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Hallo zusammen,
ich bin sehr enttäuscht über die durch Andreas Schmitz veröffentlichte VDE-Produktnorm, welche die erlaubte Modulleistung einschränkt.
Wochenlang habe ich nun Videos der Experten akkudoktor, VoltAmpereLux, etc. studiert. Überall wurde empfohlen, mehr als 2 Module an einen 600w- (bald 800W-) Wechselrichter zu betreiben. Denn nur so würde die maximal erlaubte Einspeiseleistung auch tatsächlich an mehr als ein paar Tagen im Jahr erreicht. Da waren sich alle Experten einig.
Und nun?
Jetzt finden es plötzlich alle Experten vollkommen in Ordnung, dass VDE die Modulleistung beschränkt, es könnte ja im allerungünstigsten Fall zu einem Brand kommen.
Wie unrealistisch das ist, hat der Akkudoktor himself in einem Youtube-Video erklärt (Erwärmung max. 2-3 K höher bei 800W im Vergleich zu 600W).
Was haben wir jetzt also gewonnen?
- Ein paar mehr Mieter können sich nun einfacher 1-2 Panel an den Balkon hängen, dadurch erreichen dann auch entweder 0% der Mieter (die mit einem Panel) bzw. ein paar mehr Prozent der Mieter (die mit 2 Panel) an ein paar wenigen Tagen im Jahr die neu erlaubten 800W. Super.
- Für alle anderen (die wie von den Experten empfohlen mehr als 2 Panel verbaut haben – und dadurch realistisch gesehen die 800W auch tatsächlich nennenswert oft erreichen) hat sich die Lage deutlich verschlechtert. Die dürfen jetzt hoffen, dass durch Bestandsschutz etc. wenigstens die 600W eingespeist werden dürfen.
Was ist jetzt also das Ergebnis der Petition, was bleibt von der Euphorie der so erfolgreichen Petition im Bundestag übrig?
Zusammengefasst haben die Betreiber von kleineren BKWs die 800W gewonnen, erreichen sie aber nie bzw. nicht oft.
Alle anderen haben massiv verloren und dürfen jetzt hoffen, dass sie wenigstens mit 600W weiter an der Energiewende mitarbeiten können.
Zudem sind jetzt alle relevanten Gremien auf das Thema BKW aufmerksam (gemacht) geworden, was kommt als nächstes? Beschränkung der Akkukapazität bei Speichern, …?
Nun konkret zu meinem Fall:
Bedingt durch die ganzen Expertenmeinungen habe ich mir vor kurzem 4 Module (1720Wp) + Hoymiles HMS1800-4T gekauft. Steht noch in der Garage.
Was also tun?
- Den ganzen Kram zurückschicken, da Anlagen mit 2 Modulen mMn nicht sinnvoll sind.
- Trotzdem draufbauen, bei 600W bleiben, jetzt so schnell wie möglich anmelden und dann auf Bestandsschutz hoffen?
- Trotzdem draufbauen, trotzdem auf 800W gehen und einfach laufen lassen?
Mein Wechselrichter wird an einer eigenständigen Leitung mit B13 LSS angeschlossen, sonst hängt da nix mit dran.
Vielen Dank fürs Lesen, hoffentlich denken einige der Experten mal drüber nach, was da losgetreten wurde.
Gruß
Markus
Ganz offen gesagt kann ich da auch keine 'Brandgefahr' erkennen, denn die 600 (oder 800W) Einspeiseleistung bleibt ja gleicht. D.h. die Leitungen im Haus werden genauso belastet wie vorher - da spielt ja die Modulleistung überhaupt keine Rolle! Und wenn die PV-Module 10 kWp hätten, du aber nur 600W einspeist - wo ist da die Brandgefahr?
Jeder ist für sein Leben und Sicherheit selbst verantwortlich - das ist aus meiner Sicht wieder eine unnötige Wichtigtuerei des VDE! Was ich auf meinem Dach mache, geht nur mich (und meine Familie) etwas an, da hat weder der NB noch der VDE mitzureden, das ist meine Sicht. Und ich würde mir 4 x 540 Wp Module aufs Dach packen und einen 800W WR anschließen (ggf. auf 600W gedrosselt). Im MStR anmelden (oder nicht) - ist Ermessenssache.
Hallo Markus,
das was da ausgebrütet wurde ist doch eigentlich perfekt, man muss sich nur davon trennen, dass dies eine Lösung ist, welche den Bürgern etwas in sinnvoller Weise ermöglichen soll. Nein, das ist eine Lösung der Politik für die Energie- und Wohnungswirtschaft, um die Anzahl der Balkonkraftwerke klein zu halten. Keine Angst, da kommen sicherlich noch spezielle Auflagen hinzu, welche die Aufhängung er Module betreffen und der Blitz- und Brandschutz müssen natürlich bestimmt auch noch berücksichtigt werden. Es muss halt schön teuer werden, denn sonst ist es ja aus Prinzip nicht sicher.
Man arbeitet in diesem Land nicht mehr so dilettantisch wie früher, wo man Lösungen für Probleme gesucht hat. Heute ist man viel weiter und Sucht Probleme für Lösungen um Dinge zu verhindern, die einer kleinen Gruppe von Leuten die Gewinne unnötig verkleinern.
So und nun dekarbonisiere mal schön deinen Haushalt und denk daran, das Du alles tun kannst was Du willst, aber nicht das und nicht so.
Grüße
Mein Tip ist immer der gleiche:
Einen , jetzt völlig legalen und zulässigen, Growatt 600 als Stringwechselrichter, mit so vielen Modulen (max. 500V Stringspannung) wie hinpassen, anmelden und installieren.
Kann man später, bei Bedarf, selber Softwareseitig auf 800VA ... bis 2kVA hochschalten, da alle Modelle von 600 bis 2000 baugleich sind.
Das Thema Bestandsschutz halte ich zwar inzwischen in DE nur noch für eine frommen Wunsch, aber was anders bleibt ja nicht.
Außer eine Insel, die geht immer mit unendlich kWp Modulen.
Mein Wechselrichter wird an einer eigenständigen Leitung mit B13 LSS angeschlossen, sonst hängt da nix mit dran.
Damit erfüllst du die Forderung des VDE Ersatzweise.
Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.
SOC ist ein NTCV Parameter
@harryhirschhirsch Also was die beste Variante ist kann dir niemand sagen. Hab mein BKW mit 4kWp letztes Jahr angemeldet.
Aber solange du unter 2kWp ist es egal ob du heute oder nach Änderung des EEG die Anmeldung machst. Einzig sparst du dir die Anmeldung beim Netzbetreiber.
Die Produktnorm hat zunächst auf die Definition des Balkonkraftwerks keine Auswirkung, sondern kommt erst zum Tragen wenn etwas wie ein Brand passiert.
Aber dann wird es auch keine Rolle mehr spielen wann du die Anlage installiert hast.
Aktuell eher im Bereich BKW aktiv. Einrichtung mehrere BKW (Hoymiles / EcoFlow / Nulleinspeisung).
Selbst ein BKW mit 4kWp und 5kW/h Akku im Betrieb und Tibber Kunde.
@harryhirschhirsch Also was die beste Variante ist kann dir niemand sagen. Hab mein BKW mit 4kWp letztes Jahr angemeldet.
Aber solange du unter 2kWp ist es egal ob du heute oder nach Änderung des EEG die Anmeldung machst. Einzig sparst du dir die Anmeldung beim Netzbetreiber.
Die Produktnorm hat zunächst auf die Definition des Balkonkraftwerks keine Auswirkung, sondern kommt erst zum Tragen wenn etwas wie ein Brand passiert.
Aber dann wird es auch keine Rolle mehr spielen wann du die Anlage installiert hast.
Leider ist das regional noch willkürlich.
Hier werden sogar Solarmodule bemoosert, die garnicht am Balkonkraftwerk angeschlossen sind.
Hier:
Mehr als 600Wp z.Zt. nicht.
AKKU z.Zt. überhaupt nicht.
Btw. Die kommende Produktnorm sieht auch keinen Akku vor?
Das kann man "Beschränkung der Akkukapazität bei Speichern, …?" nennen.
Bestandsschutz bei inzwischen wissenschaftlich attestiertem Risiko, frag mal die Versicherung deines Vertrauens.
@solarheini Das der Netzbetreiber es versucht ja. Aber wirklich verhindern kann er es nicht.
Im Zweifel gibt es keine vereinfachte Anmeldung und man hat paar mehr Sachen auszufüllen, aber er kann es nicht ablehnen und die Pflicht über Elektriker besteht nicht bei Wechselrichter mit 600VA und man kann es somit selbst anmelden.
Akku ist ein generelles Thema und da hab ich auch Spaß mit meinem Netzbetreiber, weil ich hierfür das FNN Datenblatt ausfüllen muss inkl. Bestätigung durch den Elektriker.
Bzgl. Versicherung sagte ich ja wird es keine Rolle spielen wann die Anlage installiert wurde.
Aktuell eher im Bereich BKW aktiv. Einrichtung mehrere BKW (Hoymiles / EcoFlow / Nulleinspeisung).
Selbst ein BKW mit 4kWp und 5kW/h Akku im Betrieb und Tibber Kunde.
Leider ist das regional noch willkürlich.
Das alleine schon rechtfertigt die Annahme der Unwirksamkeit.
Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.
SOC ist ein NTCV Parameter
Die ganze Aktion war eher ein Knieschuss. Mein Balkonkraftwerk bleibt dann halt illegal. Eigenverantwortung. Ganz simpel. Aktuell habe ich 4 Panels dran. Und bleiben auch dran. Es ist nicht angemeldet und wird es vermutlich auch nicht. Oder ich mache halt falsche Angaben was die Panelleistung betrifft. Diese selbstgestrickten Geschichten wo das Balkonkraftwerk am Stromkreis der Waschmaschine hängt, zusammen mit dem Trockner und dem Wasserkocher, und alles über Stunden volle Leistung zieht, sind sowieso lächerlich. Irgendwie typisch deutsch.
...
Akku ist ein generelles Thema und da hab ich auch Spaß mit meinem Netzbetreiber, weil ich hierfür das FNN Datenblatt ausfüllen muss inkl. Bestätigung durch den Elektriker.
...
Der freundliche Wink mit dem Zaunpfahl:
Nutzungsänderung bei Errichten einer Erzeugungsanlage mit normaler/vollständiger Anmeldung.
@solarheini Das sehe ich nicht so, da es hier die 600VA Grenze bereits gibt. Nur weil der Netzbetreiber die vereinfachte Anmeldung bei sich auf 600Wp beschränkt, heißt es nicht im Umkehrschluss dass 600VA eine Änderung ist, wenn ich Sie anmelde.
Aktuell eher im Bereich BKW aktiv. Einrichtung mehrere BKW (Hoymiles / EcoFlow / Nulleinspeisung).
Selbst ein BKW mit 4kWp und 5kW/h Akku im Betrieb und Tibber Kunde.
@solarheini Das sehe ich nicht so, da es hier die 600VA Grenze bereits gibt. Nur weil der Netzbetreiber die vereinfachte Anmeldung bei sich auf 600Wp beschränkt, heißt es nicht im Umkehrschluss dass 600VA eine Änderung ist, wenn ich Sie anmelde.
ich habe den Pfahl gesehen.
Ein Speicher sei nicht vereinfacht anzumelden. Egal welchen Wechselrichter er versorgt.
Die Kombination sei ganz normal anzumelden.
Schon mal danke für die erhaltenen Rückmeldungen, scheinbar bin ich nicht alleine mit meiner Einschätzung bzgl. der neuen Regelung(en).
Liest bzw. kommuniziert der @Akkudoktor Andreas Schmitz hier im Forum?
In seinen Youtube-Videos (die ich eigentlich positiv in Erinnerung habe) ist er ja sehr eloquent unterwegs und erklärt Zusammenhänge meist schlüssig und verständlich.
Vielleicht könnte er dann hier Stellung nehmen zu der Entwicklung, die sich da in nächster Zeit anbahnt.
VG Markus