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geteiltes Grundstück / Außenbereich / aufgeständerte Anlage

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(@silas2022)
Newbie
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 2
Themenstarter  

Moin an Alle,
wir haben bei uns am Grundstück eine etwas ungewöhnliche Situation.

Ausgangslage ist wir wollen eine PV Anlage im Bereich 12-20KW aufbauen, das Dach ist sehr ungeeignet (max. 5Kw) und wird durch drei alte hohe Bäume sehr verschattet.
Das Grundstück (4000m²) ist hälftig Bauland und Grünflache, dazu kommt der Anteil Grünflache liegt im Außenbereich ist also auch keine Siedlungsfläche mehr,
hier wäre eine Wiese ca. 500m² für eine aufgeständerte Anlage zur Verfügung. der Rest des Grundstücks ist ca. 400m² Garten und Fläche mit vielen Bäumen.

Meine bisherigen Recherchen ergeben ich benötige einen Bauantrag da Gebäudeunabhängig und Außengebiet, der vielleicht genehmigt werden könnte.
Ich möchte möglichst viel selbst machen wie Bau der Aufständerung, Kabel verlegen, Module installieren etc..
Für uns ist es keine Option die alten Bäume und Grünanlage im Bereich des Bauland zu entfernen nur zur Nutzung einer PV-Anlage.

Gibt es jemanden der Erfahrung besitzt mit PV-Anlagen im Außenbereich bzw. Gebäude unabhängiger Anlagen oder einen Betrieb für Planung und Beantragung empfehlen kann.


   
Zitat
(@uschi)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1106
 

Baurecht ist Länderrecht in DE.
Du wirst ohne die spezielle Landes-Bauordnung also nicht weiterkommen.
Ich habe von "meinem" Bauing. gelernt, das einzig die Bauordnung zählt und nicht irgendwelche mündlichen Auskünfte vom Bauamt oder Hörensagen.
Alternativ wäre eine offizielle und kostenpflichtige Bauvoranfrage, die dann faktisch rechtsverbindlich ist.

In meiner Bauordnung steht z.B.:
***********************************
§ 61 Verfahrensfreie Bauvorhaben ...
(1) Verfahrensfrei sind ...
3. folgende Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien:
...
b) gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge bis zu 9 m,
*************************************

Da der Außenbereich nicht explizit ausgeschlossen ist, gilt das m.M. nach auch für diesen und ich habe mir die Bauvoranfrage gespart.
Ich habe also darauf geachtet, im Außenbereich, unter 3/9 Metern zu bleiben.
Ok, es sind 3,20 Meter Höhe aber da hab ich einfach den umliegenden Boden um 20cm aufgefüllt. 😉
So bekommt man ca. 6 kWp Anlagen hin. Davon kann man dann natürlich auch mehrere bauen.
Steht bei mir nun seit etlichen Jahren und bisher keinerlei Post vom örtlichen Bauamt, obwohl die sonst aufpassen wie ein Luchs.


   
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(@silas2022)
Newbie
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 2
Themenstarter  

In meiner Bauordnung steht z.B.:
***********************************
§ 61 Verfahrensfreie Bauvorhaben ...
(1) Verfahrensfrei sind ...
3. folgende Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien:
...
b) gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge bis zu 9 m,
*************************************

Da der Außenbereich nicht explizit ausgeschlossen ist, gilt das m.M. nach auch für diesen und ich habe mir die Bauvoranfrage gespart.
Ich habe also darauf geachtet, im Außenbereich, unter 3/9 Metern zu bleiben.
Ok, es sind 3,20 Meter Höhe aber da hab ich einfach den umliegenden Boden um 20cm aufgefüllt. 😉
So bekommt man ca. 6 kWp Anlagen hin. Davon kann man dann natürlich auch mehrere bauen.
Steht bei mir nun seit etlichen Jahren und bisher keinerlei Post vom örtlichen Bauamt, obwohl die sonst aufpassen wie ein Luchs.

Hier in TH ist mir die 3 mal 9 Meter Regelung auch bekannt wie ist denn das auszulegen gilt denn die Solaranlage als komplettes System bis zum Wechselrichter,
oder nur die Aufständerung selbst mit PV Modulen, denn dann könnte ich davon locker die benötigten Mengen aufbauen.


   
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(@uschi)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1106
 

Da meine Kabel zum WR unterirdisch durch Leerrohre gehen, kann man den schwerlich dem Bauwerk zurechnen.


   
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maximilianh
(@maximilianh)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 147
 

Hallo,

ich wärme hier einen ein Jahr alten Thread nochmal auf, weil ich ein paar gute Argumente brauche, wenn ich zu unserem Baurechtsamt gehe (einen Nachmittag am Telefon mit Hin- und Hergeschalte zwischen verschiedenen Mitarbeiterinnen habe ich bereits hinter mir, allerdings ohne Ergebnis). Man hat mir am Ende einen Downloadlink für Bauantragsformulare geschickt, genau die selben, mit denen man auch einen Hotelkomplex mit angeschlossenem Freizeitbad beantragen würde. Von „Bestellung eines Bauleiters“ bis „Statisches Gutachten“. Alleine der Architekt oder Bauingenieur, der mir diese Formulare ausfüllt, kostet mehr als ich in diesem Leben mit Sonnenstrom noch sparen bzw. verdienen kann...

Diese KfW442 Fördermöglichkeit neulich hat auch bei mir nämlich neue Begehrlichkeiten hinsichtlich mehr, besserer und größerer Photovoltaik geweckt. Seit mehr als zehn Jahren haben wir ein Balkonkraftwerk „erster Generation“ mit 200 Watt Modulen (die aber heute, an einem trüben Oktobertag, schon 1/2 Kilowattstunde erzeugt hat und der Tag ist noch nicht vorbei) und ansonsten seit einem Vierteljahrhundert einen großen Warmwasserkollektor auf dem Dach. Damit ist die Dachfläche Richtung Süden aber schon ziemlich ausgereizt, im Norden sind große Bäume und sehr viel Schatten. Selbst wenn man es schaffen würde, sämtliche freien Dachquadratmeter mit Solarpanels zu belegen, eher „auszupuzzeln“, wären 5kW peak wohl das oberste Limit. Dazu kommt, dass wegen der Hanglage nur schwer ein Gerüst aufgestellt werden kann und wenn, dann nur mit sinnlos hohen Kosten (der Warmwasserkollektor wurde seinerseits größtenteils von innen montiert, seitdem habe ich das Dach aber ausgebaut und diese Möglichkeit entfällt damit...).
Und ob das 75 Jahre alte Dach auch noch eine zusätzliche Tonne Panels und Montagematerial trägt ist auch nicht gesagt.

Also müssen die Panels auf die Wiese. Wir leben in Baden-Württemberg im Außenbereich einer grün/klima-mäßig eigentlich ziemlich fortschrittlichen Stadt mit knapp 100.000 Einwohnern auf einer landwirtschaftlichen Fläche. Ein Drittel Wald, zwei Drittel Streuobswiesen. An zwei Seiten Wald, an zwei Seiten Wiesen, eigentlich ideal und keine Nachbarn - zumindest keine, die auf ihren Grundstücken wohnen.
In der Landesbauordnung von B.-W. steht genau das selbe, was Uschi oben gepostet hat. Einen Verweis darauf, dass die 9x3m Regel im Aussenbereich nicht gilt, kann ich nicht finden. Unzählige andere Solarseiten und -foren im Internet aber schon, bei denen in diesem Zusammenhang immer „gilt nicht im Aussenbereich“ dabei steht. Ich könnte so eine 9m lange Struktur problemlos zwischen die Obstbäume stellen ohne dafür einen einzigen Ast absägen zu müssen oder Bodenfläche zu versiegeln. Unter bzw. hinter den Panels könnte man entweder weiter Gras wachsen lassen oder irgendwelche Nutzpflanzen die Schatten mögen. Es wäre sogar Platz genug für mehrere solcher „Bauwerke“, wobei die Landesbaurdnung gar nichts dazu sagt. wie viele es sein können und in welchem Abstand sie stehen müssen.

Daher endlich meine Frage: Hat jemand so etwas in Baden-Württemberg schon offiziell errichtet und auch genehmigt bekommen. In unserer Lokalzeitung wurde letzte Woche von einem Bauherren in unserem Landkreis berichtet, der seine vier Solar Tracker wahrscheinlich wieder abbauen muß, wobei ich nichts näheres über die Umstände weiß. Von daher werde ich ohne schriftliche Zusage vom Amt kein Geld vergraben!

Und noch eine eher praktische Frage: Für Dachmontage findet man reichlich Befestigungsmaterial und ganze Befestigungssystem auf dem Markt. Für Freilandmontage eher weniger und wenn, dann oft nur sehr niedrige Aufständerungen vergleichbar mit denen, die für Flachdächer verwendet werden. Für diese „genemigungsfreien 9x3m PV Anlagen“ habe ich noch nicht viel finden können. Ein paar „Solarzäune“ zu sinnlosen Preisen, aber ganz senkrecht aufstellen will ich es gar nicht. Gibt es doch irgendwo vernünftige Lösungen (vernünftig, was den Montageaufwand und Preis angeht) oder ist eher DIY angesagt? Wenn DIY würde ich zu Holz tendieren, gibt es dazu irgendwelche Erfahrungen? Mit unserer Holzterrasse habe nämlich bisher sehr gute Erfahrungen, die ist über 20 Jahre alt und alle Balken und Bretter sind noch original, trotz Wind und Wetter.

Viele Grüße

Maximilian


   
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(@anderostsee)
Newbie
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 2
 

Hallo Maximilian!

Bauen im Außenbereich (wenn es denn baurechtlich Außenbereich ist) regelt §35 des Baugesetzbuches.

Solltest du dein Vorhaben nicht unter Absatz (1), Nummer 8 oder 9 einsortieren können, wird das wohl nichts mit einer legalen Umsetzung.

Übrigens benötigst du kein Bauantragsformular, weil du in diesem Fall noch keinen Bauantrag stellen solltest. Es würde eine Bauvoranfrage (§57 LBO BW) reichen, die Du selbst einreichen könntest. Siehe dazu §57 der LBO.

An deiner Stelle würde ich aber mit einem Sachbearbeiter deiner Bauaufsichtsbehörde einen Termin abmachen und dein Anliegen unter vier Augen besprechen.

grüße

ralf

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 1 Jahr von AnderOstsee

   
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