Das muss man nicht berechnen, da gibt es gruppiert in 5 Verlegearten den zulässigen Strom, der bei 1,5 qmm von 13 A bis 18 irgendwas geht.
Ich meinte damit auch nicht das, was sich irgend eine Lobbyvereinigung ausgedacht hat, sondern die Realität... 🙂
Falls du Gruppierungen, Ströme und Temperaturen, die ich genannt habe, anzweifelst: das ist die Realität.
Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.
SOC ist ein NTCV Parameter
Ihr habt doch alle Recht, deshalb gibt es ja die 600W Grenze, damit passiert nix. Das Problem sind die Schlauberger die 3 von den Dingern am besten noch in eine Dreifachsteckdose einstecken und an der gleichen Leitung dann einen entsprechend großen Verbraucher hängen. Deshalb dürfen alle nur 600W offiziell. Es sind immer die Unterbelichteten, die dafür sorgen dass alle anderen gegängelt werden 😉
Was mich schon lange wundert, warum an den Bürgersteigen kein Geländer installiert werden muss ? Bei uns in der Firma wäre das ohne nicht zu machen (UVV) 😮
Moin
Ja, wenn der Wechselrichter nicht am Leitungsende hängt, und am Leitungsende ein zu großer Verbraucher, ja, dann wird dieses Stück der Leitung um bis zu 2,6A höher belastet.
A-Bär, wenn dieses Stück Leitung über die abgesicherte Leistung mit der Balkonsolaranlage hinaus belastet werden würde, würde der Leitungsschutzschalter diesem Spielchen bei der nächsten größeren Wolke, allerspätestens bei Sonnenuntergang, durch Auslösen beenden, da die Leistung dann allleine über den Leitungsschutzschalter geliefert werden müsste,
So würde der Anwender spätestens dann merken, das da wohl was nicht ganz so toll ist.
Eine Leitung brennt sicher nicht durch die 2,6A Mehrlast, da ist wesentlich mehr Reserve drinn, sie altert lediglich etwas schneller. Da das aber maximal ein Sonnentag der Fall sein können wird, bis Änderung erfolgt, ist das vernachlässigbar.