Diese Auskunft vom Netzbetreiber gibt -jedenfalls meines Wissens- die Vorgaben des VDE korrekt wieder.
Für Deinen Fall sehe ich darin aber kein Problem. Bekanntermaßen war die Wielandsteckdose ja bereits vorhanden, als Du das Haus erworben hast. Eine Rechnung über den Einbau hat Dir der Vorbesitzer leider nicht übergeben, möglicherweise ist deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist auch längst verstrichen. Das Installationsunternehmen, das den Einbau seinerzeit vorgenommen hat, kannst Du daher leider nicht namentlich benennen. Der Stromkreis, in den die Wielandsteckdose eingebaut wurde, wurde ganz bestimmt auf Tauglichkeit überprüft, ansonsten hätte das Unternehmen die Wielanddose ja auch gar nicht eingebaut. Und wer weiß - vielleicht wurde in genau diesem Stromkreis ja tatsächlich der 16A-Sicherungsautomat gegen einen mit 10A Nennstrom getauscht. Das wäre ein starkes Indiz dafür, dass hier sehr gründlich gearbeitet wurde. Schau' am besten mal genau in den Sicherungskasten, ob da nicht irgendwo eine 10A-Sicherung zwischen den ganzen normalen 16ern ist
Fazit: Passt doch alles! Balkonkraftwerk in die vorhandene Wielandsteckdose stecken, Formular ausfüllen, unterschreiben und abschicken.
Jetzt muss ich mal aufgrund der Absurdität nachfragen: Wenn jetzt der 01.01.2024 wäre, dann würde man die Anlage einfach in Marktstammdatenregister eintragen und alle wären glücklich? Niemand würde Kopfschmerzen wegen irgendwas haben? 😀
Immer wieder die gleiche Masche. Ich kenne einige, die diesen Unsinn nicht mitgemacht haben. Einfach ein Standard-Formular für die Anmeldung nutzen und sich weigern, irgendwas anderes auszufüllen. Was will der Versorger dann machen? Die können nichts machen, müssen es so akzeptieren. Weil ihre Forderungen gar nicht durchsetzbar sind.
Hier inkl. Formular. Beim Zähler die zweite Option nutzen:
https://www.pvplug.de/meldung/
Wenn jetzt der 01.01.2024 wäre, dann würde man die Anlage einfach in Marktstammdatenregister eintragen und alle wären glücklich?
Bleibt zu hoffen, dass das kommt. Weiß gar nicht, wie der Stand da derzeit ist und ob das wirklich schon zum 1.1.24 kommt.
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Mitsubishi Heavy SRC/SRK20-ZS-W (SCOP 4,6)
Mitsubishi Heavy SRC/SRK25-ZS-W (SCOP 4,7)
Daikin ATXF25E (SCOP 4,1)
Split-Klima Zentrale Seiten
Immer wieder die gleiche Masche. Ich kenne einige, die diesen Unsinn nicht mitgemacht haben. Einfach ein Standard-Formular für die Anmeldung nutzen und sich weigern, irgendwas anderes auszufüllen. Was will der Versorger dann machen? Die können nichts machen, müssen es so akzeptieren. Weil ihre Forderungen gar nicht durchsetzbar sind.
Hier inkl. Formular. Beim Zähler die zweite Option nutzen:
https://www.pvplug.de/meldung/
Wenn jetzt der 01.01.2024 wäre, dann würde man die Anlage einfach in Marktstammdatenregister eintragen und alle wären glücklich?
Bleibt zu hoffen, dass das kommt. Weiß gar nicht, wie der Stand da derzeit ist und ob das wirklich schon zum 1.1.24 kommt.
Was soll da wie kommen? Qu'est que c'est?
Mitte 2024 soll bekannt werden was das ist, was man da vereinfacht an nur einer Stelle anmelden können wird.
Irgendwann werden die Normen und TABs angepasst …
Noch irgendwanner wird das Produkt und die Dienstleistung gemäß neuer VDE XYZ-2025 käuflich zu erwerben sein.
😶
Ich bin ehrlich gesagt etwas verwirrt. So wie ich es verstanden habe verlangt sogar die VDE das der stromkreislauf vorher geprüft werden soll/muss. Allerdings ist doch immer die Rede von steckerfertig und plug&play, und nicht von kaufen und von einem Elektriker einrichten lassen🤔
verlangt sogar die VDE das der stromkreislauf vorher geprüft werden soll/muss.
Das stimmt so nicht. Die haben lediglich eine Empfehlung gegeben, aber keine bindende Vorgabe.
Allerdings ist doch immer die Rede von steckerfertig und plug&play, und nicht von kaufen und von einem Elektriker einrichten lassen🤔
So verfahren die meisten auch, die sich eins zulegen und so scheint auch die Rechtslage zu sein. Allerdings kann ein Vermieter durchaus fordern, dass sich das ein Elektriker anschauen muss und auf eine Wieland Einspeisesteckdose bestehen.
Bleibt zu hoffen, dass es da bald klarere rechtliche Regelungen gibt, die alles deutlich und unmissverständlich benennen, so dass auch kein Vermieter mehr mit abstrusen Forderungen um die Ecke kommen kann oder irgendein Netzbetreiber mehr fordert, als ihm zusteht.
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Allerdings ist doch immer die Rede von steckerfertig und plug&play
Das ist schon richtig, Balkonkraftwerke sind steckerfertig und plug&play. Allerdings nur dann, wenn es sich um einen Wielandstecker handelt. Sobald eine Wielandsteckdose im Haus vorhanden ist, kann man einfach ein Balkonkraftwerk anstecken und betreiben.
So will es jedenfalls der VDE:
https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-steckdose
Zitat:
"2. Darf ein Stecker-Solargerät einfach an eine Haushaltssteckdose (Schutzkontaktsteckdose) angeschlossen werden?
und nicht von kaufen und von einem Elektriker einrichten lassen🤔
Letzteres ist auch nicht erforderlich! Der Elektriker braucht das Balkonkraftwerk nie zu Gesicht zu bekommen. Das kannst Du ganz alleine an die Wielandsteckdose anstecken. Problem ist nur, wenn die Wielandsteckdose bauseits nicht vorhanden ist. Dann brauchst Du einen Elektriker, um selbige einbauen zu lassen, wobei dann auch die Tauglichkeit des Einspeisestromkreises überprüft und ggf. ein Sicherungsautomat mit geringerem Nennstrom eingebaut wird. Zu dem Zeitpunkt braucht das Balkonkraftwerk noch nicht vorhanden zu sein.
Insgesamt ist das bei uns in Deutschland ein riesen Mist. Es könnte so einfach sein, aber der VDE muss unbedingt künstliche Hürden aufbauen und seiner Klientel zusätzliche Aufträge verschaffen. Die allermeisten Balkonkraftwerk-Besitzer setzen sich wohl darüber hinweg und benutzen den SchuKo-Stecker. Aber damit bietet man rechtliche Angriffspunkte, vor allem, wenn man im Anmeldeformular die Einspeisesteckdose zusichern muss.
@alexx Hallo alexx,
Der einbau einer Wielandsteckdose hat schon einen Sinn, obwohl ich von diesem Steckverbindung nicht überzeugt bin,
Der Herr von Wieland sind im Aufsichtsrad von VDE !Aber es würde bessere Steckverbinder geben, doch er hat einige
Vorzüge, Verpolungs-sicher, nicht sofort herausziehbar, und Berührungs-sicher gegen Rückspannung vom Wechselrichter.
Ich bin aus Bayern da sind die Vorschriften anders. Aber es hat schon seinen Grund warum ein Elektriker den Platz
Dieser Steckdose anschauen sollte, gehen wir davon aus das diese zb. in der nähe einer Küche liegt, vielleicht so in
der Mitte und da geht´s zur Balkonsteckdose, in der Küche laufen der Thermomix und ein Elektrogrill ca. 3300Watt
Dann kommen vom Balkon auch noch 800 watt. Das macht 4100 Watt aus, ist aber für ein 1,5mm Draht nicht
mehr tragbar, und trotzdem löst die Sicherung im Schaltschrank nicht aus, weil Diese nur durch den Strom der durch
die Sicherung fließt auslösen kann. Wer Diese VDE Verordnung zugelassen hat, hatte wohl niemals eine "Gründliche
Ausbildung als Elektriker" gemacht oder in der Berufsschule geschlafen.(Lobbyisten).Ich bin Elektromeister,
Nach meiner Einstellung gehört die Balkonsteckdose mit eigener Leitung zum Sicherungsverteiler geführt,
und mit einer eigener Sicherung zb.10Amp abgesichert, und dann auch gleich auf die richtige Phase geklemmt wird.
MfG der Elektrofuchs