rückwärtsdrehender ...
 
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rückwärtsdrehender Zähler bald erlaubt??

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philippoo
(@philippoo)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 9 Monaten
Beiträge: 422
Themenstarter  

grade gefunden:

https://www.ingenieur.de/technik/fachbereiche/energie/neue-regeln-fuer-balkonkraftwerke-ab-2024/

ist das ein Witz?? ich will meinen alten Zähler zurück!!

Grüsse!


   
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 wihz
(@wihz)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 598
 

Veröffentlicht von: @philippoo

ist das ein Witz?? ich will meinen alten Zähler zurück!!

Ist halt nicht genau. Man darf auch bei Ferrariszähler das Balkonkraftwerk installieren. Muss es aber der BNetzA melden. Die informiert den Verteilnetnbetreiber. Der schickt dann schnell jemanden vorbei, der den Ferrariszähler gegen einen digitalen Zweirichtungszähler tauscht.

 


   
lshb and alter Hase reacted
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alter Hase
(@alter-hase)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1107
 

Entweder der verfasser hat null ahnung, schreibt was ab , stellt die sätze um und macht das ganze dann unvollständig. Oder der verfasser will klicks, klicks, klicks.

Richtig ist, dass nun ein rückwärts laufender zähler von der anmeldung eines bkw bis zum zählertausch rechtlich erlaubt ist.  

Wenn mich ein Moderator mit Drogenkonsum in Verbindung bringt, ist das arc listig ?


   
lshb reacted
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(@aloex)
Newbie
Beigetreten: Vor 3 Monaten
Beiträge: 4
 

Meine Hoffnung auf ein "längeres Vergessen" oder Warten bis zum regulären nächsten Wechsel des Zählers wurde leider enttäuscht. Nach einem Monat Anmeldung im Marktstammdatenregister meldete sich prompt letzte Woche der Netzbetreiber, dass man doch nächste Woche den Zähler tauschen möchte.

Nicht mal an den paar kWh lässt man den Bürger sich erfreuen (1 Modul, 400W WR).


   
voltmeter reacted
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 ak75
(@ak75)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 44
 

Veröffentlicht von: @aloex
Nach einem Monat Anmeldung im Marktstammdatenregister meldete sich prompt letzte Woche der Netzbetreiber, dass man doch nächste Woche den Zähler tauschen möchte.

Seltsam. Ich dachte der Zählertausch muss 3 Monate vorher angekündigt werden?

Weiß da jemand genaueres? Würde mich interessieren.

 


   
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(@tigger)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 10 Monaten
Beiträge: 234
 

@ak75 https://www.vzbv.de/urteile/messstellenbetreiber-muessen-einbau-digitaler-stromzaehler-rechtzeitig-ankuendigen

ob sich daran etwas geändert hat, weiß ich nicht.

 

Ergänzung: das hat sich wohl geändert. So wie ich es verstehe, ist der Netzbetreiber sogar verpflichtet den Zähler so schnell wie möglich und innerhalb von 4 Monaten zu tauschen.


   
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(@aloex)
Newbie
Beigetreten: Vor 3 Monaten
Beiträge: 4
 

Ich habe auch die 4 Monate gelesen. Gibt es da eine Möglichkeit den Austausch zu verzögern? Die Anlage erst seit einem Monat in Betrieb. Da es ein Mehrfamilienhaus mit getrenntem Zugang zu den Stromzählern ist, hat der Netzbetreiber hierfür anscheinend sogar einen Zugangsschlüssel und braucht mich nicht mal, um reinzukommen. 


   
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(@tigger)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 10 Monaten
Beiträge: 234
 

@aloex Tja, da fällt in deinem Fall der dreimonatige Urlaub (nicht anwesend) wohl weg. 😉


   
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alter Hase
(@alter-hase)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1107
 

Veröffentlicht von: @aloex

Meine Hoffnung auf ein "längeres Vergessen" oder Warten bis zum regulären nächsten Wechsel des Zählers wurde leider enttäuscht. Nach einem Monat Anmeldung im Marktstammdatenregister meldete sich prompt letzte Woche der Netzbetreiber, dass man doch nächste Woche den Zähler tauschen möchte.

Nicht mal an den paar kWh lässt man den Bürger sich erfreuen (1 Modul, 400W WR).

Natürlich freut es einen, wenn der stromzähler die erste zeit auch rückwärts dreht. Das sollte man aber nicht überbewerten. Bei enem 400 W Panel, mit dem die hälfte des erzeugten stromes in das öffentliche netz zurück gespeist wird, sind das ca 20 kwh pro monat, bei 32 cent also ca 6,5 euro. In drei monaten 20 euro. Darüber aufregen lohnt nicht. Es gibt personen in Deutschland, die sich nicht erinnern können, wenn sie vor einem Untersuchungsauschuss befagt werden. Wer vergisst, sein BKW anzumelden, oder vergisst den online Anmeldeabschlussbutton zu drücken, sollte vor einem untersuchungsauschuss oder anderen institutionen keine Probleme bekommen. (Ich hoffe, dass das keiner als politiker bashing ansieht und meinen Beitrag löscht🙄😏)  Ähnlichkeiten mit lebenden oder toten Personen sind rein zufällig und nicht beabsichtigt. 

Wer ein BKW neu macht, könnte das eine zeit lang probe laufen lassen, um erst mal zu prüfen, ob das überhaupt funktioniert (Garantieanspruch) , oder ob man sich entscheidet, dass man das zurück gibt. Nicht vorschnell anmelden, das dann wieder abgemeldet werden muss, weil man das bkw doch nicht betreibt. 

 

 

Wenn mich ein Moderator mit Drogenkonsum in Verbindung bringt, ist das arc listig ?


   
Uschi reacted
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 ak75
(@ak75)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 44
 

Veröffentlicht von: @tigger
Ergänzung: das hat sich wohl geändert. So wie ich es verstehe, ist der Netzbetreiber sogar verpflichtet den Zähler so schnell wie möglich und innerhalb von 4 Monaten zu tauschen.

Das würde mich jetzt tatsächlich interessieren. Hast du da einen Link dazu?

 


   
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(@tigger)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 10 Monaten
Beiträge: 234
 

@ak75 ich habe das jetzt auf die Schnelle nur in den Änderungen des EEG gefunden:

㤠10a
Messstellenbetrieb; Übergangsregelung für Steckersolargeräte
“.
b)
Der Wortlaut wird Absatz 1.
c)
Die folgenden Absätze 2 und 3 werden angefügt:
„(2) Der Messstellenbetreiber hat Messstellen an Zählpunkten von Steckersolargeräten im Sinne von § 8
Absatz 5a Satz 1 abweichend von § 3 Absatz 3a des Messstellenbetriebsgesetzes mit Rücksicht auf seine
Rollout-Planung nach dem Messstellenbetriebsgesetz unverzüglich nach der Aufforderung durch die
Bundesnetzagentur an den Netzbetreiber zur Prüfung der im Marktstammdatenregister eingetragenen

Daten nach § 13 Absatz 1 der Markstammdatenregisterverordnung mit einer modernen Messeinrichtung

Seite 3 von 42 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2024 Teil I Nr. 151, ausgegeben zu Bonn am 15. Mai 2024

 
 
als Zweirichtungszähler oder einem intelligenten Messsystem entsprechend den Regelungen des
Messstellenbetriebsgesetzes auszustatten, ohne dass es einer gesonderten Beauftragung durch den
Anschlussnehmer oder Anschlussnutzer bedarf. Die Rechte nach § 34 Absatz 2 Satz 2 des
Messstellenbetriebsgesetzes bleiben unberührt

 
 
Das mit den 4 Monaten finde ich gerade nicht mehr.
 

   
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alter Hase
(@alter-hase)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1107
 

Veröffentlicht von: @ak75

Veröffentlicht von: @tigger
Ergänzung: das hat sich wohl geändert. So wie ich es verstehe, ist der Netzbetreiber sogar verpflichtet den Zähler so schnell wie möglich und innerhalb von 4 Monaten zu tauschen.

Das würde mich jetzt tatsächlich interessieren. Hast du da einen Link dazu?

 

was genau ist da interessant ? die Netzbetreiber haben ein Interesse, das so schnell wie möglich zu tauschen. getauscht werden muss es sowieso, je früher getauscht wird, desto eher klingelt die kasse beim netzbetreiber. vielleicht hat der gesetzgeber was von 4 Monaten ins Gesetz geschrieben, dass man ihm nicht vorwefen kann, das zu tolerieren, wenn der zähler nicht getauscht wird. der BKW Besitzer wird das nicht einfordern, dass der Zähler getauscht wird, auch nicht nach 4 Monaten.

 

 

Wenn mich ein Moderator mit Drogenkonsum in Verbindung bringt, ist das arc listig ?


   
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(@tigger)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 10 Monaten
Beiträge: 234
 

Wie sieht die neue Regelung aus?

Das seit 16. Mai 2024 geltende, neue Gesetz regelt unter § 10a Absatz 3 EEG: "Steckersolargeräte im Sinn von § 8 Absatz 5a dürfen an der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers bereits vor dem Einbau einer modernen Messeinrichtung als Zweirichtungszähler oder eines intelligenten Messsystems mit einer bereits vorhandenen Messeinrichtung betrieben werden. Die Richtigkeit der von der Messeinrichtung ermittelten Messwerte wird zu Zwecken der Abrechnung und Bilanzierung längstens bis zur Ausstattung mit einer modernen Messeinrichtung als Zweirichtungszähler oder einem intelligenten Messsystem nach Absatz 2 Satz 1 vermutet, dabei kann diese Vermutung nur durch den Nachweis einer technischen Störung oder einer Manipulation der Messeinrichtung widerlegt werden."
Das neue Gesetz regelt im § 8 Absatz 5a, dass die Anmeldung des Balkonkraftwerks nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (und nicht mehr zusätzlich beim Netzbetreiber) erfolgen muss. Die Bundesnetzagentur fordert den Messstellenbetreiber nach der Anmeldung zum Austausch des Zählers auf. Ab dann hat der Messstellenbetreiber vier Monate Zeit, den Wechsel umzusetzen. Betreiberinnen und Betreiber haben mit der Anmeldung ihre Pflicht getan und müssen sich nicht selbst um den Zählertausch kümmern.
 

   
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(@aloex)
Newbie
Beigetreten: Vor 3 Monaten
Beiträge: 4
 

Für mich ist das ein klassisches Beispiel wie der Bürger für dumm verkauft wird, weil diese Konstellationen stets nur in eine Richtung als gesetzeskonform ausgelegt werden.  Formal geht es um marginale Absolutbeträge. Aber ich sehe das wiederkehrende Prinzip bei diesen Beispielen als kritisch an! Das kleine 400W BKW gibt etwa 50% for free ins Netz (35ct bei 200kWh/a = 70Euro). Das verdoppelt die Amortisationszeit des Investments deutlich von ca. 3 Jahre auf 6 Jahre!

Der eingespeiste Anteil wird sogar im neuen Zähler gemessen, wahrscheinlich sogar automatisiert ausgelesen und könnte als Gutschrift oder zumindest teilweise gegengerechnet werden. Aber das möchte man gar nicht.  


   
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philippoo
(@philippoo)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 9 Monaten
Beiträge: 422
Themenstarter  

gegenrechnen möchte 'man' natürlich nicht - wären ja 35ct pro kWh an Einnahmen weg. Aber ich musste meinen Stadtwerken nur sagen, dass ich zumin die 8ct haben möchte und (m)eine Konto Nr geben.


   
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