rückwärtsdrehender ...
 
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rückwärtsdrehender Zähler bald erlaubt??

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(@aloex)
Newbie
Beigetreten: Vor 3 Monaten
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Ah interessant. Finde ich ja sehr gut, dass deine Stadtwerke demgegenüber so aufgeschlossen sind. Probiere ich auf jeden Fall auch! Eine gesetzliche Grundlage für die 8ct gibt es für BKW ja nicht, oder?


   
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philippoo
(@philippoo)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 9 Monaten
Beiträge: 422
Themenstarter  

laut Vattenfall (erster Treffer, einfach mal googeln nach 'vergütung strom balkonkraftwerk') ist die gesetzliche Grundlage das EEG. Es ist ja einfach eine Erzeugungsanlage unter/bis 10kW. Eine Mindestleitung ist da nicht benannt.

Du musst halt drauf achten, dass du einen 2-Richtungszähler eingebaut bekommst, und nicht nur einen mit Rücklaufsperre (kostet das Gleiche).

Wenn man nix sagt, sparen sich die Versorger gerne den bürokratischen Aufwand, weil es da ja nur um eine niedrige 2-stellige Summe im Jahr geht.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Monaten 6 mal von philippoo

   
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 7425
 

War da nicht was in den letzten Monaten (Solarpaket), dass eine Vergütung bei BKW ausgeschlossen wurde?

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Monaten von Win

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Mitsubishi Heavy SRC/SRK20-ZS-W (SCOP 4,6)
Mitsubishi Heavy SRC/SRK25-ZS-W (SCOP 4,7)
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(@jayha)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 8 Monaten
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@win hatte ich auch gehört. Das kann aber nur bedeuten, daß die Wirtschaft nicht zur Zahlung einer Einspeisevergütung bei BKVs verpflichtet werden kann.

Sofern nicht sittenwidrig, herrscht m.W. immer noch Vertragsfreiheit. Sucht man sich halt den Stromlieferanten, der das zu zahlen bereit ist.


   
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philippoo
(@philippoo)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 9 Monaten
Beiträge: 422
Themenstarter  

hier gibt's das neue Solarpaket offiziell vom Bundesministerium, 26.04.24 zum Download. Ich seh da erstmal nix, dass eine Vergütung ausgeschlossen wäre.


   
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