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PV-Anlage 8kWP mit neuer 800kWP Balkonsolar erweitern ist wg. anteiliger Reduktion der Einspeisevergütung nicht mehr attraktiv? Eure Erfahrung mit dem Netzbetreiber?

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(@seasenderpv)
Newbie
Beigetreten: Vor 3 Monaten
Beiträge: 1
Themenstarter  

Hallo PVler,

ich möchte meine Erfahrung mit einer PV-Anlagenerweiterung durch Balkonsolar teilen und gerne Eure Meinung und Erfahrungen hören.

Aktueller Status:
PV-Dachanlage 8 kWP mit Einspeisevergütung 8c + 8kW Wechselrichter + 8kWh Batteriespeicher

Idee:
Erweiterung mit einer max. 800kW Leistung Balkonsolaranlage an der Fassade, wo es sich sicher lohnt, weil Südausrichtung.
Easy zu erweitern, weil dort eine Steckdose ist, die man verwenden könnte.

Anfrage an den Netzbetreiber:
- Anmelden ist klar
- max. Leistung 800kW ist klar
- ... aber wie ist das Thema Abrechnung der Einspeisung, weil ich ja nur den einen Zähler habe?

Antwort des Netzbetreibers (Zitat):

"Wie wirkt sich die Erweiterung einer bestehenden Erzeugungsanlage in Überschusseinspeisung um ein Balkonkraftwerk auf meine Einspeisevergütung aus?
Durch die Erweiterung einer Erzeugungsanlage in Überschusseinspeisung durch ein Balkonkraftwerk ändert sich an der Höhe der Einspeisevergütung Ihrer bestehenden Erzeugungsanlage nichts.
Ihre vorhandene Messeinrichtung zur Erfassung der Einspeisung in das allgemeine Stromnetz misst in diesem Fall die Einspeisung Ihrer bestehenden Erzeugungsanlage zzgl. der Einspeisung des Balkonkraftwerks. Durch das vereinfachte Anmeldeverfahren muss die Einspeisung des Balkonkraftwerks im prozentualen Verhältnis zur bestehenden Erzeugungsanlage bei Ihrer Einspeisevergütung herausgerechnet werden. Die Aufteilung der Zählwerte erfolgt nach § 24 Abs. 3 EEG anteilig im Verhältnis der installierten Leistungen der beiden Erzeugungsanlagen."
Zitat Ende

Wenn ich das richtig verstehe, würde dann bei 800kWP/8800kWP in etwa 9,1% der Einspeisung nicht vergütet bekommen.
Vollkommen egal, woher der Strom kommt. Nun gut, irgendwie auch logisch, da man ja nur den einen Zähler hat - wie soll auch sonst abgerechnet werden.

Mein Problem damit:
Natürlich ist die BSA aufgrund der Fassade nicht so effektiv, wie die PV auf dem Dach. Ich brauche mehr Fläche, um den selben Ertrag zu realisieren.
Ich mache mir also die Vergütung zu einem gewissen Teil kaputt - abgesehen davon, dass die Altanlage noch auf die max. 70% Einspeisung gedeckelt ist.
Ich müsste mal versuchen, dass korrekt auszurechnen, aber das hängt ja extrem von der BSA ab, die ich noch nicht gekauft habe.

Meine Frage an Euch:

Habt Ihr schon so ein Modell gefahren? Hat einer von Euch so etwas schon mal gemacht/durchgeführt?
Wie sind Eure Erfahrungen bei dieser Konstellation?

Ich würde mich freuen, wenn ich jemanden finden könnte, der so ein ähnliches Modell schon etabliert hat.

Viele Grüße aus dem Süden

Ralf


   
Zitat
(@wingi)
Newbie
Beigetreten: Vor 2 Monaten
Beiträge: 2
 

Hallo,

 

ich habe ähnliches vor, aber eine andere Idee der Argumentation. Aktuell habe ich eine 5.6 kWp Anlage, die dank Ost/West Ausrichtung max. 4kWp erreicht. Angemeldet sind aber die volle Leistung. Durch eine kleine Balkon-Anlage würde ich die Peakleistung nur auf 5 kWp erhöhen, also noch nicht mal die angemeldete Leistung erreichen.

 

Ansonsten sind die Argumente leider logisch und pauschal mit der ANlagenleistung argumentiert. PV-Anlage mit EEG-Vergütung, BKW ohne Vergütung. 


   
AntwortZitat
(@holgers)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 80
 

Nach der Formulierung kann / wird? es sogar so sein, dass sie die installierte Leistung der Solarmodule in Abzug bringen. Das könnten ja bis zu 2KWp sein.

Bei EEG Anlagen wird immer die installierte Leistung der Solarmodule herangezogen. Bei Balkonsolar war es bis zum letzten Jahr? die Leistung des Wechselrichters an den du "beliebig" viele Module anschließen konntest. Ab diesem Jahr 2KWp Module und einen Wechselrichter mit 800Wp. 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 1 Monat von HolgerS

   
AntwortZitat
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