstattet

Bei der Registrierung wird genau das ausgeschlossen bzw. abgefragt, denn wir hatten genau das gleiche Thema. Sinngemäß darf man keinen 2. Haushalt mit der eigenen PV versorgen oder rutscht in ganz andere Regularien, was schon bei unter 30 kWp übrigens beginnt. Wir hatten das Thema gestern erst.   

Jedenfalls war das ein Thema von Steuerberater und PV Anlagenbauer, wie mit den "2 Abnehmern" umzugehen sei und welche juristischen Vorraussetzungen da erforderlich seien. Wer dann noch meint, dass man auf der DC Seite machen könne, was man wolle, der schaufelt sich sein eigenes Bein, denn der Speicher ist mit EEG Fäörderung ein integraler Bestandteil des Systems geworden, er wird ja auch extra erfasst und noch besser:

die 15 kWp Anlage wird mit der 45 kWp zusammen gefasst und dann auch im Marktstammdatenregister öffentlich einsehbar sein, weil ja beide zusammen über 30 kWp liegen.
Findet man also seine DC verbundenen Nachbarn mit 2x 16 kWp nicht im Marktstammdatenregister im öffentlichen Teil wieder, dann haben die beschissen, denn ansonsten müssten sie zusammen als 1 Anlage erscheinen / Quartiersbildung. 

Im Falle hier ging es um die Abgrenzung einer privaten Anlage mit gewerblicher Nutzung bzw. umgekehrt und ob oder wie man die Anlagen besser splittet in 2 oder 4 Anlagen, weil dann auch Voll- und Überschusseinspeiser wieder in das Spiel kamen. 

Finger weg, oder es ergeht einem wie Daedalus und Ikarus, denn wer zu nach an die Sonne fliegt mit Flügeln aus Wachs, dessen Flügel werden schmelzen.
Nur so am Rande: das war eine sehr lange Diskussion, die auch genau an der Frage von 1 großem Speicher begann und sehr viele Faßetten umfasste bis hin zum Rundstabempfänger für Anlagen über 25 kWp, denn wer die DC seitige Verbindung herstellt, der sagt ja klar, dass er eine gemeinsame Anlage bauen und betreiben will.

Damit ist auch die kleine Anlage dann in der Pflicht, dass sie aus der Ferne abschalbar sein darf. 
Nicht zu vergessen, dass der kleinen 10 kWp Anlage im Falle einer Förderung auch keine 8,1 Cent oder 7,7 Cent zustünden, sondern diese zur Grenzleistung der 45 kWp on top käme.

Ich weiß nur eines, dass die Besprechung zu dem Thema am Ende lange und hitzig verlief, bis alle an Bord waren und das die REchnung dafür so hoch ausfallen wird, dass man sich das ganze Thema gemeinsamer Speicher gleich hätte sparen können, wobei das hier sozusagen in der Familie war, also in der Hand des einen Eigentümers zur Entscheidung lag.

Stell Dir vor, morgen verkracht sich der Nachbar mit seiner Freundin und die hat eine offenen Nummer bei der Scheidung, dann wird die Scheidungsfrage auch gern mit der Andeutung delikater Details gelöst und schwupps holt es den Initator der gemeinsamen Anlage auch noch so hinten rum wieder ein. 

Mir hatte jedenfalls gestern der Kopf nach der Sitzung geraucht, wie viele Details zu beachten waren bei all den Alternativen bis hin zur Quartiersbildung und damit Stromversorgung eines Quartiers. und wer nach diesem Beitrag trotzdem noch schwarz seine DC Leitungen zieht, der wird im Strafverfahren härter bestraft, weil er hätte wissen müssen, dass das illegal oder bedingt legal ist je nach Position der Partei, denn es sind ja min. 2 Beteiligte.


   
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(@wolfgang)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 379
 

@jensdecker Verstoß gegen die EEG Richtlinien = Subventionsbetrug und damit Steuerstrafverfahren, was tausende € an Anwaltskosten nach sich zieht, dann eine Strafe und on top die Rückzahlung der gesamten EEG Vergütung der letzten Jahre.

Zugleich gibt es eine EU weite Sperre für Fördermittel, also Wärmepumpe via BaFa wird dann nicht mehr klappen. 
Man sieht, daran hängt ein großer Rattenschanz und noch 12 Jahre später kann der heute beste Nachbar und Mieter sich der Nummer erinnern. 
Am Ende wird das ja auch kein pro bono Projekt sein, sondern Du wirst doch was haben wollen oder kriegen und damit schon die 2. Steuerfalle.  


   
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(@roterfuchs)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 8 Monaten
Beiträge: 661
 

Ich suche gerade in den Beiträgen nach EEG-Zuschüssen oder Sonstigem, finde aber nichts, daher finde ich auch nichts Illegales.


   
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endurance
(@endurance)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 307
 

Genau von EEG steht nirgends etwas - der Hinweis dass falls EEG im Spiel ist, man die rechtliche Seite betrachten muss, ist aber schon gerechtfertigt - nur nicht in dem Ausmaß würde ich sagen - da ist jemand proaktiv eskaliert Smile

Prinzipiell finde ich solche Ideen aber überlegenswert - ich finde mehr dezentralisierung und unabhängiger werden vernünftig und auch Netz- bzw. der Allgemeinheit dienlich wenn es richtig gemacht ist. Denke dem Ersteller ging es um die technische Machbarkeit - da würde ich sagen ja das geht.

Ich hatte auch schon öfters mal mit dem Gedanken gespielt mich mit Nachbarn zusammen zu tun, aber das bringt mir zuviele Abhängikeit etc. In der engsten Familie oder ähnlich OK, aber ansonsten muss das super sauber aufgesetzt werden (technisch wie auch rechtlich) - heute Freunde morgen vor Gericht - nein danke.

Immer unter Strom
5 PV Anlagen bei Doppelhaushälfte inklusive Nordseite, Batteriespeicher (SMA + Victron), Sole-WP, KNX Hausautomatisierung, 2 Elektroautos >200tkm gefahren.


   
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(@roterfuchs)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 8 Monaten
Beiträge: 661
 

Ich habe mich deswegen eingeklinkt weil es mich für ein eigenes System interessiert welches ich vorhabe. Mal ein paar Paint-Bildchen machen...

 

Nein ich lasse die Bildchen weg. Habe aber dennoch eine Frage.

 

Da unser Stromverbrauch höher ist als im Haus die zweite Partei benötige ich eine hohe Leistung um in den Übergangsmonaten und im Winter wenig Bezugsmenge zu haben. Die Realisierung wäre wie folgt: 15kwp mit 12KW Deye Wechselrichter mit Akku 15kWh, 5kwp mit 5KW Wechselrichter.

Problem: Die max. Einspeisemenge wird vom Netzanbieter limitiert auf 4KVA. In dem Falle kann ich im Sommer mit der 15kwp Anlage nicht mehr einspeisen als 4KVA obwohl mehr vorhanden wäre. Die kleine Anlage kann dann ebenfalls 4KVA einspeisen. Da ich annehme, dass auch dort gekocht wird mittags wäre dort noch Kontingent frei zum einspeisen. Ich kann aber schlecht eine Brücke bauen oder ähnliches.... Was mir nun eingefallen ist:

Wir bauen bei uns 15kwp und den 12KW Wechselrichter ein. Der andere WR bekommt nicht 5KW sondern 10KW mit der Begründung die Anlage später zu erweitern.

 

Da es 4 x 12 Panels sind könnten wir im Sommer einfach einen kompletten String umklemmen. Heißt:

Sommer = 10kwp + 10kwp und daher ein wenig mehr einspeisen (bevor es verpufft!). Ab den Übergangsmonaten 15kwp + 5kwp.

 

Die Wechselrichter werden physikalisch direkt nebeneinander montiert, die PV kommt auf dasselbe Dach. In beiden Wechselrichtern sind nur 4KVA Einspeisemenge eingestellt, es wird also NICHT das Netz überlastet, nach außen gibt es keine Möglichkeit festzustellen, ob dies gemacht wird/wurde. Es schadet KEINEM.

 

Alternativ könnten wir 2 x 10kwp genehmigen lassen und den DEYE bei uns mit 12 nehmen und im Winter den String erweitern. Ich würde auch 2x 12KW Wechselrichter nehmen, das Problem dabei wäre aber, dass man nachher nachweisen muss, dass man an der Anlage auch jeweils 15kwp anschließt. Was wir nicht können, weil wir nur 20kwp haben.

 

Aber von der Idee her, ginge das so? Weil nur im Sommer und im Übergang einmal einen String umklemmen nicht viel Arbeit wäre.


   
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(@mhltheone)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
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@wolfgang Zunächst vielen Dank für die ausführliche Geschichte, mit all den Hinweisen und dem Rattenschwanz der hinten dran steckt.

Wir sollten aber hier unterscheiden, zwischen ist etwas möglich und ist es legal, bzw. unter welche Voraussetzungen muss man schaffen.
Die Frage ist es möglich mit Victron, ja das ist es. Die Frage was rechtlich alles daran hängt, hast du nun ausführlich beantwortet.

Aktuell eher im Bereich BKW aktiv. Einrichtung mehrere BKW (Hoymiles / EcoFlow / Nulleinspeisung).
Selbst ein BKW mit 4kWp und 5kW/h Akku im Betrieb und Tibber Kunde.


   
JensDecker reacted
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(@mhltheone)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
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@roterfuchs Das ist eine Interessante Frage. Ich denke jeder müsste zumindest die max kWp anmelden, also (15/10) auch wenn nur 20 verbaut sind.
Generell hast du recht, es würde niemanden Schaden, jede Anlage ist mit EEG Vergütung angemeldet. Frage ist hier aber wie temporäre Reduzierungen (String umklemmen) rechtlich für Auswirkungen haben.

Aktuell eher im Bereich BKW aktiv. Einrichtung mehrere BKW (Hoymiles / EcoFlow / Nulleinspeisung).
Selbst ein BKW mit 4kWp und 5kW/h Akku im Betrieb und Tibber Kunde.


   
JensDecker reacted
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(@roterfuchs)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 8 Monaten
Beiträge: 661
 

Ich kann nicht mit 15/10 anmelden, weil dann nachgewiesen werden muss, dass auch 15/10 kwp aufs Dach gekommen und angeschlossen sind. Ich könnte wohl 15/10 wie geschrieben anmelden mit 15kwp, 13,2KVA WR und 5kwp mit 8,8KVA WR (hab mal geguckt, der Deye mit 8,8 würde ja ausreichen) mit der Begründung dass man dort das Schuppendach später reinbringen will und deswegen den WR überdimensioniert.

 

Gute Frage. Es befinden sich exakt genausoviele Panels auf dem Dach, die Wechselrichter sind beide dafür ausgelegt, beide sind in der österr. Liste drin, einzig man hat es anders angeschlossen als geplant. Mehr eingespeist als 4KVA wird/kann auch nicht.


   
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(@burntime)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 77
Themenstarter  

@mhltheone 

interessante heransgehenweise - aber leider für mich nicht ganz passend, da der Vermieter hier jeden Mieter mit 48V versorgt und Mieter selbst kein PV haben.

Bei der 45kW PV Anlage ist ein Akku schon angeschlossen (BYD-HV-System).Wenn ich sehe, wie man das alles herumbasteln muss - ich denke ich lege die drei Flurstücke (mit 2 Häusern) zusammen. Ich bin unter 100kW WR-Leistung - muss ich halt NA-Schutz und Wandlermessung kaufen. Unterm Strich billiger, als soviel neue Speicherhardware gekauft.

 


   
JensDecker reacted
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