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Auch wenn es ab und an gerne mal so verkauft wird, Netzbetreiber sind keine Behörden mit irgendwelchen Rechten.
Es sind private Firmen mit denen der Anschlussinhaber einen privatrechtlichen Vertrag hat.
Schon ein Mieter ist davon nicht mehr direkt betroffen, er hat nur einen Vertrag mit dem Stromanbieter.
Ebenso sind die TAB der Netzbetreiber erstmal nur zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses akzeptiert. Sollte der Netzbetreiber nachträglich seine TAB ändern muss er dies dem Anschlussinhaber mitteilen.
Wenn also der Stromanbieter oder Netzbetreiber vor der Tür stehen und Fragen stellen ist die einzig richtige Antwort "das geht Euch nichts an".
Einzig mögliche Konsequenz ist das der Netzbetreiber versucht aus dem Vertrag herauszukommen. Die rechtlichen Hürden dafür sind jedoch sehr hoch.
10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000
Spätestens, wenn der sich auf das Spiel nicht einlässt, ist es mit dem "ich muß nichts beweisen" vorbei.
der netzbetreiber hat nichts zu melden wenn es um privateigentum geht
und manche sachen zu vergessen oder nicht ganz zu erzählen ist auch nicht verboten
sehen wir regelmäßig...
die einzig richtige Antwort "das geht Euch nichts an".
oder, ich kann mich nicht mehr dran erinnern 🤣
Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.
"Ich bin nicht in der Beweispflicht..." ist doch Kinderkram. Jeder hier ist erwachsen genug, zu tun, was er tun will, mit allen Konsequenzen.
Ich glaube nicht, dass du die grundlegenden Vorgehensweisen unseres Rechtssystems wirklich kennst.
Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.
SOC ist ein NTCV Parameter
Ich glaube nicht, dass du die grundlegenden Vorgehensweisen unseres Rechtssystems wirklich kennst.
Schuldig bis zum Beweis des Gegenteils?
der netzbetreiber hat nichts zu melden wenn es um privateigentum geht
Es geht ja um SEIN Eigentum...
Ich glaube nicht, dass du die grundlegenden Vorgehensweisen unseres Rechtssystems wirklich kennst.
Schuldig bis zum Beweis des Gegenteils?
Nach YT eher schuldig trotz des Beweises des Gegenteils.
Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.
SOC ist ein NTCV Parameter
Es geht ja um SEIN Eigentum...
wessen eigentum? das des netzbetreibers?
wenn ja dann endet seine zuständigkeit am hak oder am zähler und sein eigentum endet an der grundstücksgrenze
Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.
"Ich bin nicht in der Beweispflicht..." ist doch Kinderkram. Jeder hier ist erwachsen genug, zu tun, was er tun will, mit allen Konsequenzen.
Dazu gehört auch, dem Netzbetreiber zu erzählen, daß es den nichts angeht, daß man nicht angeschlossene Module auf dem Dach hat, erst recht, wenns dann auch noch gelogen ist.
Spätestens, wenn der sich auf das Spiel nicht einlässt, ist es mit dem "ich muß nichts beweisen" vorbei.
Oliver
Ich habe brauchwassersolar auf dem Dach. Und auch Solarmodule. Wenn der brauchwasserspeicher defekt geht, werde ich eine bwwp kaufen, die keinen Anschluss an die Brauchwasserpanel auf dem Dach hat. Die Platten bleiben dann auf dem dach, können ggf. In 10 jahren wieder reaktiviert werden. Gleiches gilt für Solarpanel, sollte die daran angeschlossene technik ausfallen.
Von aussen kann nachgefragt werden, was es mit den installierten Sachen auf meinem Dach auf sich hat. Das wird dann beantwortet. So einfach ist das. Da wird weder gelogen noch sonst abenteuerliche vermutungen angestellt. Deine pipi langstrumpf aussage diskreditiert, nix anderes. Fachlich, sachlich und menschlich totaler unsinn.
Die geschwister scholl wurden ermordet, weil sie ihre politischen ansichten dort verbreitet haben, wo es nicht vorgesehen war. Heute werden nur beiträge gelöscht, keiner stirbt mehr. Ausser der denokratie.
Es geht ja um SEIN Eigentum...
Genau das habe ich kommen sehen, denn diese Haltung der Unterwürfigkeit verbreitet sich immer mehr. Schließlich kann man ja jedem alles erlauben, wenn man nichts zu verbergen hat. Nein, es geht in erster Linie um das Eigentum des Bürgers. Hier darf jeder, der keine Sonderrechte hat, wie der Schornsteinfeger, erst mal ganz lieb fragen und dann kann ihm der Bürger das gewünschte Recht gewähren, er muss es aber nicht. Wenn der Netzbetreiber nicht nur unbegründete Zweifel hat, sondern auch den Nachweis eines Verstoßes, etwa über die viel zu hohe Einspeisung, dann kann er eventuell rechtliche Schritte einleiten um nichts rechtskonforme Anlagen in einen entsprechenden Zustand zu bringen. Wenn der Bürger wirklich Bockmist gemacht hat, dann hat er sich so das Recht erworben auch dafür gerade zu stehen.
Nach YT eher schuldig trotz des Beweises des Gegenteils.
YT ist wieder ein ganz eigener sehr spezieller Rechtsraum, der von den sich immer spontan bildenden persönlichen Vorlieben zufälliger Mehrheiten abhängt. Wer einen bestimmten "Opfer- oder Promistatus" hat, ist aber üblicherweise aber relativ sicher. Ich denke dieser Rechtsraum ist am ehesten mit dem der Hexenprozessen zu vergleichen.
wenn die Gemeinden dafür Bußgelder eintreiben können
Das befürchte ich auch. Ohne Smiley...
aber solche leute sind selten
Dachte ich auch, aber leider wird es immer mehr zur Norm...
Ich bin immer froh, wenn dich die ganzen Baurechtsverstöße in der Nachbarschaft sehe.
dürfte selbst mit einer dusseligen einfach KI möglich sein,
Ja, das kriegt man mit jedem Mittelklassepc hin.
Der Besitz von Modulen ist nicht strafbar.
Ich hab da beim Lesen auch nur den Kopf geschüttelt...
In der Tat habe ich auch momentan mehr als 5 Module im Hof liegen, die dort nichts machen, außer Rumliegen...
Spätestens, wenn der sich auf das Spiel nicht einlässt, ist es mit dem "ich muß nichts beweisen" vorbei.
Bist du aus Deutschland?
Dem Gesetzbuch nach gilt hier nämlich immernoch die UNschuldsvermutung...