EEG 600W - 800W Bes...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

EEG 600W - 800W Bestandsschutz bei Überbelegung?

40 Beiträge
18 Benutzer
31 Reactions
1,141 Ansichten
(@solar-dau)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 241
 

Hallo,

@ grumpy_badger,

dein Wort in Gottes Ohr. Ich hoffe es bleibt bei einer Produktnorm. In dem Fall würde ich glaube, ich überlegen nochmals den Ober zu rufen, damit er mit noch zwei bifaziale Module mit je 430 Watt bringt. Die 5kW bekomme ich damit zwar nicht voll, aber die beiden Module würden fast Waagerecht montiert werden und könnten mich so davor bewahren Unkraut aus dem verbleibenden Blumenbeet zu zupfen. Das wäre eine klassische Win-Win-Situation. 😉

Und ja, ich denke die werden sich da bei der Anmeldung noch was ausdenken, schließlich kann es ja nicht angehen, dass es so einfach weiter geht. Wo kommen wir denn da sonst hin?

 

@ Richard,

ich denke, die geschilderte Situation sollte unkritisch sein, da Du ja jeder Zeit belegen kannst wofür die Module genutzt werden. Außerdem hängen die vier Module für die WW-Bereitung ja gar nicht am Netz. Ich würde allerdings wohl nicht mit PV WW erstellen wollen. Im Winter kommt da nichts bei rum und selbst wenn die Sonne sich einen Wolf scheint ist die Energiemenge im Vergleich zur Solarthermie doch etwas schwächlich. Als Notbehelf sicherlich besser als nichts, aber wenn die Möglichkeit besteht eine ST zu installieren sollte man letztere vorziehen.

 

Grüße


   
AntwortZitat
(@thomas0815)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 12 Monaten
Beiträge: 710
 

Also diesen Monat ist ja Sonnentechnisch kein Brüller. Aber mein Balkon mit 3 Modulen hat trotzdem bis jetzt 47kWh produziert. So schlecht wäre das nicht für Warmwasser. Ich weiß nicht ob ich mir da wirklich ST installieren würde bei einem Panelpreis von 80€ für ein 420Watt Solarmodul. 


   
AntwortZitat
(@tigger)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 10 Monaten
Beiträge: 234
 

Veröffentlicht von: @solar-dau

Nach 30 Jahren müssen Niedertemperaturheizungen ja raus,

Nur NICHT-Niedertemperaturheizungen müssen nach 30 Jahren raus. Und auch nur, wenn man 2001 noch nicht in dem Haus gewohnt hat.


   
alter Hase reacted
AntwortZitat
(@wibbing)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 9 Monaten
Beiträge: 101
 

Bei dem caotischen Schwachsinn hilft nur noch ein

ALLGEMEINES BÜROKRATIEVERBOT!

 

Sonst wird das mit der Energiewende nix.


   
alter Hase reacted
AntwortZitat
(@pv_nds)
Newbie
Beigetreten: Vor 7 Monaten
Beiträge: 1
 

Ich betreibe von Mitte März bis Oktober eine Insel mit 12 kwp - durch 1-0-1 Schalter getrennt vom Netz - nen BKW hab ich aus früheren Zeiten noch angemeldet - ich werde jetzt versuchen die 12kwp einfach stumpf als „Erweiterung - zusätzliche Module an altem Wechselrichter“ ins Marktstammdatenregister einzutragen - den Speicher auch gleich mit dazu - an 2x300w hm300 - für den Winter ideal zur Grundlastdeckung. 
Mal gucken ob der Vnb dumme Fragen stellt - dann schicke ich halt nen Schaltplan rüber…

Normalerweise sollte das Bestandsschutz haben - aber man weiß ja nie heutzutage -  der zusätzliche Aufwand sind 250 Euro - also notfalls zu verschmerzen…


   
AntwortZitat
(@solar-dau)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 241
 

Hallo,

 

@ Thomas 0815,

ich schätze mal Du wohnst nicht irgendwo im Norden, denn sonst wäre der Ertrag mit drei Modulen wohl ein klein wenig geringer ausgefallen. 47kWh klingt erst mal gar nicht so schlecht, aber wenn man dann sieht, dass man 1,16kWh braucht um einen Kubikmeter Wasser um ein 1°C zu erwärmen, dann ist es doch nicht ganz so viel. Zum Vergleich mal der Ertrag meiner Solarthermie, der kann an einem guten Tag im Januar durchaus 24kWh betragen. Mein Balkonkraftwerk schafft an so einem Tag übrigens um 3,5 kWh. Der Preis für ein Modul ist natürlich im Moment auf einem absoluten Tiefststand, aber so eine Anlage besteht leider auch nicht nur aus Modulen. 😉

 

@ Tigger,

ich habe gerade nochmals nachgeschaut und es betrifft tatsächlich nicht die Niedertemperaturheizungen, wahrscheinlich hatte ich da noch was aus aus dem Entwurf des nicht entschärften GEGs im Kopf. Wobei, wer jetzt wirklich noch eine Konstanttemperaturheizung betreibt, der ist seinem Geld wohl wirklich böse. die Dinger sind steinalt und komplett ineffizient. Im besten Fall kann man da vielleicht nicht ganz 70% der Energie des Brennstoffs nutzen. Wer hier zu einem Wechsel gezwungen wird, er sollte eigentlich fast schon dankbar sein.

 

@ Wibbing,

so ganz ohne Regeln geht es auch wieder nicht. Wenn dein Nachbar von der Gas- auf eine mittelalterliche Fegefeuerheizung umstellt, dann hast Du sicherlich auch was dagegen. Das ganze Geschreie rund um die Uhr dürfte dir ziemlich schnell auf den Senkel gehen und die olfaktorische Belästigung dürfte auch nicht ohne sein. Über Feinstaub und andere Emissionen reden wir besser gar nicht erst. 😉 So ganz unnütz ist also eine gewisse Bürokratie nun auch wieder nicht, aber es kommt halt auf das Maß an.

 

Grüße


   
AntwortZitat
(@brinki)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 11 Monaten
Beiträge: 243
 

Veröffentlicht von: @pansono

Hallo zusammen und sorry, falls die Frage hier schon zu Tode beantwortet wurde - ich habs nicht gefunden.

Ich frage mich gerade ob es sinnvoll sein könnte jetzt noch eine 600W Anlage nach den "alten" Regeln zu installieren und diese mit 4 Modulen satt über zu belegen, statt 800W peak zu bauen und durch die neuen Regeln bei der Überbelegung auf unter 1kW an Modulen begrenzt zu sein.

Auch wenn ich dann bei dauerhaft 600W bleiben müsste 😉 - die ich dann aber wesentlich häufiger auch erreichen würde.

Oder werden durch die Neuregelung voraussichtlich auch die alten überbelegten Anlagen mit 600W gezwungen die Module zu reduzieren um unter die neue Grenze zu kommen.

In einem anderen Thread wurde der Versicherungsteil beantwortet

https://www.akkudoktor.net/forum/postid/188276/

Sinngemäß, wenn die Anlage so wie am Tag der Anmeldeung bleibt, bleibt auch der Versicherungsschutz bestehen.

 

Jeder Kommentar von mir spiegelt nur meine Meinung, meine Erfahrungen oder mein Halbwissen wieder.
Alle Projekte die ich hier vorstelle, zeigen nur wie man es besser nicht machen sollte (Nachbau nur auf eigenes Risiko 🤓)


   
AntwortZitat
(@pansono)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 17
Themenstarter  

@brinki Danke - ich gehe auch davon aus, dass an den bestehenden Anlagen wohl kaum eine Vorschrift kommen wird es rückwirkend ändern zu müssen. Aber bei den kurzfristigen Hau Ruck Aktionen in letzter Zeit, konnte man sich da ja kaum sicher sein 😉

Mir kommt es halt so sehr entgegen, weil die Zellen dann auch gleich als Dach für meine Fahrrad Unterstand reichen. Bei zweien wärs knapp mit dem Platz.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 7 Monaten von pansono

   
Brinki reacted
AntwortZitat
(@andy79)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 7 Monaten
Beiträge: 10
 

Hallo, Ich hatte letztes Jahr eine 600w Balkonanlage mit 5KWp angemeldet. Gestern hat mir das Marktstammdatenregister geschrieben und verlangt eine Änderung, da nur 2kWp zulässig wären. Hat das jemand von euch auch bekommen? VG  


   
AntwortZitat
(@assa13)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 6 Monaten
Beiträge: 254
 

Such dir bei Kleinanzeigen einen Elektriker, und melde die Anlage als normale PV an. 

Die Anmeldung kannst du selbst machen, die Abnahme macht der Eli. Bei dem Pipi WR wird das keine 200€ kosten und du hast deine Ruhe und bekommst sogar eine Vergütung, wenn du einspeist.


   
AntwortZitat
(@mottes)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 6 Monaten
Beiträge: 111
 

Veröffentlicht von: @paddy72

Weitere Beispiele des staatlichen Raubs an seinen Bürgern wären die Ölheizungen, Gasheizungen und demnächst auch Holzöfen.

Hast Du konkrete Beispiele dazu oder ist das nur der Bild nachgeplappert? Meine Meinung ist, dass man hier im Forum bei der Wahrheit bleiben sollte.


   
AntwortZitat
(@grumpy_badger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 913
 

@andy79 das ist dann vom Marktstammregister eine neue Interpretation der Gesetzeslage.

Ich persönlich würde den Schrieb ignorieren, die haben nichts zu "verlangen". Du bist Deiner Pflicht zur Anmeldung nachgekommen. Ende.

Im Gesetz steht nirgendwo das wer mehr als 2kWp hat diese zurückbauen muss.

10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000


   
voltmeter reacted
AntwortZitat
SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1044
 

@grumpy_badger 

Es steht aber auch nie, dass Autos mit Baujahr vor 2024 in der neuen Tempo 30 Zone weiterhin 50 fahren dürfen oder in der tollen Anwohnerparkzone trotzdem parken können. 🤔 


   
AntwortZitat
(@solar-dau)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 241
 

Hallo,

@grumpy_badger,

ich denke mit deiner Meinung liegst Du gehörig falsch. Die können alles machen was sie wollen, weil wir weder genügend Geld, Zeit oder Einfluss haben um uns dagegen zu wehren. Für Altbesitz hätte es wahrscheinlich einen entsprechenden Absatz im Gesetz geben müssen und den hat man rein zufällig weggelassen. Denk mal an die erste Ausführung des GEG. Da haben die auch gang einfach auf die Leute gepinkelt und sie haben sich nicht mal die Mühe gemacht es den Bürgern als Regen zu verkaufen. Die Leute in den Parteien und der Regierung haben sich so weit von den gemeinen Bürgern entfernt, dass sie bei Durchsetzen ihres Willens nur noch die Brechstange kennen. Zurückgerudert wird erst, wenn es Gegenwind gibt. Hier ist bei so ein paar Leuten aber kein Gegenwind zu erwarten, also kann man machen was man will.

@SolarHeini,

Ein Auto ist schon ein wenig was anderes als ein Balkonkraftwerk. Es geht auch nicht um massive Mehrertäge, sondern nur um ein geringfügiges Mehr, bei gleichzeitiger Einhaltung aller Normen und ohne jegliche Gefährdung.

 

Die Frage ist nun was man machen kann um die Anlagen irgendwie noch zu retten, möglichst ohne zu viel Geld und Zeiteinsatz. Eine Wandlung in eine EEG-Anlage wäre natürlich möglich, würde mich aber Geld einen neuen Zählerkasten und den Elektriker kosten und reinholen könnte ich dies Geld niemals. Abreißen ist aber auch keine Lösung, denn die Module sind Teil einer neuen Balkonverkleidung.


   
SKolbe and alter Hase reacted
AntwortZitat
SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1044
 

Veröffentlicht von: @solar-dau

Ein Auto ist schon ein wenig was anderes als ein Balkonkraftwerk

Die Nutzung wird eingeschränkt und/oder mit hohen Folge- und Nebenkosten belegt. Immer wieder gerne.

Einen Bestandsschutz sehe ich nicht, spätestens beim Orts- oder Besitzerwechsel.
Ich frage mich woher die Euphorie kommt, wenn die BNetzA das BKW beim VNB anmeldet …

 


   
AntwortZitat
Seite 2 / 3
Teilen: