Beispiel Gemäß https://www.inside-digital.de/news/neues-gesetz-diese-fruehere-straftat-bringt-dir-bald-geld-ein steht dort (Zitat):
Nach § 268 StGB sind rückläufige Zähler bisher noch eine Straftat – und genau das soll sich zu deinen Gunsten ändern.
Oder auch hier: https://www.justanswer.de/strafrecht/mahmh-sehr-geehrte-damen-und-herren-wir-haben-eine-solaranalage.html
Dem kann man aber jetzt sicher entgehen, indem man das BKW anmeldet. Also kein Problem mehr, außer man registriert das BKW nicht bei der BNetzA.
@ulli ich bin sicher nicht dein Freund! Was soll das?
Danke für den Link. Lies doch mal selbst. Ich lese was von Vertragsstrafe. Wo ist da Strafrecht? Genau das meine ich: kein Gesetz, nur irgendwelche Behauptungen und Deutungen und Verweise darauf. Nur nicht konkret werden.
Die Cousine meines Chefs glaubt gehört zu haben, es gäbe irgendwo eine Verordnung, die man dahingehend interpretieren könnte, daß ...
Jeder sollte für seine Entscheidungen die Verantwortung übernehmen bzw. nur das entscheiden, was er verantworten kann. Oder sich nach anderen richten, welche dann die Verantwortung übernehmen.
Das mag deine (und vieler anderer) Meinung sein, aber hört auf, mit Angstvokabeln etwas etwas als Tatsache hinzustellen bzw. zu suggerieren, was man nicht willens ist, dann auch zu belegen.
Zurück zum Thema
@wihz Ein Ferraris-Zähler zählt technisch bedingt vorwärts und ruckwärts, da ist keine Fälschung oder Manipulation. Es ist ja nicht so, daß man nichts in den großen Strompool zurückgibt. Etwas anderes wären Magnete (soll es geben), die das Rad langsamer drehen lassen soll, obwohl mehr Strom durchläuft. M.M.n.ist der Paragraph nicht zutreffend. Allein schon deshalb, weil man nicht sagen kann, innerhalb der vier-Monatsfrist setzten wir den Paragraph einfach aus.
Rückwärts laufende Zähler werden im Gesetz übrigens gar nicht erwähnt.
Einfach Mal hier schauen, diese Diskussion ist nicht neu.
https://www.akkudoktor.net/forum/rechtliches/
Und immer schön ruhig bleiben, jeder ist für sich selbst verantwortlich.
Übrigens ergibt sich die angebliche "Strafbarkeit" des Zähler Rückdrehens daraus, dass findige (Steuer) Bürokraten für den Betroffenen einen Unternehmer Status annehmen, so dass das Rückdrehen als Verkaufen und das vorwärtsdrehen als Kaufen angesehen wird. Und für beides ist natürlich Steuer fällig, die unterschlagen wurde.
Das das angesichts einer in der EU angestrebten bzw. angenommenen Harmonisierung der Gesetzgebung blanker Unfug ist, solange in anderen Staat das Rückwartsdrehen erlaubt bzw offiziell verrechnet wird, mag der Grund dafür sein, dass das viel publiziert, aber nirgendwo durchgesetzt wird.
Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.
Um auf das ursprüngliche Thema zurück zu kommen...
Ja, rückwärtsdrehende Zähler müssen nun toleriert werden, aber gerade deswegen muss man das BKW anmelden, damit der Netzbetreiber die Gelegenheit hat, den Zähler auszuwechseln.
Der Netzbetreiber wird nämlich vom MaStrR informiert.
Ich habe einige Beträge bezüglich manipulation Ferrariszähler abgetrennt, das thema geht hier
https://www.akkudoktor.net/forum/postid/225594/
weiter.
Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.
... damit der Netzbetreiber die Gelegenheit hat...
Das klingt amüsant. "Gelegenheit" 😀 Hat Herr Habeck nicht sowieso veranlasst das bis ende 2025 alle Ferraris-Zähler ausgetauscht sein müssen?
1. 2,43kWp Trina Solar an MP2 3000 - 5kWh DIY / 14,3kWh Amy Wan Pack LiFePo >> Nulleinspeisung via SIEMENS S7 SPS
2. 12,3kWp JAM54D41 LB an 3x MP2 5000 - 48kWh LiFePo MPPT RS450/200
... damit der Netzbetreiber die Gelegenheit hat...
Das klingt amüsant. "Gelegenheit" 😀 Hat Herr Habeck nicht sowieso veranlasst das bis ende 2025 alle Ferraris-Zähler ausgetauscht sein müssen?
Weiss ich nicht. Aber ich hab gelesen, dass die Betreiber für Bezieher kleiner Strommengen das soweit wie möglich herauszögern wollen.
Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.
@carolus Solange es für Kunden mit jährlicher Abrechnung/Ablesung keine zertifizierten modernen Meßeinrichtungen mit ausschließlicher Speicherung des Gesamtverbrauchs gibt - und ich behaupte, das es gewollt ist, um keine Alternative bieten zu können - verstößt die Speicherung von Tages-, Wochen-, Monats- und Zweijahresdaten ohne Zustimmung gegen die informelle Selbstbestimmung/Datenschutz. Auch wenn die Daten [vorerst] nur lokal gespeichert werden. Solche Zähler muß/sollte man nicht akzeptieren. Wieder so eine Datenkrake durch die Hintertür.
Von daher sehe ich einem Zählertausch mindestens bis 2030 gelassen entgegen. Mir wurde daher mangels Verfügbarkeit entsprechender Moderner Messeinrichtung erneut ein (neuer/zurückgesetzter) Ferrariszähler eingebaut. Gibt ja welche mit Rücklaufsperre, was spricht dagegen? Den Kunden erzählt man, es gäbe keine Alternative zur modernen Messeinrichtung. Letztere haben m.M.n. einzig den Vorteil einer mehr oder weniger konfortablen digitalen Auslesbarkeit.
Den Kunden erzählt man, es gäbe keine Alternative zur modernen Messeinrichtung. Letztere haben m.M.n. einzig den Vorteil einer mehr oder weniger konfortablen digitalen Auslesbarkeit.
Ich bin ja an vielen Stellen recht kritisch und unterstelle da auch gerne was. Hier zum Beispiel unterstelle ich, dass es den Messtellenbetreibern ganz gelegen kommt, dass ein digitaler Zähler bei pulsierenden Lasten zwangsläufig durch seine Abtastrate einen Messfehler zugunsten des Versorgers beinhalten kann. Sofern dem Smartmeter kein Ferrariszähler vorgeschaltet ist, kann der Kunde das ja nicht nachweisen. Und die Anzahl an pulsierenden Lasten steigt ja stetig.
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dass ein digitaler Zähler bei pulsierenden Lasten zwangsläufig durch seine Abtastrate einen Messfehler zugunsten des Versorgers beinhalten kann
Kannst du das etwas genauere erklären? Wir hoch muss denn die Abtastrate sein? Und wieso gibt es einen Messfehler zugunsten des Versorgers?
Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.
Auch wenn die Daten [vorerst] nur lokal gespeichert werden. Solche Zähler muß/sollte man nicht akzeptieren. Wieder so eine Datenkrake durch die Hintertür.
Wo ist das Problem? Moderne Messeinrichtung historische Werte zurücksetzen his clr
@ulli Daten, die erhoben und gespeichert werden, wecken Begehrlichkeiten Dritter.
Soll ich jetzt regelmäßig die Daten löschen? Um das Löschen dann irgendwann frustriert bzw. aus Bequemlichkeit einzustellen.
Nein, ich will diese Daten erst gar nicht gespeichert wissen. Wer drauf steht, darf das gerne so machen lassen. Wer nicht, sollte die Möglichkeit bekommen, nur das zur Vertragserfüllung Notwendige zuzulassen.
@carolus Jenachdem wie bei z.B. einer Last mit Wellenpaketsteuerung die Wellenpakete ausgebildet sind, also der Dutycycle gerade eingestellt ist, können unter Umständen immer die Peaks bzw. die Mehrzahl an Peaks genau in die Abtastung des Smartmeters fallen. Dann ermittelt das Smartmeter daraus einen höheren Bezug als es in RMS tatsächlich der Fall ist.
Dazu hatte auch der YT Kanal Zerobrain mal ein Video veröffentlicht:
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@ulli Daten, die erhoben und gespeichert werden, wecken Begehrlichkeiten Dritter.
Ja, volle Übereinstimmung.
Soll ich jetzt regelmäßig die Daten löschen? Um das Löschen dann irgendwann frustriert bzw. aus Bequemlichkeit einzustellen.
Nein, ich will diese Daten erst gar nicht gespeichert wissen. Wer drauf steht, darf das gerne so machen lassen. Wer nicht, sollte die Möglichkeit bekommen, nur das zur Vertragserfüllung Notwendige zuzulassen.
Warum so kompliziert? Das mache ich dann, bevor jemand kommt, wenn der VNB sich angemeldet hat. Ohne Anmeldung kein Zutritt.
Ich sehe eine moderne Messeinrichtung eher als Vorteil auch gegenüber einem zurückdrehenden Ferraris mit dem ich nichts weiter anfangen kann. Die 100 bis 150 € mehr Einsparung pro Jahr sind mir doch völlig egal. Z.B. kann ich den sehr einfach vollautomatisiert auslesen.