Hallo liebe Solaris,
ich hätte mal eine technische / rechtliche Frage, bzw eine Idee.
Kann ein (oder mehrere) Balkonkraftwärk(e) in einem Mehrfamilienhaus von mehreren (allen) Parteien genutzt werden?
Technisch: gibt es Wechselrichter, die mehrere limitierte (800W) Ausgänge haben?
Rechtlich: ist sowas vorgesehen, bzw innerhalb der aktuellen Rechtslage zulässig?
Es soll keine Rechtsberatung sein!
Danke und Gruß
Kolja
Technisch: ja.
Alle Module gehen über MPPTs in gemeinsame Akkus.
Jeder beteiligte Haushalt meldet ein Steckersolargerät an das dann aus den Akkus versorgt wird. Viele WR erlauben auch das Erfassen des erzeugten Wechselstrom, so das auch eine Abrechnung möglich ist.
10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000
Umsetzung:
- Jede Partei kauf eine Steckersolargerät. Möglichst alle das gleiche.
- Jeder baut das auf, schließt das an und meldet das regulär an.
- Sobald das durch ist wird für jede Partei ein MPPT (z.B. Victron 100/20) gekauft.
- Die MC4 Leitungen gehen dann in den Keller und dort in den jeweiligen MPPT.
- Die MPPT laden einen gemeinsam beschaften Akku. An diesen kommt dann der WR der Pateien und versorgt von da aus einen Stromkreis der auf dem Zähler der jeweiligen Partei ist. Kellerraum, etc.
Im Prinzip machbar. Sicherungen, precharge, busbar etc lasse ich erstmal beiseite.
Ist auf alle Fälle ein lustiges Projekt in einer Grauzone.
10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000