Zum Thema "WEG / Steckersolar am Balkon / Priviligierte Maßnahme" beschäftigt mich folgende Frage:
Welche Mindestanforderungen seitens der Wohnungseigentümergemeinschaft machen hinsichtlich der Anbringung einer Steckersolaranlage ("Balkonkraftwerk") am Balkon einer Wohnanlage Sinn?
Hängt sicherlich vom konkreten Objekt ab und wie man da montieren kann. So pauschal würde ich halt mal auf eine mechanisch belastbare Verschraubung bestehen, um Kabelbinderakrobatik auszuschließen. Vielleicht findet sich ja ne Gruppe an Interessenten, die einfach einen konstruktiven konkreten Vorschlag macht, mit dem möglichst alle leben können und dann setzt man das gemeinsam um und profitiert von einer Sammelbestellung ... Ggf. kann man ja auf best practise Beispiele aus Andreas&Co Buch verweisen (habs mir noch nicht besorgt).
Punkte welche mir spontan eingefallen sind:
"Steckersolargerät am Balkon"
muß stets der jeweils geltenden Norm / Gesetzgebung entsprechen
per Steckdose (Schukostecker am Wechselrichter) mit dem Haushaltsnetz verbunden
maximal 800 VA Wechselrichter
maximal 960 Wp Solarmodulleistung
Anbringung und Montage:
a) Anbringung und Montage durch Fachfirma
oder
b) fachgerechte Anbringung und Montage
Mit der Verwaltung abzustimmen sind:
maximale Größe
maximales Gewicht
Neigungswinkelbereich (z.B. nur 90°?)
Farbgebung
Ausführung der Solarmodule
Befestigung der Solarmodule
Überstand
Anmeldung beim Marktstammdatenregister
Versicherung für etwaige Schäden am Gemeinschafts- und Sondereigentum