das lustige ist ja das ich sogar vom Netzbetreiber eine Liste mit Elektrikern bekommen habe die mit denen zusammenarbeiten. Und diese Elektriker haben kein Bock raus zu kommen😂Bei unseren Stadtwerken ist es sogar so, dass es ein Elektriker von dieser Liste sein muß, der die Installation bzw. Abnahme macht. Es nützt dann gar nichts, wenn mein Vereinskamerad einen Cousin hat, dessen Frau einen Elektriker kennt...
Als neulich diese KfW442 Förderanträge gestellt werden konnten, hatte ich zu einigen Betrieben Kontakt deswegen. Unter anderem auch zu dem mit dem Elektriker „den die Frau des Cousins kennt“. Und selbst von dem war die Antwort, dass sie eigentlich kein Interesse an solchen Aufträgen haben (ein Solarbetrieb bei uns lehnt derzeit Aufträge von Privatpersonen pauschal ab) und wenn überhaupt, dann nur unter der Voraussetzung, dass sie die Anlage inklusive aller Komponenten liefern und selbst installieren. Selbstgekauftes Zeug anschliessen und dafür unterschreiben? Haha, sie machen wohl Witze!
ein Elektriker mit dem ich telefoniert hatte, hat genau das gleiche gesagt😂 der hat sich 7min bei mir am Telefon ausgekotzt was das alles für ein Mist sei und das ich ihm nicht böse sein soll aber darauf hat er kein Bock. 🙄😅
es wäre schon lustig wenn es nicht auch so traurig wär 😢
Das bleibt alles zum K…
Ein elektrischer Freund des Cousins meiner Frau war immer wieder erkrankt, im Urlaub, hatte keine Zeit. Nach mehr als vier Monaten erfuhr ich, dass er inzwischen nicht mehr im konzessionierten Handwerk arbeitet. Können, könnte ich gerade so wie er. Dürfen, dürfen wir nun beide nicht.
Die gelisteten haben alle keine Zeit, noch nicht einmal Zeit einen Termin zu nennen.
Jetzt habe ich einen Bekannten aus einer anderen Stadt am Start. Er wollte sich bei uns als Gast eintragen lassen, ist immer wieder krank, ist mal im Urlaub oder kann z.Zt. nicht, …
Wenn alle Steckdosen aus der Wand fielen, die kein Elektriker gesetzt hat, alle Lampen dunkel blieben die kein Elektriker umgezogen hat, dann würde es so düster wie im Mittelalter zu Zeiten der Zünfte aussehen. Ein absurder Luxus wegen seltener Tiere im Reservat.
Ich würde den Wunsch der Stadtwerke ignorieren. Anlage im Marktstammregister eintragen und den Stadtwerken nur antworten: "Danke für die Eingangsbestätigung meiner Anmeldung."
Was sollen die machen? den Strom abdrehen? Dafür sind die rechtlichen Hürden zu hoch.
Alles unter der Voraussetzung das mit "Balkonsolar" eine steckerfertige Solaranlage gemeint ist.
10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000
Ich würde den Wunsch der Stadtwerke ignorieren. Anlage im Marktstammregister eintragen und den Stadtwerken nur antworten: "Danke für die Eingangsbestätigung meiner Anmeldung."
Was sollen die machen? den Strom abdrehen? Dafür sind die rechtlichen Hürden zu hoch.
Alles unter der Voraussetzung das mit "Balkonsolar" eine steckerfertige Solaranlage gemeint ist.
Anlässlich des Zählertausch könnten sie ausnahmsweise selbst zu zweit erscheinen.
Sie könnten dann irgendwas aus dem Hut zaubern um die Verbrauchsstelle zu beanstanden.
Auf meiner Suche lief mir dann sogar einer von deren Elektrischen über den Weg:
“ Wenn dem so wie angekreuzt wäre, wieso haben sie die Zähler dennoch gewechselt?“
Er war etwas ratlos, machen dürfte er so oder so nichts.
Das wäre eigentlich was für die DUH, die könnten sich da Mal nützlich machen. Hätte ich einen entsprechenden anwaltlichen Rückhalt, hätte ich Lust ein Forum aufzumachen, wo die VNB mit ihren Forderungen in der Öffentlichkeit an den Pranger gestellt werden.
Oder, ich hatte Mal einen Kontakt mit der Verbraucherberatung in Hannover, die kümmern sich um solche rechtlichen Probleme mit Internetunternehmen und Stromversorgung.
Die verteilen gerne mal Abmahnungen im fünf bis 6stelligen Bereich, davor habe die betroffenen ziemliche Angst. Ich hörte von einem Fall, in dem nach einer 4 monatigen Verschleppung eines Bezahlungsproblems, oder war es eine fällige Rückzahlung?, Dass nach einer einzigen Mail mit information an die betreffende Stelle in Hannover binnen 14 Minuten eine Rückruf des Internetunternehmen erfolgte.... Mit der Information, dass der Vorgang gerade durchgeführt sei.
Man sagte mir, Balkonthema wäre für sie auch interessant, leider sind die etwa 10fach unterbesetzt . Vielleicht sollte man es trotzdem Mal versuchen, die dafür zu interessieren, denn wenn die Mal einen solch krassen Fall den Betreibern um die Ohren gehaben, dürfte es danach deutlich einfacher werden.
Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.
SOC ist ein NTCV Parameter
Ich habe heute mal mit einem Anwalt telefoniert. Er war auch der Meinung das es keine Rechtsgrundlage dafür gibt, und hat mir geraten mal bei der Netzgesellschaft zu fragen auf welche kommunale Satzung die sich beziehen. Das habe ich jetzt mal gemacht und mal gucken was sie antworten werden
Fazit: Man braucht in D einen Anwalt, um eine Balkonsolaranlage zu betreiben.
Wenn das nicht ein Beweis für Überbürokratisierung ist.....
Zufällig heute eine Bericht im TV gesehen.
Ein Firmeninhaber hat auf dem Firmengebäude eine Solaranlage installiert.
Gesamtdauer 3 Jahre, das Genehmigungsverfahren füllt 14 Aktenordner.
Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.
SOC ist ein NTCV Parameter
Von den diversen kursierenden Balkonkraftwerk-Anmeldeformularen ist das schon eines der nervigsten, aber insgesamt finde ich es gar nicht so katastrophal. Wenn man mal genauer liest, dann musst Du bestätigen, dass
- Du Dir eine Wieland-Steckdose vom Elektriker hast einbauen lassen (3. Punkt)
- Der Elektriker im Zuge dessen den Endstromkreis, in dem sich die Wieland-Steckdose nun befindet, geprüft und im Hinblick auf die Belastbarkeit der Leiter für tauglich befunden hat (4. Punkt).
Ich lese da NICHT, dass ein Elektriker das Balkonkraftwerk an sich irgendwie prüfen oder auch nur anschauen müsste. Es geht einzig und alleine um die Hauselektrik bis einschließlich zur Wieland-Steckdose. Alles andere, was danach kommt, geht ohne Elektriker. Insbesondere darfst Du den Elektriker auch kommen lassen, wenn das Balkonkraftwerk noch gar nicht angeschafft ist. Er baut Dir nur die Wieland-Steckdose ein und geht wieder, danach holst Du Dir erst das Balkonkraftwerk.
Somit könntest Du die Wieland-Steckdose auch vor 4 Jahren vorsorglich haben einbauen lassen, und erst heute hast Du Dir das Balkonkraftwerk geholt. Für Handwerkerrechnungen gilt bei Privatpersonen nur eine Aufbewahrungsfrist von 2 Jahren ab Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung gestellt wurde. Eine Rechnung von vor 4 Jahren darfst Du heute legal bereits weggeschmissen haben. Und wenn heute jemand fragt, welcher Elektriker das vor 4 Jahren denn war, dann kann man schon mal Erinnerungslücken haben wie der Bundeskanzler...
Kurzum: Solange Du wirklich eine Wieland-Steckdose im Haus hast und das Balkonkraftwerk dort angesteckt ist, sehe ich wenig Angriffspunkte. Nur mit einer SchuKo-Steckdose wäre es halt schlecht...
Sehr interessante Ausführung 🤔
tatsächlich habe ich die Immobilie erst letztes Jahr gekauft demnach hätte die wielandsteckdose schon vorhanden sein können😅
Habe das balkonkraftwerk über eine wielandsteckdose (aufputz) angeschlossen da die Stadt Düsseldorf das für die Förderung haben möchte. Fand ich jetzt nicht besonders schlimm.
So hätte ich es auch gemacht. Ich bin mal gespannt, was dabei herauskommt.
tatsächlich habe ich die Immobilie erst letztes Jahr gekauft
Na dann ist doch super 🙂
Damit hast Du quasi "Narrenfreiheit", wenn jemand Vorwürfe wegen der E-Installation erhebt. Die Antwort lautet dann immer: War ich nicht, war der Vorbesitzer!
Lies' Dir das Formular, insbesondere die oben genannten Unterpunkte 3 und 4, nochmal aufmerksam durch. Meines Erachtens machst Du damit keinerlei Zusicherungen, die über den Zeitpunkt der Montage der Wieland-Steckdose hinausgehen. Und deren Installation muss wohl noch der Vorbesitzer veranlasst haben, weil bei Deinem Einzug war sie ja schon drin 🙂
In dem Sinne sehe ich da wenige Risiken, das Formular zu unterzeichnen...
Also ich hätte es einfach nicht angemeldet und den Jahreswechsel abgewartet......
tatsächlich habe ich die Immobilie erst letztes Jahr gekauft demnach hätte die wielandsteckdose schon vorhanden sein können😅
Dann hast du die Wieland jetzt erst zufällig gefunden?
Ein echter Glückspilz....
Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.
SOC ist ein NTCV Parameter
Also ich hätte es einfach nicht angemeldet und den Jahreswechsel abgewartet......
das könnte ich auch noch machen. Nervt mich halt nur weil ich den Mist gern erledigt haben möchte
So ich habe eine Antwort vom Netzbetreiber…
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Stecker muss die Schutzziele der DIN VDE V 0100-551-1 und DIN VDE 0140-1 erfüllen.
Dabei handelt es sich um gültige Normen, an denen Wir uns entsprechend orientieren müssen.
Die dort definierten Schutzziele sind zu erfüllen, ein Schuko-Stecker erfüllt diese nicht.
Wenn ein vorhandener Stromkreis genutzt werden soll, muss ein Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) prüfen, ob die Leitung für die Einspeisung ausreichend dimensioniert ist. Evtl. muss hier die vorhandene Sicherung gegen eine kleinere Sicherung getauscht werden, um den Stromkreis vor Überlastung und vor Brand zu schützen. Der normativ geforderte Austausch der Haushaltssteckdose (Schutzkontaktsteckdose) gegen eine spezielle Energiesteckdose, aber auch eine feste Installation muss durch ein Vertragsinstallationsunternehmen ausgeführt werden.
Gerne informieren Sie sich auf unserer Homepage:
Steckerfertige Erzeugungsanlagen (netz-duesseldorf.de)
Dabei orientieren Wir Uns an gültigen VDE-Normen und nicht um eine kommunale Satzung.
Leistungserhöhung von 600W auf 800W, die Verwendung einer Schukosteckdose oder andere Vereinfachungen sind zum Teil beim VDE im Gespräch. Um gültige Normen handelt es sich dabei jedoch nicht.
Sollte sich dort etwas ändern, werden Wir zeitnah unsere FAQs entsprechend anpassen.