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Erstmal Hallo zusammen!
Bei einer vorhandenen PV-Anlage (20,8 kWp, Überschusseinspeisung, Vergütung 7,51 Ct/kWp) in unserem MFH(WEG) wollen wir jetzt noch 5 BKWs a 2000 Wp installieren.
Möglichkeit 1: zur Anlage hinzufügen. Sprich wir haben dann 30,8 kWp. Benötigen wir dann einen Wandlerschrank? Benötigen wir dann einen Rundsteuerempfänger?
Möglichkeit 2: vereinfachte Anmeldung: Dann geht unsere Einspeisungvergütung auf 5Ct/kWp runter, oder? (20,8*7,51+5*2*0)/30,8
Möglichkeit 3: Wir könnten auch warten (bis ein Jahr nach Inbetriebnahme der PV-Anlage ) und dann als zweite Anlage anmelden.
Dann benötigt es einen Elektriker, um dies als zweite Anlage anzumelden?
Ist das soweit richtig?
Und last not least Möglichkeit 4: Nulleinspeisung der BKWs. Sprich die WR der BKWs leiten nichts ins Netz ein, entweder kann es der WR oder man benötigt noch Zusatztechnik. Kann man das (Nulleinspeisung) angeben bei der Anmeldung (Marktstammdatenregister)?
Oder gibt es noch ne Variante (außer Guerilla)?
Allgemein: bei vorhandener PV und zusätzlichem BKW verringert sich die Einspeisevergütung? Strom verschenken und dann noch weniger bekommen?
Danke
Martin