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Mehrere Balkonkraftwerke im Mehrfamilienhaushalt, aber nur ein Stromzähler?! 🤕

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(@gottdesdonners)
Newbie
Beigetreten: Vor 2 Wochen
Beiträge: 1
Themenstarter  

Servus Ihr Stromer! 🖐️ 

Ich bin neu in der Balkonstrom-Szene und habe mir erst kürzlich eine 800Watt Anlage zugelegt. Nun habe ich mir die Frage gestellt: Ist das Alles, oder geht hier grundsätzlich noch mehr?!

Zur Erklärung: Wir besitzen ein Mehrfamilienhaus mit 4 Wohnungen, wo ausschließlich Familienmitglieder untergebracht sind. Jede dieser Wohnungen besitzt seinen eigenen Sicherungskasten, also einen separaten Stromkreislauf. Ihr könnt es Euch nun sicherlich schon denken... ja, im Haus gibt es lediglich einen zentralen Stromzähler(Da ja Familienmitglieder und für die Abrechnung nicht nötig). Was ist denn hier nun ausschlaggebend? Der Stromzähler oder der Kreislauf? Im Grunde sollte die Sicherheit mit einem Sicherungkasten(Kreislauf), bzw. dicker Eingangsleitung pro Wohnung gegeben sein, richtig?! Was sagt denn der Gesetzgeber dazu? Darf ich nun mehrere 800Watt-Anlagen im Haus betreiben oder müssen hier tatsächlich vorher noch 3 neue Zähler installiert werden?

Grüße 

EDIT:

Ich gehe schon mal einen Schritt weiter. Vorausgesetzt natürlich meine Befürchtung das hier der Stromzähler ausschlaggebend ist bestätigt sich?!

Sind denn dann Stromzähler für die Hutschiene im Sicherungskasten der Wohnungen zulässig oder müssen diese vom Netzbetreiber im Keller, also am Hauptsicherungkasten angebracht werden? Ist das irgendwo klar geregelt?

Dieses Thema wurde geändert Vor 2 Wochen 6 mal von GottdesDonners

   
Zitat
(@jayha)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 9 Monaten
Beiträge: 110
 

18 Ansichten und keiner schreibt was.

Na, dann: Ein Hausanschluß (=offizieller Zähler) = eine [steckerfertige] Solaranlage bis max 800 Watt Einspeisung mit vereinfachter Anmeldung.

Ich frag mich echt, wie eine so einfache Regel immer wieder Fragen aufwirft. Na gut, wenn selbst einige EVUs das lockerer sehen. Das eine ist Gesetz/Verordnung, das andere Vertragsfreiheit.


   
AntwortZitat
Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 7854
 

Es geht um den offiziellen Zähler vom VNB, an den auch immer ein Vertrag gekoppelt ist. Diese offiziellen Zähler brauchen einen offiziellen Zählerschrank und es sind keine Hutschienenzähler. So ein Zählerschrank darf auch in jeder Wohnung sein.

Schlussendlich lohnt sich das aber nicht, weil dann jeder von euch die Grundgebühr für Strom bezahlt.

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Mitsubishi Heavy SRC/SRK25-ZS-W (SCOP 4,7)
Daikin ATXF25E (SCOP 4,1)
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AntwortZitat
 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1742
 

Veröffentlicht von: @gottdesdonners

Ist das Alles, oder geht hier grundsätzlich noch mehr?!

Kurz und eindeutig: Das ist alles.

Ein Zähler, ein BKW.

Weitere Zähler = weitere Verträge und Gründgebühr.

Aber selbst das ist nicht alles, denn um diese Zähler zu kriegen muss der GESAMTE Zählerschrank auf aktuellen Stand gebracht werden.

Evtl sogar deine gesamte Elektrik.

Das kostet neben den laufenden Gebühren eine mindestens 4, wenn nicht 5stellige Summe.

 


   
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