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keine Balkonsolar wenn bereits eine Anlage an der Adresse gemeldet ist?!?

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(@mercy00)
Newbie
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1
Themenstarter  

Hallo liebe Leute! ich hätte da mal eine Frage. Habe mir 2x PV Modul 410Wp und Growatt MIC 600 t-lx angeschafft und läuft gut. Im Melderegister angemeldet und dann Antrag bei der EVM in Koblenz gestellt. Zur Info ich habe bereits eine Anlage mit 4,18 kWp seit 2012.
Antwort:

Sehr geehrter Herr W,

unter der unten aufgeführten Antragsnummer haben Sie bei uns am 29.04.2023 einen Antrag für die Anmeldung einer Erzeugungsanlage eingereicht.
Leider haben wir festgestellt, dass der Antrag fehlerhaft ausgefüllt wurde und wir diesen so nicht verarbeiten können.
Daher bitten wir Sie den Antrag in korrigierter Form nochmals einzureichen.

Grund für die Stornierung:
· Da es bereits eine Photovoltaikanlage existiert, muss die steckerfertige Anlage durch einen Installateur angemeldet werden.

Was hab ich denn davon zu halten? Wo ist denn da der Zusammenhang?
Wäre echt toll wenn mir dazu jemand etwas sagen könnte!
lg

noch zur Info
ich habe einen elektronischen Zweirichtungszähler und einen extra Zähler für die PV Anlage die 2012 installiert wurde.


   
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(@Anonym)
Newbie Gast
Beigetreten: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Hallo!

 

Die 600W zusätzlich zu Deiner Dachanlage ist rechtlich und technisch eine "Erweiterung" Deiner bestehenden Dachanlage und kein zusätzliches BKW.

 

Da gesamt über 600W muss das ein netzzugelassener Elektriker machen. Außerdem wird Deine Einspeisevergütung dann herabgesetzt. Deine Anlage ist von 2012, da galt ein höherer Einspeisesatz als jetzt. Das wird bei Dir neu berechnet.

 

Du wolltest alles richtig machen, hast dabei aber (für Dich) viel falsch gemacht... Hättest das BKW einfach einstöpseln sollen und Gott einen lieben Mann sein lassen.

 

Im Vorfled mal zwei Minuten googeln hätte den Schlamassel verhindert, jetzt hast Du schlafende Hunde geweckt.

VG,

René

 


   
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(@oliverso)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1448
 

Veröffentlicht von: @Anonym

Die 600W zusätzlich zu Deiner Dachanlage ist rechtlich und technisch eine "Erweiterung" Deiner bestehenden Dachanlage und kein zusätzliches BKW.

 

Nicht unbedingt, es kann auch eine zweite Anlage sein. Das ändert aber nichts am Problem .

Steckersolaranlagen sind wie Highlander: Es kann nur einen geben, und das nur bis 600W.

 

Oliver

 


   
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 7959
 

Veröffentlicht von: @mercy00

ich habe einen elektronischen Zweirichtungszähler und einen extra Zähler für die PV Anlage die 2012 installiert wurde.

Bei einem separaten Zähler für das Balkonkraftwerk sollte es doch möglich sein, oder nicht? Das würde ja nicht über den Zähler der jetzigen PV-Anlage laufen.

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Mitsubishi Heavy SRC/SRK20-ZS-W (SCOP 4,6)
Mitsubishi Heavy SRC/SRK25-ZS-W (SCOP 4,7)
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(@oliverso)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1448
 

Zumindest soll zukünftig ein BKW zusätzlich zu einer vorhandenen PV erlaubt werden. Die Änderung kommt wohl zusammen mit der Erhöhung auf 800Watt.

 

Oliver


   
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Chris N
(@chris-n)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 946
 

Da habe ich wohl richt Glück gehabt. 01.2021 habe ich beim Register meine PV Bestandsanlage angemeldet und zeitgleich ein BKW. Beides wurde vom VNB kommentarlos abgenickt. Jetzt habe ich tatsächlich beides angemeldet. - Ich wusste nicht, dass es nicht geht 🙂

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Vielen Dank und schöne Grüße Chris

PV 8,3kWp an DEYE 12K 3Ph + LFP 16* EVE LF280K; Go-E (openWB) Charger für e-Golf;


   
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(@stiech82)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 785
 

Das Problem ist, dass es offiziell nicht als BKW durchgeht. Rechtlich gesehen werden alle deine PV-Anlagen zusammen gezählt und das geht nur als BKW durch wenn du insgesamt unter den aktuell noch 600W bist.
Wer weiß, vielleicht haben die den extra Zähler übersehen. Ich würde mal behaupten die zuständigen Personen kennen sich nicht immer gut mit dem Thema aus.

Aber eigentlich sollte sich damit nur das vereinfachte Anmeldeverfahren erledigt haben und du musst das BKW richtig anmelden. Warum die einen Fachbetrieb fordern würde ich mal in Erfahrung bringen und dort anrufen.
Vielleicht reicht denen ein Beweis, dass deine PV an einem extra Zähler hängt und es ist nur ein Missverständnis.
Denn so weit ich weiß, sollte dein BKW als ein einfaches BKW mit vereinfachten Anmeldeverfahren durchgehen, wenn an dem Zähler keine weitere PV bzw. BKW hängt.

Deswegen denke ich: Anrufen, freundlich nachfragen und das vermutliche Missverständnis klären und nach deiner Beschreibung sollte sich das Problem dann in Luft auflösen.


   
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(@stiech82)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 785
 

Veröffentlicht von: @Anonym

Hallo!

 

Die 600W zusätzlich zu Deiner Dachanlage ist rechtlich und technisch eine "Erweiterung" Deiner bestehenden Dachanlage und kein zusätzliches BKW.

 

Da gesamt über 600W muss das ein netzzugelassener Elektriker machen.

 

Aber das ist doch nur so wenn das alles an ein und dem selben Zähler hängt, oder täusche ich mich da?

Ich dachte bisher: Wenn ich z.B. 2 Zähler habe und jeweils an einem Zähler ein BKW mit 600W. Dann darf ich doch insgesamt 2 BKW mit insgesamt 1200W haben, da beide BKW getrennt betrachtet werden müssen.

Das gleiche sollte doch auch bei einer PV so sein. Läuft die PV über einen extra Zähler und ich hänge ein Balkonkraftwerk an einen anderen Zähler, dann ist die vorhandene PV an dem anderen Zähler doch total irrelevant.

Oder irre ich mich da?

 


   
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(@stiech82)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 785
 

Veröffentlicht von: @oliverso

Steckersolaranlagen sind wie Highlander: Es kann nur einen geben, und das nur bis 600W.

 

Oliver

 

Aber heißt es nicht: Eine pro Zähler?

 


   
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(@Anonym)
Newbie Gast
Beigetreten: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Veröffentlicht von: @win

Veröffentlicht von: @mercy00

ich habe einen elektronischen Zweirichtungszähler und einen extra Zähler für die PV Anlage die 2012 installiert wurde.

Bei einem separaten Zähler für das Balkonkraftwerk sollte es doch möglich sein, oder nicht? Das würde ja nicht über den Zähler der jetzigen PV-Anlage laufen.

 

Der Extrazähler von dem er spricht dürfte der Erzeugerzähler der PV sein (war 2012 Pflicht) und hat mit dem Netzanschluss und dessen Zähler nichts zu tut. Den Erzeugerzähler besorgt und setzt der Elektriker.

Der Zweirichtungszähler zählt dann Einspeisung und Bezug. Anhand der Differenz zwischen Einspeisewert und erzeugter Strommenge laut PV-Zähler konnte man den Eigenverbrauch ermitteln.

 

Also ist der PV-Zähler kein "zweiter Zähler" für ein BKW und er wird nur einen Netzanschluss mit dem 1.8/2.8 Zähler des Netzbetreibers haben.

 

VG,

René

 


   
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Elektrofix
(@elektrofix)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 250
 

@mercy00 Hast Du eine Volleinspeisung oder eine Überschußeinspeisung mit Deiner PV? Bei Volleinspeisung darf es kein Problem sein, da beide Zähler von VNB kommen, bei Überschußeinspeisung ist das richtig so: Ein BKW stellt einen Erweiterung der bestehenden PV-Anlage da, der Elektriker muss sicherstellen, das das BKW FEST und richtig angeschlossen ist.

Da deine Anlage von 2012 ist, schaue bitte nach, ob in Deinem Zählerschrank ein APZ-Feld ist, wenn diese nicht da ist rate ich Dir dringend das BKW nicht zu betreiben und den Antrag zurückzuziehen, sonst gibst Du erst einmal 3-5t€ für ein neue Zählerschrank aus. Habe gerade den Fall bei einem Arbeitskollegen, der wollte auch alles richtig machen und ich habe ihm das zweite BKW angemeldet. Der VNB beseht jetzt auf einen neuen Zählerschrank und einem neuen HAK. Frist zur Umsetzung hat der VNB auch noch geschickt (20.6.) 

Wenn Du dir nicht sicher bist, stell ein Foto von Deinem Zählerkasten rein, oder schicke es mir als PM

7,2 kWp Ost/West mit SMA STP 6.0-3AV 40 auf dem Garagendach 12° Neigung
SunnyIsland 6.0-13 mit 28kWh DIY-Akku (Seplos 10E mit NEEY 4.0) in der Garage
Smart ED3/22kW-Lader mit AHK und im Kofferraum eine Eierlegende-SMARTeWollmich-Ladebox

Ich arbeite mit Strom weil es mir Spass macht, nicht um Geld zu verdienen.


   
Win reacted
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(@oliverso)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1448
 

Veröffentlicht von: @elektrofix

wenn diese nicht da ist rate ich Dir dringend das BKW nicht zu betreiben und den Antrag zurückzuziehen, sonst gibst Du erst einmal 3-5t€ für ein neue Zählerschrank aus.

 

Das kommt wohl etwas auf den Elektriker an, den man dafür erwischt. Es gibt immer eine pragmatische Lösung, wenn der Elektriker will.

 

Oliver


   
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Elektrofix
(@elektrofix)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 250
 

@oliverso Ja, das war schon der Freundschaftspreis! Hier im EWE-Netz sind noch alte HAK zu finden; willst Du einen neuen Zählerschrank anmelden, muss der HAK auch neu. Schwupp 1100 € sind weg. Neuer Zählerschrank mit einem Zählerplatz vorverdrahtet 1390 €, SLS 105€ sind zusammen 2595 € nur an Material.

An Arbeitsstunden: >8 Std. Montage; 3 Std Umschaltung HAK; 2-3 Std. E-Prüfung und der 4-5 Std. Papierkram (Fertigmeldung, IBS, E3, E8, …) = 18 Std. X 50€/Std = 900 €

Sind wir zusammen bei 3495 €, wobei ich jetzt 50€/Std Geschütz habe. Meine Firma rechnet mich mit irgendwas zwischen 85 und 90 € die Stunde ab, dann wären es 4215 €

Habe ich noch was vergessen? 

Pragmatische Lösung sind gut, allerdings will die EWE mittlerweile Foto vom fertigen Schrank sehen, da sind die pragmatischen Lösungen sehr begrenzt. Serious  

7,2 kWp Ost/West mit SMA STP 6.0-3AV 40 auf dem Garagendach 12° Neigung
SunnyIsland 6.0-13 mit 28kWh DIY-Akku (Seplos 10E mit NEEY 4.0) in der Garage
Smart ED3/22kW-Lader mit AHK und im Kofferraum eine Eierlegende-SMARTeWollmich-Ladebox

Ich arbeite mit Strom weil es mir Spass macht, nicht um Geld zu verdienen.


   
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Bobber69
(@bobber69)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 135
 

Veröffentlicht von: @oliverso

Zumindest soll zukünftig ein BKW zusätzlich zu einer vorhandenen PV erlaubt werden. Die Änderung kommt wohl zusammen mit der Erhöhung auf 800Watt.

 

Oliver

 

Gibt es dazu wirklich schon etwas schriftliches? Also das künftig ein BKW zusätzlich zur PV erlaubt wird? Davon habe ich bisher leider noch nichts gehört

 

PV:
10,66 KWP PV-Anlage mit 9,6 KWH Speicher
Multisplit Heizung:
1. Daikin Multisplit seit 12.01.23
Außen: 2MXM50N / Innen: 1x Perfera FTXM25R + 1x Perfera FTXM35R
2. Daikin Multisplit seit 01.07.23
Außen: 3MXM40N / Innen: 2x Perfera FTXM25R + 1x Perfera FTXM20R
Brauchwasserwärmepumpe:
Daikin Altherma M HW 200
Hausautomation:
Raspberry Pi4 mit iOBroker, Solaranzeige,Tasmota Steckdosen, ESP-Sensoren, Fritz DECT


   
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(@Anonym)
Newbie Gast
Beigetreten: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Veröffentlicht von: @bobber69

Veröffentlicht von: @oliverso

Zumindest soll zukünftig ein BKW zusätzlich zu einer vorhandenen PV erlaubt werden. Die Änderung kommt wohl zusammen mit der Erhöhung auf 800Watt.

 

Oliver

 

Gibt es dazu wirklich schon etwas schriftliches? Also das künftig ein BKW zusätzlich zur PV erlaubt wird? Davon habe ich bisher leider noch nichts gehört

 

 

Das ist in der "Photovoltaik-Stategie" der Bundesregierung nachzulesen aber rechtlich noch nicht umgesetzt. Ist also mehr ein möchte als ein muss.

 

Anlagenzusammenfassung bei Balkon-PV: Die rechtliche Verklammerung einer Balkon-PV-Anlage mit
einer bestehenden PV-Dachanlage oder mit weiteren Balkon-PV-Anlagen soll auch dann ausgeschlossen werden, wenn sich diese auf demselben Grundstück befinden

 

Photovoltaik-Strategie (bmwk.de)

 

Bin mir aber sicher das es genügend Kräfte gibt die das schon zu verhindern wissen da dann niemand davon profitiert (sprich dran verdient) außer der Bürger. Und das darf nicht passieren. 😉

 

VG,

René

 


   
Bobber69 reacted
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