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Urteil finanzgericht zu pv Anlage

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alter Hase
(@alter-hase)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Themenstarter  

Hallo,

Das kam gerade als meldung.

https://www.agrarheute.com/energie/strom/steuerfalle-photovoltaik-anlage-totalverlust-gerichtsurteil-625624

Interessant ist das schon. Da kann auch wieder jeder viel rein interpretieren.  Das ganze ist auch iwie irritierend für mich. Wieso ein verlust entsteht, wenn man doch ne ganze menge strom zum selbstverbrauch erzeugt, und das "gesparte" Geld der weniger Stromkosten als "Gewinn" buchen kann ?  Die Anlagen amotisieren sich doch alle früher oder später, schon vor 20 jahren laufzeit. 

Wenn mich ein Moderator mit Drogenkonsum in Verbindung bringt, ist das arc listig ?


   
Zitat
(@oliverso)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1388
 

Veröffentlicht von: @alter-hase

Wieso ein verlust entsteht

Ja, da die Sonne keine Rechnung schickt, wie kann das nur sein? 😉

Oliver


   
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 7499
 

Defekter WR und schon hat man den Verlust in einem Jahr, den man dann gerne geltend machen will.

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Mitsubishi Heavy SRC/SRK20-ZS-W (SCOP 4,6)
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(@tigger)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 10 Monaten
Beiträge: 235
 

Es macht immer Sinn, das Originalurteil zu lesen:

https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001567590

Und in diesem Fall gibt es so viele Besonderheiten, dass es nur eine Einzelfallentscheidung ohne sonstige Rechtswirkung ist. So ist mein Verständnis.

Und aus einer Totalgewinnprognose wie im Urteil einen Totalverlust (agrarheute) zu machen, ist wohl "etwas" übertrieben.


   
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(@oliverso)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Veröffentlicht von: @alter-hase

Das ganze ist auch iwie irritierend für mich. Wieso ein verlust entsteht, wenn man doch ne ganze menge strom zum selbstverbrauch erzeugt, und das "gesparte" Geld der weniger Stromkosten als "Gewinn" buchen kann ?

Ja, das kann für manchen irritierend sein, obwohl es eigentlich ganz einfach ist.
Wobei die Rechnung sicher anders ausfällt, wenn man die Anlage in Eigenleistung erstellt, und das Material dazu billigst erwirbt.

 

Oliver


   
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alter Hase
(@alter-hase)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1116
Themenstarter  

Veröffentlicht von: @oliverso

Veröffentlicht von: @alter-hase

Das ganze ist auch iwie irritierend für mich. Wieso ein verlust entsteht, wenn man doch ne ganze menge strom zum selbstverbrauch erzeugt, und das "gesparte" Geld der weniger Stromkosten als "Gewinn" buchen kann ?

Ja, das kann für manchen irritierend sein, obwohl es eigentlich ganz einfach ist.
Wobei die Rechnung sicher anders ausfällt, wenn man die Anlage in Eigenleistung erstellt, und das Material dazu billigst erwirbt.

Oliver

Alle Anlagen sollten theoretisch iwann "gewinn" machen, die solateure und einschlägigen firmen werben doch massiv damit. Klar, meine anlage hat sich früher amotisiert, ohne fleis kein preis. 

Veröffentlicht von: @tigger

Und aus einer Totalgewinnprognose wie im Urteil einen Totalverlust (agrarheute) zu machen, ist wohl "etwas" übertrieben.

Da liegt der hase begraben, da wurde mal wieder schnell ne reisserische klick bait überschrift erfunden. Ichxhabe das nicht weiter recherchiert, du hast recht, ich sollte sowas machen, bevor ich hier dafür sorge, dass die noch mehr klicks bekommen. 

Im original urteil steht so, dass ich durch blicke. Dem mann hat es die rechnung verhagelt, weil er 8 cent für erzeugten strom bekommt, aber 35 cent bezahlen muss. Er hätte lieber eine autarke inselanlage (ggf Teil- inselanlage) installiert. 

Wenn mich ein Moderator mit Drogenkonsum in Verbindung bringt, ist das arc listig ?


   
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(@oliverso)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1388
 

Veröffentlicht von: @alter-hase

Dem mann hat es die rechnung verhagelt, weil er 8 cent für erzeugten strom bekommt, aber 35 cent bezahlen muss.

Dem hat es die Rechnung verhagelt, weil die Gesamtkosten der Anlage über 20 Jahre gerechnet höher liegen als die durch den erzeugten Strom erzielbaren Einnahmen. Gesamtkosten sind in dem Fall nicht nur die Anschaffungs-, sondern auch die Finanzierungskosten.

 

Oliver

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Wochen 2 mal von OliverSo

   
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(@tigger)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 10 Monaten
Beiträge: 235
 

Veröffentlicht von: @alter-hase

Da liegt der hase begraben

Wenn ich es richtig verstanden habe, ist der Hase noch woanders begraben: steuerrechtlich spielt der Eigenverbrauch (in diesem Fall 70%) bei der "Gewinnberechnung" keine Rolle. Also bleiben nur 30% Ertrag zu einer Einspeisevergütung von 10,nochwas Cent. Ich denke, da würde jeder Probleme mit dem "Gewinn" seiner Solaranlage bekommen 😉 

In der persönlichen Rechnung des Klägers inkl. seinem Eigenverbrauch ist er bestimmt viel früher im "Gewinn". Er wollte aber einen Verlust steuerrechtlich geltend machen. Das hat das Gericht wegen der fehlenden Gewinnerzielungsabsicht in diesem speziellem Fall abgelehnt.


   
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alter Hase
(@alter-hase)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1116
Themenstarter  

@tigger 

Gute herleitung, das erklärt es gut. Hab ich auf den erstwn blick nicht erkannt.  Das ist ok, wenn das abgelehnt wird. Sonst würde jeder "einspeisen" anmelden obwohl er alles selbst verbraucht. Anmelden nur, weil man dann jedes jahr einiges an verlusten abschreiben könnte. 

Wenn mich ein Moderator mit Drogenkonsum in Verbindung bringt, ist das arc listig ?


   
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(@oliverso)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1388
 

Veröffentlicht von: @alter-hase

Hab ich auf den erstwn blick nicht erkannt.

Das hättest du auch auf den zweiten Blick nicht erkannt, weil das gar nicht im verlinkten Urteil steht. Der „Gewinn“ durch Eigenverbrauch wurde berücksichtigt und anerkannt. Nicht anerkannt wurde der vom Kläger vorgebrachte Restwert der Anlage nach 20 Jahren. 
Es bleibt dabei, die Kosten der Anlage sind über 20 Jahre höher als die Einnahmen, und daher ist das für das Gericht Liebhaberei ohne Gewinnerzielungsabsicht, aus der keine Verluste steuerlich geltend gemacht werden können.

Oliver


   
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(@rasti)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1134
 

Veröffentlicht von: @tigger

Wenn ich es richtig verstanden habe, ist der Hase noch woanders begraben: steuerrechtlich spielt der Eigenverbrauch (in diesem Fall 70%) bei der "Gewinnberechnung" keine Rolle.

Du hast es fast richtig verstanden. Der Eigenverbrauch ist steuerlich eine Entnahme. Den muss man in der Totalgewinnprognose ansetzen zu den Herstellungskosten pro kWh. Wenn man eine PV Anlage die letzten 2-3 Jahre in DIY gemacht hat, kommt man (ich kam) auf Werte von um die 5-8 cent die kWh, also ggf. sogar noch weniger wie die Einspeisevergütung. Damit lässt sich i.d.R. fürs Finanzamt kein Gewinn darstellen. Das geht nur mit Verkauf von PV-Strom zu normalen Preisen an Mieter (oder irgendwelchen Tricksereien wie etwa Verkauf von PV-Strom fürs E-Auto der Frau oder dergleichen.)

Für Anlagen die ab 2023 installiert wurden, ist das Thema eh obsolet wg. Nullsteuersatz von ESt. und USt. auf kleine PV Anlagen.

 

 

 


   
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