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@Schorsch68: was du schreibst wird ihm nur bedingt weiter helfen können?
Denke ich auch.
Wenn er sich aber eine neue Lebensaufgabe wünscht! 😁
0,368MWp 🚜 🌾
So jetzt ist der 1. Schritt gemacht worden. Habe mir einen 460Watt JA Solarmodul mit Hoymiles HM-400 und Shelly Smart Home geholt. Heute habe ich das ganze Gestell aus Teile was ich eh noch Zuhause hatte, zum Glück bis heute noch nicht entsorgt. Bin neugierig was es morgen bringt, habe laut meine Positionsberechnung auf 38° eingestellt. Ich könnte par Bilder reinstellen aber checke so nicht wie es mit den Bilder klappen sollte.
Ich wünsche euch ein schönes Wochenende.
Dragan
Nachdem meine Balkonanlage sehr gut läuft und bei guten Sonnenschein die volle 400W erreicht habe ich jetzt etwas Probleme mit meinem Vermieter.
Habe vor kurzem einen Schreiben von ihm bekommen wo ich es unterschreiben soll, was ich aber nicht einsehe da es vielles so nicht richtig ist.
Was meint ihr darüber?
1. Anhang vom Vermieter als jpg
2. Antwort von mir -> Bestätigung für Wiederman
Würde ich mich auf eure Meinung freuen und als nächstes ist dann Speicherausbau, da suche ich eine günstige Lösung wieder für selbsbau und wo es auch über Winter draußen bleiben würde. Meine Vorstellung ist es in eine Kiste unter meinem Modul einzubauen.
Ich mache euch morgen Bild wie ich es realisiert habe.
Grüße an alle
Dragan
So jetzt ist der 1. Schritt gemacht worden. Habe mir einen 460Watt JA Solarmodul mit Hoymiles HM-400 und Shelly Smart Home geholt.
Nachdem meine Balkonanlage sehr gut läuft und bei guten Sonnenschein die volle 400W erreicht habe ich jetzt etwas Probleme mit meinem Vermieter.
Wie groß ist denn dieses 460 Wp-Modul? Meines Wissens nach sind die Dinger größer als 2 m² und damit auf Gebäuden in Deutschland baurechtlich nicht zugelassen. Damit wäre bereits der allererste Punkt der Liste schon verletzt. Zu den übrigen Punken:
Das mit dem Fachmann ist notwendig, denn in Deutschland darfst Du nicht mal einen Toaster mit Schukostecker selber inne Steckdose stecken.
Wie sieht es mit der Gefahr aus, daß Dir das Modul bei Windstärke 12 davonflattert? Bei der Windangriffsfläche können gewaltige Kräfte wirken und da wäre ich bei der Montage sehr, sehr vorsichtig.
Eine Eintragung im MaStR der BNetzA ist absolut notwendig und da führt auch kein Weg dran vorbei. Dem VNB würde ich auch bescheidsagen, weil er dann etwas besser planen kann. Aber was geht das den Vermieter an? :eh:
Zum Thema Versicherung sollen sich andere äußern, aber eigentlich ist ein BKW ein Haushaltsgerät.
Beim Thema Kopien bin ich mir nicht ganz sicher, ob Dein Vermieter auf diese aus datenschutzrechtlichen Gründen überhaupt Anspruch hat. Das würde ich eher verneinen.
Der Knackpunkt dürfte bei Dir das (vermutlich) unzulässige Solarmodul sein. Da kann er Dir aus baurechtlicher Sicht tatsächlich an den Karren fahren. Der Rest geht ihn nichts an, solange Du nicht die Hütte abfackelst oder Dein WR plötzlich bei allen Nachbarn in der Jubelelektronik Störungen erzeugt. (Ja, manche WR können das tatsächlich.)
Daniel
Hallo Daniel,
so sehe ich auch die Sache. Ja der Modul ist etwas größer aber er wird nirgend an der Wand oder an Gelände befestigt. Ich habe es als einen Balkontisch mit Ausrichtung gemacht wo es auf meine Terrasse steht. Bei uns ist es auch alles Windgeschützt und wenn wirklich mal ein starker Sturm kommen sollte kann ich es zusätzlich mit Spanngurt an Schirmständer befestigen der auch sehr schwer ist. Ja die Anlage ist gemeldet und alle Sicherheitsnormen eingehalten. Bei der Versicherung ist es unter Hausrat und Haftpflicht gegen alles versichert auch gegen Blitzschlag. Die Sicherung habe ich auch geprüft so das die auslöst. Außerdem hat die Stromsteckdose selbst auch noch einen Überspannungsschutz. Da ich eine große Terrasse habe, kann ich wohl hinstellen was ich will, das hat er auch gesagt das er es mir nicht verbieten kann. Aber es sind jetzt par Schikanen weil ich es trotzdem gemacht habe obwohl er nicht dafür war.
Mittlerweile hat sich die Lage beruhigt aber dieses schreiben habe ich nicht vor zu unterschreiben da ich nicht einsehe die Verantwortung auf mich zu übernehmen.
Die Verantwortung hast Du sowieso!? Meinst Du, wenn Du dein Auto am Abhang parkt und die Handbremse nicht anziehst, ist dann der verantwortlich, der seinen Gartenzaun nicht stabil genug gebaut hat, um dein runter rollendes Auto zu stoppen?
Somit trägst Du in jedem Fall die Verantwortung für alles, was durch dein Tun an Folgewirkung entstehen kann.
Und sorry, ließ mal im Datenblatt der Panels was die an Winddruck aushalten. Da willst du den Schrimständer dran binden? Den, den man auf dem bild sieht? Och, der is ja niedlich... Da kannst Du 3 von dran binden und deine Panels sausen bei Sturm mit samt Tisch durch die Siedlung.
Wir reden hier nicht von Wind, wir reden von Sturm. Das ist was gänzlich anderes. Wenn man diese Panels auf ein Flachdach legen würde, dann würde man die Unterkonstruktion mit min. 4 Randsteinen 1000x250x8mm - jeweils etwa 45kg - beschweren. Das mal so als Maßstab. Natürlich nimmt die Windgeschwiindigkeit zum Boden hin ab. Wordurch das zu relativieren wäre.
Aus Betrachtung der Sturmsicherung sieht das auf dem Bild völlig mangelhaft aus.
Bei dem Rest des Schreibens. Mach dir doch ein Späßle:
1) Das Baurecht ist relevant für mit dem Gebäude fest verbundene Objekte oder Objekte die für sich mit dem Boden fest verbunden sind und festgelegte Ausmaße überschreiten (Fläche/Volumina).
Was auch der Grund ist warum ein fest in den Boden eingelassener Pool eine Baugenehmigung benötigt, ein Planschbecken - selbst gleiche Groß - jedoch nicht.
2) Meinen Sie Berührungssicher? Können Sie erklären wie man Wechselstrom verpolen kann? (rein aus Interesse)
3) Steckerfertige Geräte sind für den Anschluss durch Laien vorgesehen und müssen der VDE 0100-551:2017 genügen - weswegen das Steckerfertig heißt. Äquivalent zu einer Waschmaschine. Wann haben Sie zuletzt ihre Waschmaschine von einem Elektrobetrieb in die Steckdose stecken lassen?
4) Gehören zu dieser Klausel dann auch der Betrieb eines Grills, Fritteuse, Föhn oder Trockners? Immerhin die Top-10 für Wohnungsbrände in Deutschland - dicht gefolgt von Kerzen. Muss der Weihnachtskranz dieses Jahr ausfallen?
5) Das ist zum Betrieb so einer Anlage Grundvoraussetzung. Somit: Natürlich!
6) Inwieweit unterscheidet sich ein Kurzschluss eines PV Wechselrichters, mit dem Kurzschluss eines Haushaltsgerätes? Wurden bei Gebäudeerrichtung bzw. der Elektroninstallation Ihrerseits die vorgeschriebenen LS-Schalter in der Unterverteilung vergessen oder worin begründet sich Ihre Sorge? Jetzt bekomme ich Sorgen... könnten sie die elektroinstallation bitte prüfen lassen - sie suggerieren hier Ungereimtheiten!?
Ansonsten: PV-Anlagen sind Bestandteil nahezu jeder aktuellen Hausrat- und/oder Gebäudeversicherung. Wir haben mittlerweile das Jahr 2022 und bald sogar 2023 - nur um hier mal die Zeit kurz zu synchronisieren.
7) Zu welchem Zweck? Worin besteht das berechtigte Interesse zur Weitergabe?
Schlussanmerkung:
Ihrer Fragestellungen/Anmerkungen entnehme ich, dass Sie sich offensichtlich mit dem Thema PV bisher nur extrem rudimentär auseinandergesetzt haben, kann das sein?
Bekannter Maßen sind Phobien schwer behandelbar, positiv jedoch: Sie sind behandelbar! Vorrangig dürfte tiefere Sachkenntnis sicher helfen. Wünschen Sie weitergehende Information, Adressen, Links?
Die Verantwortung hast Du sowieso!? Meinst Du, wenn Du dein Auto am Abhang parkt und die Handbremse nicht anziehst, ist dann der verantwortlich, der seinen Gartenzaun nicht stabil genug gebaut hat, um dein runter rollendes Auto zu stoppen?
Somit trägst Du in jedem Fall die Verantwortung für alles, was durch dein Tun an Folgewirkung entstehen kann.Und sorry, ließ mal im Datenblatt der Panels was die an Winddruck aushalten. Da willst du den Schrimständer dran binden? Den, den man auf dem bild sieht? Och, der is ja niedlich... Da kannst Du 3 von dran binden und deine Panels sausen bei Sturm mit samt Tisch durch die Siedlung.
Wir reden hier nicht von Wind, wir reden von Sturm. Das ist was gänzlich anderes. Wenn man diese Panels auf ein Flachdach legen würde, dann würde man die Unterkonstruktion mit min. 4 Randsteinen 1000x250x8mm - jeweils etwa 45kg - beschweren. Das mal so als Maßstab. Natürlich nimmt die Windgeschwiindigkeit zum Boden hin ab. Wordurch das zu relativieren wäre.
Aus Betrachtung der Sturmsicherung sieht das auf dem Bild völlig mangelhaft aus.Hallo Necro,
da hast Du recht, klar trage ich die Verantwortung wenn ich was mache, wegen was soll ich den Unterschreiben, das ich einen Steckerfertigen und Zugelassenes Gerät in die Steckdose eingesteckt habe. Ich habe sogar den RZD Test mit Fasen Prüfer gemacht und die Anlage geht an die außen Steckdose wo Schlafzimmerlicht und Computer im Büro angeschlossen ist. Es ist sonnst nichts auf der Leitung dran. Außerdem wir reden von 400W + paar hundert Watt wenn der Computer mal mitläuft. Die ganze Wohnung ist mit 16 A Sicherungen ausgestattet.Was die Befestigung angeht und Sturm habe ich einen Vorteil da der Sturm bei uns von der Seite kommt und es wird durch Haus und Windschutz aufgefangen. Bei starken Sturm kann ich die Anlage direkt an der Wand hinschieben und wie gesagt mit der Beschwerung vom Schirmständer der auch über 20 kg wiegt, dürfte da nichts mehr passieren. Wenn der Wind die Anlage von hinten erwischen würde wäre es was anderes aber wenn der kommt kann er nur von der Seite kommen und sehr geschwächt.
Dein restlicher Teil mit den Späßle klingt sehr gut, evtl. übernehme ich da noch was. So was ähnliches habe ich auch aufgestellt aber ernst ohne große Provokation.
Mal schauen ich kann berichten wenn sich was neues tut falls jemand Interesse hat.
Liebe GrüßeBei dem Rest des Schreibens. Mach dir doch ein Späßle:
1) Das Baurecht ist relevant für mit dem Gebäude fest verbundene Objekte oder Objekte die für sich mit dem Boden fest verbunden sind und festgelegte Ausmaße überschreiten (Fläche/Volumina).
Was auch der Grund ist warum ein fest in den Boden eingelassener Pool eine Baugenehmigung benötigt, ein Planschbecken - selbst gleiche Groß - jedoch nicht.2) Meinen Sie Berührungssicher? Können Sie erklären wie man Wechselstrom verpolen kann? (rein aus Interesse)
3) Steckerfertige Geräte sind für den Anschluss durch Laien vorgesehen und müssen der VDE 0100-551:2017 genügen - weswegen das Steckerfertig heißt. Äquivalent zu einer Waschmaschine. Wann haben Sie zuletzt ihre Waschmaschine von einem Elektrobetrieb in die Steckdose stecken lassen?
4) Gehören zu dieser Klausel dann auch der Betrieb eines Grills, Fritteuse, Föhn oder Trockners? Immerhin die Top-10 für Wohnungsbrände in Deutschland - dicht gefolgt von Kerzen. Muss der Weihnachtskranz dieses Jahr ausfallen?
5) Das ist zum Betrieb so einer Anlage Grundvoraussetzung. Somit: Natürlich!
6) Inwieweit unterscheidet sich ein Kurzschluss eines PV Wechselrichters, mit dem Kurzschluss eines Haushaltsgerätes? Wurden bei Gebäudeerrichtung bzw. der Elektroninstallation Ihrerseits die vorgeschriebenen LS-Schalter in der Unterverteilung vergessen oder worin begründet sich Ihre Sorge? Jetzt bekomme ich Sorgen... könnten sie die elektroinstallation bitte prüfen lassen - sie suggerieren hier Ungereimtheiten!?
Ansonsten: PV-Anlagen sind Bestandteil nahezu jeder aktuellen Hausrat- und/oder Gebäudeversicherung. Wir haben mittlerweile das Jahr 2022 und bald sogar 2023 - nur um hier mal die Zeit kurz zu synchronisieren.7) Zu welchem Zweck? Worin besteht das berechtigte Interesse zur Weitergabe?
Schlussanmerkung:
Ihrer Fragestellungen/Anmerkungen entnehme ich, dass Sie sich offensichtlich mit dem Thema PV bisher nur extrem rudimentär auseinandergesetzt haben, kann das sein?
Bekannter Maßen sind Phobien schwer behandelbar, positiv jedoch: Sie sind behandelbar! Vorrangig dürfte tiefere Sachkenntnis sicher helfen. Wünschen Sie weitergehende Information, Adressen, Links?
Irgendwie klappt es mit Text selektieren nicht so richtig. Muss noch üben 😉
Irgendwie klappt es mit Text selektieren nicht so richtig. Muss noch üben 😉
Ja
wegen was soll ich den Unterschreiben
Gegenüber dem sowieso nicht. Der ist ja keine Genehmigungs-Instanz. Du musst deinem Heizungsbauer ja auch nicht unterschreiben, ob du Sonntags im Wohnzimmer die Heizung auf 5 drehen darfst.
das ich einen Steckerfertigen und Zugelassenes Gerät in die Steckdose eingesteckt habe. Ich habe sogar den RZD Test mit Fasen Prüfer gemacht und die Anlage geht an die außen Steckdose wo Schlafzimmerlicht und Computer im Büro angeschlossen ist. Es ist sonnst nichts auf der Leitung dran.
Das ist alles völlig egal. Der Klüngelladen VDE stellt Normen auf, an denen sich alle in der Elektrobranche orientieren und der Gesetzgeber erachtet die als "Stand der Technik" und unterstellt.... ach, jetzt fällt mir der juristische Begriff nicht ein... hm... anders ausgedrückt: Dass man diesen Normen pauschal unterstellen kann, nach Stand der Technik den höchst möglichen Sicherheitsstandard und technische Funktionszuverlässigkeit definiert zu sein. Das hat zur Folge, dass man bei einem Streitfall nicht nachweisen muss, ob eine Tätigkeit die man durchgeführt hat korrekt oder inkorrekt war, sondern man muss nur darlegen, dass man sie gemäß VDA umgesetzt hat und ist hinsichtlich der Haftung (vereinfacht gesagt) aus der Nummer raus. Macht man selber wie man will, dann muss das technisch überhaupt gar nicht falsch sein, nur muss man, wenn etwas passiert, selber nachweisen, dass man nach Stand der Technik das bestmögliche da raus geholt hat. Pauschal gesagt ist das nur relativ schwer möglich, weil ein guter Querulant da immer irgend ein Haar in der Suppe findet. Und am Ende ist der Stadtteil abgebrannt, nur weil du anstelle von gelbem Isolierban das blaue genommen hast - so die Unterstellung.
Deswegen ist entscheidend, was dein Versorger vorgibt. Die allermeisten Versorger erlauben Schuko-Stecker nicht bei Balkonsolar. Entweder fest angeschlossen oder mit einer Einspeisesteckdose. Punkt.
Diese Vorgabe musst du erfüllen. Sonst darf deine Anlage nicht am Netz betrieben werden. Jetzt liegt es an dir den Versorger da anzulügen und zu behaupt "jaja, passt" oder du lässt ne Einspeisesteckdose machen. Selber machen darfst du sie nicht, weil ist ja am Netz des Versorgers. Hier ist vorgesehen, dass das nur eine befähigte Person machen darf. Es muss streng genommen kein Elektriker sein. Eine befähigte Person kann auch ein Bäcker sein, wenn er nachweisen kann, dass er sich in dem Bereich auskennt, weil er das oft macht, Fortbildungen besucht hat, ect... Selbst ein Elektriker kann unter dieser Norm/Rechstlage als Laie gelten, z.B. wenn der Elektriker 30 Jahre nur Erfahrung im Verlegen von Kabeln in Bauerschlitzen hat, seinen Lebtag aber noch die eine Steckdose angeschlossen hat. Der gilt dann tatsächlich als Laie. Das kam mit der europäischen Harmonisierung von Berufsständen. Seitdem gilt die einfache Faustformel: Elektriker ist nicht automatisch auf Lebzeit Elektriker.
Nun ist es so: Das Haus gehört deinem Vermieter. Demnach kann er schon darauf bestehen, dass ausnahmslos nur Normgerecht die Elektroinstallation in seinem Haus genutzt wird. Ist ja sein Haus. Dann kann er aber nicht ankommen und argumentieren: PV-Anlage muss normgerecht angeschlossen werden, und für den Rest: Ist mir doch egal! Da könnte man jetzt Diskriminierung unterstellen ("Gleichbehandlungsgrundsatz").
Normgerecht heißt dann aber auch: Dass dir ein Elektriker sagen wir, es ist völlig egal ob da nur eine Nachttischlampe angeschlossen ist. Es ist eine Steckdose. Zu dieser Steckdose führt eine Leitung. Diese Leitung ist mit einem 16A LS abgesichert. Nicht nur zum Sichern der Leitung, sondern ja auch zum Sichern der Steckdose - denn auch die ist für 16A Nennstrom ausgelegt. Nun kann er, und das macht auch der VDE, schon argumentieren und sagen: Sorry, aber jetzt ist da die eine Seite die 16A schieben kann und die andere Seite schiebt auch noch mal 400W, also 1,7A, da hin. Nun wäre die Steckdose mit 17,7A gemäß ihrer nominell zulässigen Maximallast überlastet. Das ist ganz einfach so. Da der Netzbetreiber in seiner TAB fordert, die entsprechenden Normen einzuhalten und ein Elektriker sich sowieso immer an sie hält (weil er dann pauschal aus Haftungsgefahren raus ist), wird der Elektriker dir sagen: Nö, an die Leitung mach ich dir keine Einspeisesteckdose.
Die Lösung ist meist die, dass dann z.B. ein 10A Automat anstelle des alten 16ner gesetzt wird, für diesen Stromkreis.
Somit ist das deine Verantwortung wie du hier agierst: Entweder bestätigst Du deinem Vermieter, dass du mit seinem Stromanschluss nichts unerlaubtest macht - ob gelogen oder nicht - oder du machst es nicht und dann muss er halt zusehen. Einfordern kann er eine Bestätigung aber einfach nicht. Du kannst ihm ja bestätigen: Nö, ich halte mich nicht an Normen! ... Und jetzt? Was will er machen? Er kann es dann doch nur dem Netzbetreiber melden und sagen: Hey, der macht da Scheiß... guck doch mal.
Genau so musstest Du aber bereits bei Anmeldeung deinem Netzbetreiber mitteilen, dass du dich an dessen TAB hälst. Die setzt aber einen Einspeisestecker voraus. Ich kenne kaum Betreiber, die einen Schuko erlauben. Wenn dein Netzbetreiber das explizit erlaubt: Alles prima - bist du "legal" unterwegs.
Ich denke jetzt sollte dir klar sein, dass diese ganze Argumentation von "jaja, aber an der Steckdose läd doch meine Frau maximal mal ihren RGB-Dildo auf..." zu nichts führt. Es geht da nicht im "ist" sondern nur um "könnte". Das ist der Maßstab und zwar nur der.
da der Sturm bei uns von der Seite kommt und es wird durch Haus und Windschutz aufgefangen
Jetzt willst Du dem Versicherer erklären, dass die letzten 20 Jahre der Sturm immer nur von Rechts kam und der von Links jetzt völlig neu und überraschend war???
Das ist schlicht grobfahrlässig. Wenn sich, und Klimawandel ist ja jetzt kein neues Phänomen, bei dir über dem Ort ganz plötzlich eine gewaltige Gewitterzelle entläd, dann gilt die Regel einfach nicht. Dann kommt der Wind von allen Seiten. Vor allem Fallwinde sind unberechenbar.
Es ist erst ein Jahr her, da habe ich nach genau so einer Nummer die Terassenüberdachung meines Nachbarn bei mir im Garten bewundern dürfen. Die hat es samt "Betonfundamente" für sein Ständerwerk aus dem Boden gehoben und in meinen Garten gesurft. Dem sein Garten ist aber von 3 Seiten quasi zu. Trozdem hat es von der vermeindlichen Schattenseite offenbar so einen Luftstrom gegeben, dass sein Gerümpel den einzigen freien Weg nahm, der da war: In meinen Garten. Das hat es alles sogar offensichtlich über meinen dazwischen liegenden 1,80m hohen Doppelstabmatten-Zaun gehoben.
Von daher sollte da zumindest ein Stahlseil an dem Krempel sein, damit das nicht im Zweifel durch die komplette Siedlung fliegt. Besser wäre natürlich eine fest Verbindung mit dem Boden/Haus. So ein durch die Luft surfendes Panel kann dir auch mal gut und gern den Kopf abtrennen. Versicherung hin oder her, der Schaden ist nie mehr begleichbar.
Das ist alles völlig egal. Der Klüngelladen VDE stellt Normen auf
Nein, das tut die VDE nicht, die gibt nur Empfehlungen heraus. Für die Normen ist z.B. die DIN zuständig. Man muß sich auch ausdrücklich nicht an die Empfehlungen der VDE halten, Du kannst auch andere Lösungen finden, wenn der Schutz gleichwertig ist. Beispiel: Die VDE empfiehlt Schukosteckdosen für Deinen Toaster. Du kannst aber, wenn Du lustig bist, auch eine schweizer Steckdose setzen und einen Toaster mit schweizer Stecker verwenden. Das ist absolut zulässig und stellt auch keinen Sicherheitsmangel dar.
Übrigens: Selbst wenn der WR einen Defekt hätte, der NA-Schutz versagte und Dragobe nur einen Pol berührte, würde ihm dennoch nichts passieren, denn sobald er den Schukostecker zieht ist der WR nämlich in jedem Fall potentialfrei, zumindest dann, wenn das Metallgehäuse des WRs keine leitende Verbindung zu PE hat.
Die allermeisten Versorger erlauben Schuko-Stecker nicht bei Balkonsolar. Entweder fest angeschlossen oder mit einer Einspeisesteckdose. Punkt.
Das stimmt, daß sie es nicht erlauben, allerdings ist diese Erlaubnisverweigerung höchst umstritten. Normalerweise (Obacht, Fallstricke, da gibt es Ausnahmen!) interessiert den Versorger nichts mehr, was hinter dem verplombten Zähler montiert ist, allerspätestens aber das nicht mehr, was hinter der UV montiert ist. Jedenfalls dann, und das ist der Fallstrick, solange die Verbraucher das öffentliche Netz nicht in irgendeiner Art und Weise stören.
Selber machen darfst du sie nicht, weil ist ja am Netz des Versorgers.
Er darf nicht mal selber eine Deckenlampe aufhängen.
Das Haus gehört deinem Vermieter. Demnach kann er schon darauf bestehen, dass ausnahmslos nur Normgerecht die Elektroinstallation in seinem Haus genutzt wird.
Schuko ist eine DIN-Norm! 😀
Diese Leitung ist mit einem 16A LS abgesichert. Nicht nur zum Sichern der Leitung, sondern ja auch zum Sichern der Steckdose - denn auch die ist für 16A Nennstrom ausgelegt.
Nein, 16 A nur kurzzeitig. Dauerlast eher in Richtung 10 A, maximal 13 A.
jetzt ist da die eine Seite die 16A schieben kann und die andere Seite schiebt auch noch mal 400W, also 1,7A, da hin. Nun wäre die Steckdose mit 17,7A gemäß ihrer nominell zulässigen Maximallast überlastet.
Bei Deiner Rechnung ist ein Vorzeichenfehler drin. Der Verbrauch ist 10 A (entspricht 2,3 kW, also eine ganze Menge Holz), aber auch nur dann, wenn unser TF nicht gerade im TFZ sitzt und diesen Strom auch verbraucht. Beim Einspeisen vom BKW mußt Du die besagten 400 W aber mit einem negativen Vorzeichen versehen, also von seinem Verbrauch subtrahieren, vorausgesetzt, Verbraucher und BKW hängen am gleichen Kreis.
Wenn die Kabelinstallation nicht gerade aus dem Mittelalter stammt und noch von Ritter Kunibert verlegt wurde, kann sie 10 A als Dauerlast problemlos vertragen, wenn Markensteckdosen benutzt werden, die nicht aus China stammen. Bei unseren Nachbarn ist man da auch weniger zimperlich und nur in Deutschland gibt es diese 600 W-Grenze beim WR. (Österreich oder Luxemburg haben z.B. 800 W und da wird's auch nicht öfter brennen.)
da der Sturm bei uns von der Seite kommt und es wird durch Haus und Windschutz aufgefangen
Von daher sollte da zumindest ein Stahlseil an dem Krempel sein, damit das nicht im Zweifel durch die komplette Siedlung fliegt. Besser wäre natürlich eine fest Verbindung mit dem Boden/Haus. So ein durch die Luft surfendes Panel kann dir auch mal gut und gern den Kopf abtrennen. Versicherung hin oder her, der Schaden ist nie mehr begleichbar.
Also ein Stahlseil würde mir definitiv nicht reichen. Die Dinger müssen fest mit dem Boden oder mit dem Mauerwerk verdübelt und verschraubt sein. Wenn ich solche Konstruktionen sehe, dann wird mir schon lange vor Windstärke 12 Angst und Bange. Die von Dir vorher genannten 4 * 45 kg würden mir da doch deutlich mehr Vertrauen einflößen.
Daniel
Nein, das tut die VDE nicht, die gibt nur Empfehlungen heraus. Für die Normen ist z.B. die DIN zuständig.
Auch eine DIN Norm ist eine Empfehlung. Musst du eine Schraube nach DIN herstellen? Wer bestimmt das?
Genauer gesagt gibt es da im deutschen die Wortklauberei zwischen sogenannten Anwendungsregeln/Bestimungen, wie sie z.B. der VDE herausgibt, und Normen, wie sie der DIN Ausschuss verabschiedet.
Tatsächlich sind auch die Auslassungen des VDE Normen, zumindest wenn man sich das auf internationalem Spielfeld anschaut. Genau wie es dort ISO Norman gibt. Oder IEC, ASME, DRV, VDI, UL, RAL, IEEE (hier habe ich mal direkt mit zu tun gehabt...), VDMA, usw...
Normen, Bestimmungen oder Anwendungsregeln haben generell nichts mit dem Gesetz zu tun. Sie werden allesamt von Ehrenamtlichen in entsprechenden Vereinigungen erarbeitet. Deswegen kassiert der Wegelagerer Beuth-Verlag ja auch bei jeder Norm ab, weil er diese als Verlag verwaltet und verkauft. Einen freien Zugriff hat man darauf gar nicht (außer man hat ein umfängliches Archiv *hust* 😮 ).
Gesetze hingegen, also Regeln an die man sich halten muss, müssen öffentlich einsehbar sein. Man stelle sich vor: Du musst dich im Straßenverkehr an die Regeln halten, aber wir sagen dir nicht, welche das sind - außer du zahlst 100 Euro für das Regelwerk... :crazy:
Aber ungefähr so läuft das mit Normen.
Bestimmungen, wie es im deutschen im speziellen dann heißt, werden zu Hauf dann Fraktionsübergreifend in andere Normen übernommen. So entstehen dann z.B. Normen die da heißen: DIN-ISO, DIN-ISO-IEC, DIN-EN-IEEE und ja, es gibt auch DIN-VDE.
Alle relevanten VDE Auslassungen finden sich auch als DIN-VDE. Möchtest du sie haben? Sind auch nur 32GB
Das läuft auch umgekehrt: Internationale Normen oder auch Einlassungen des DIN Ausschusses, fließen entsprechend in die VDE ein. Da befruchtet sich alles gegenseitig.
Um das mal anhand von zwei Beispielen zu verdeutichen.
Die Anwendungsregel VDE-AN-4105, die hier grad so zu passt, bekommt man in Schriftform so (Deckblatt, hier als Entwurfsfassung beispielhaft):
Das Deckblatt einer DIN-VDE Norm sieht so aus:
Bei letzterer sieht man: Norm. Bei Ersterer ist von Bestimmung bzw. Anwendungsregel die Rede. Letztlich kommt es aber aufs selbe raus, weswegen allgemein da immer von Normen gesprochen wird. Selbst in Fachartikeln wird nicht selten sprachlich da gar nicht unterschieden - ich halte das auch für unnötig.
Die Aufmachung ist auch immer gleich: Oben rechts in der Ecke ist immer der Verwalter dieser Norm, und in der Box darunter das Bearbeitungsgremium. So sieht man bei letztem: Verwaltet von der DIN, fachlich zuständig VDE. Bei dem Bild darüber: Verwalter VDE, fachlich zuständig FNN.
Letztlich völlig Hupe ob man sich auf das Sprach-Spielchen Norm, Bestimmung oder Anwendungsregel einlässt: Nichts davon ist eine Verpflichtung. Auch explizit eine DIN Norm braucht nicht erfüllt zu werden. Es sind Standards auf die man sich beruft.
Wenn jemand bei dir eine Schraube bestellt nach DIN 933 und du lieferst dem eine Kreuzschlitzschraube, dann hast du die DIN nicht erfüllt, die der Besteller wollte. Diese ganzen Normen dienen also lediglich der Vereinfachung in vielen Belangen. Sie machen etwas eindeutig. Sie stellen Mindeststandars auf oder legen fest, wie etwas herzustellen ist, um einen definierten Zustand zu beschreiben.
Es sind aber eindeutig nicht die 10 Gebote...
Normalerweise (Obacht, Fallstricke, da gibt es Ausnahmen!) interessiert den Versorger nichts mehr, was hinter dem verplombten Zähler montiert ist, allerspätestens aber das nicht mehr, was hinter der UV montiert ist. Jedenfalls dann, und das ist der Fallstrick, solange die Verbraucher das öffentliche Netz nicht in irgendeiner Art und Weise stören.
Das ist immer so. Selbst wenn Du den verplombten Teil des HAK auf machst, kommt ja nicht plötzlich das SEK durch die Tür und erschießt dich.
Ich habe seit fast 10 Jahren keine Plombe an meinem Wasserzähler. Den hätte ich schon 100 mal gegen ein Stück Rohr ersetzen können.
Das juckt keinen. Und immerhin kommt bei mir sogar orignal einer von den Stadwerken persönlich jedes Jahr vorbei um Stromzähler, Wasseruhr und Gaszähler abzulesen.
Du kannst dir aber sicher sein, dass sobald die für irgendwas einen Schuldigen suchen, darauf als erstes geachtet wird.
Das selbe bei illegalen PV-Anlagen, die am Netz hängen. Die merken das nicht einmal. O-Ton eines Netzbetreibermitarbeiters den ich kenne (aus der Technik), der so ein etwa 30.000 Seelen Netzcluster betreut: "Selbst wenn sich morgen alle spontan eine Balkonsolar kaufen und die gleichzeitig einstecken, wir würden das nicht einmal merken". Das ist für die halt Pipifax. Deswegen macht sich ja auch keine die Mühe da konkret mal was zu prüfen. Das rechnet sich ja überhaupt nicht. Die sind nur von Gesetzeswegen verpflichten entsprechend zu agieren. Das heißt: Wenn sich da einer meldet und sagt "hallo hier bin ich", dann müssen die entsprechend handeln. Machen die das nicht, tragen die die Verantwortung. Das wollen die natürlich nicht. Meldet sich einer nicht, juckt es die nicht, weil die tragen ja nicht die Verantwortung...
Schuko ist eine DIN-Norm!
DIN-VDE, wie Du nun gelernt hast 😛
Nein, 16 A nur kurzzeitig. Dauerlast eher in Richtung 10 A, maximal 13 A.
Nicht nur dass das so nicht stimmt, wäre es, selbst wenn der Hersteller es so definiert, völlig egal. Es zählt zur Auslegung nur der Bemessungsstrom oder auch Nennstrom. Eine Absicherung muss so sein, dass das schwächste Glied durch die Absicherung geschützt ist. Wenn der Lichtschalter oder die Steckdose vom Hersteller also tatsächlich nur mit 10A Bemessungsstrom definiert ist, muss die Absicherung 10A sein - völlig egal ob du zu der Steckdose ein 10mm² gelegt hast.
Der Bemessungsstrom, auf den es für diese auslegung ankommt, ist aber, bis auf wenige Ausnahmen, 16A. Machen Elektriker aber tatsächlich nicht selten falsch, weil sie nicht drauf achten - weil sie es icht gewohnt sind, mal komonenten <16A zu haben.
Bei Deiner Rechnung ist ein Vorzeichenfehler drin.
Nein, ist es nicht. Es beruht auf dem üblichen VDE Fallbeispiel, was für den Zweck gebetsmühlenartige herunter gebetet wird:
NA->LS------>Steckdose<--------->Steckdose->PV
Die Steckdose in der Mitte wird überlastet, weil der Netzanschluss 16A liefert (alles Nennstrom, denn auch ein 16A LS löst nicht bei 16A aus!), auf der andern Seite pumpt die PV noch einmal 1,7A dort hin. So können an dieser Steckdose min. 17,7A abgenommen werden, bis ein Schutzorgan auslöst.
Das ist eben nicht zulässig. Deswegen lösen das Elektriker damit, um dem VDE zu genügen, indem sie einen LS in der Unterverteilung einsetzen, der eben nur 13 oder gar 10A ist.
Da ist also kein Vorzeichenfehler. Das habe ich schon ganz bewusst so geschrieben.
lso ein Stahlseil würde mir definitiv nicht reichen.
Da bin ich absolut Deiner Meinung. Es wäre eben, wie ich schrieb, so das mindeste. Fest verbunden ist in jedem Fall vorzuziehen, weil es letztlich auch das Teil an sich vor Schaden schützt.
Also ich habe noch gelernt, daß die Leitung abgesichert wird >> LS = Leitungsschutzschalter 🙂
Daß Schuko nur für 10 A ausgelegt sein soll ist mir neu....
Immerhin werden Steckdosenkreise regulär immer noch mit 16A abgesichert
Daß Schuko nur für 10 A ausgelegt sein soll ist mir neu....
Immerhin werden Steckdosenkreise regulär immer noch mit 16A abgesichert
Weil es so auch nicht stimmt. Zumindest nicht so, wie man es verstehen könnte.
Es ist so: Steckdosen werden anhand der Produktnorm VDE 0620 Teil 1 (oder IEC 60884-1) entsprechend geprüft. Dieser Prüfprozess sieht vor, dass die Steckdose min. 1 Stunde lang mit 16A beaufschlagt werden kann, ohne dass gewisse (in der Norm definierte) Temperaturlimits überschritten wurden.
Das sagt aber überhaupt nichts aus, wie sich das nach 2, 3 oder 24h verhält. Es ist aber unwahrscheinlich, dass die Temperatur einfach immer weiter steigt, da sie ja an die Umgebung abgegeben wird. Das wird ja nicht in einem Vakuum betrieben.
Die Hersteller geben aber gar nicht an, wie sich das langfristig verhält. Die müssen nur im Rahmen dieser Norm einen 24h Test bei 12A überstehen.
Alles andere ist völlig undefiniert. Es ist also nicht so, dass man sagen kann, dass die keine Dauerlast von 16A halten. Das ist so pauschal nicht richtig. Man kann nur sagen, dass es Steckdosen geben kann, die über die Stunde, wie sie die Norm fordert, hinausgehend sich so erhitzen können, dass sie über dem Temperaturlimit, wie es die Norm fordert, letztlich liegen. Wie weit und ob das eine Relevanz hat... alles undefiniert.
Und da man mit Kaffeesatzleserei nichts anfangen kann, werden Schutzorgane gemäß Nennstromangabe ausgelegt. Denn andere Angaben der jeweiligen Hersteller gibt es gar nicht.
Jedoch: Das Problem ist insgesamt noch etwas komplizierter, weil in die Steckdose ja auch ein Stecker kommt - sonst macht die keinen Sinn.
Nun kann dieser Stecker so ausgelegt sein, dass er sich bis an die Grenze was er darf erhitzt. Das heißt er gibt eine Wärmeleistung von X Watt ab. Der steckt nun in einer Steckdose die ihrerseits an der Grenze des zulässigen operiert.
Somit verdoppelt sich die "Heizleistung" - und zwar in eben genau dieser einen Steckdose.
Die Normen beachten diesen Sachverhalt schlicht nicht weiter. Normen sind alles andere als vollständig, teils sogar widersprüchlich. Das ist recht normal. Mit unter sind in definierten Limits solche Paarungen auch berücksichtigt, es wurde aber weiter davon nichts erwähnt - einfach der Grenzwert ist definiert.
Immerhin werden Steckdosenkreise regulär immer noch mit 16A abgesichert
Die 16 A darfst Du ja auch ziehen, aber nur kurzzeitig. Diese gegenüber 10 A kurzzeitige Überlastfähigkeit brauchst Du z.B., wenn Du Motoren oder Kompressoren (Kühlschrank) einschaltest, weil der Anlaufstrom dann deutlich höher ist und dies den LS-Schalter natürlich nicht auslösen darf. Ansonsten verweise ich Dich darauf, was Necro bereits geschrieben hat.
Gefahr:
Hat die Installation schon ein gewisses Alter erreicht oder wurden billige Baumarktkomponenten mit Namen, die nur Chinesen richtig aussprechen können, verbaut, dann kann diese 10 A-Grenze nochmals weiter sinken. Daher empföhle ich dringend den Einbau von Markenware wie Busch-Jäger, Merten o.ä. (einfach das, was der Elektriker auch verbauen würde).
Daniel
Es ist so: Steckdosen werden anhand der Produktnorm VDE 0620 Teil 1 (oder IEC 60884-1) entsprechend geprüft. Dieser Prüfprozess sieht vor, dass die Steckdose min. 1 Stunde lang mit 16A beaufschlagt werden kann, ohne dass gewisse (in der Norm definierte) Temperaturlimits überschritten wurden.
Das Problem war einmal!
Die Eurostecker bruzelten, also hat man in Schukosteckdosen die Kontaktfedern nach Oval mit größerem Federweg verändert.
Problem dadurch >30% geringere Kontaktfläche bei Schukosteckern und stärkere Erwärmung der Stifte.
Mit Kindersicherungen noch geringer.
Mit >20A Dauerbelastbaren Schukosteckdosen von damals, haben sie deshalb heutige nichts mehr zu tun.
Länger als 1Stunde (10A) schaut mal genauer hin. 😄
0,368MWp 🚜 🌾