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BKW mit 1720 Wp Modulgesamtleistung und gedrosseltem WR anmelden

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(@hfc-danny)
Newbie
Beigetreten: Vor 7 Monaten
Beiträge: 2
Themenstarter  

Hallo Leute,

wie soll es anders sein, planen auch wir derzeit ein BKW. Der eigentliche Grund ist, dass wir im Sommer bei sonnigem Wetter eine Poolpumpe betreiben. Da lag es für uns nahe ein BKW dafür einzusetzen um die gröbste Last abzufangen. 

Damit wir am Tag nicht nur in den Mittagsstunden für ca. 2h die erlaubten 600 Watt anliegen haben, hatten wir ins Auge gefasst eine Anlage mit ca. 1700 Wp (4 Modulen) und einem auf 600W gedrosselten Hoymiles HMS-1600-4T zu errichten. Der WR kann laut technischem Datenblatt eine Nennausgangsleistung von 1600W.

 

Ziel ist es einfach die erlaubten 600 W für einen längeren Zeitraum am Tag ausnutzen zu können.

 

Gleichzeitig habe ich mich auch mit der Anmeldung beim Netzbetreiber beschäftigt. Bei diesem Thema liegen meine Zweifel, ob das so genehmigt wird.

 

Der Netzbetreiber bietet ein Online-Formular an. In diesem Formular möchte er natürlich die Modulgesamtleistung und die Wechselrichtergesamtleistung wissen. Die Eingabefelder sind allerdings auf 3 Stellen limitiert und in der Einheit Wp bzw. VA angegeben. Sprich ich kann maximal 999VA Wechselrichtergesamtleistung und 999Wp Modulgesamtleistung angeben.

Der Netzbetreiber zwingt mich also schon bei der Anmeldung nicht die komplette Anlage ordentlich anzumelden. Zudem habe ich auch schon davon gelesen, dass wohl gedrosselte WR nicht genehmigt werden.

 

Liege ich mit meiner Annahme komplett falsch? Wie gehe ich mit dieser Thematik am Besten bei der Anmeldung um?

 

Vielen Dank im Voraus!

 

LG

Dieses Thema wurde geändert Vor 2 Monaten von HFC-Danny

   
Zitat
(@doppelpass)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 7 Monaten
Beiträge: 33
 

Es würde helfen entweder den Netzbetreiber zu benennen oder dort einfach selber nachzufragen…

 

Für die EWE kann ich sagen das es dort problemlos läuft, auch mit einem gedrosselten Wechselrichter. 
Ich musste nur die Drosselung formlos bestätigen.


   
AntwortZitat
(@hfc-danny)
Newbie
Beigetreten: Vor 7 Monaten
Beiträge: 2
Themenstarter  

@doppelpass 

Hey Doppelpass,

entschuldige bitte meine späte Rückmeldung.

Bei dem Netzbetreiber handelt es sich um die E.DIS.

Inzwischen haben wir das oben beschriebene BKW inkl. 2kWh Speicher gekauft und Anfang März installiert und in Betrieb genommen. Das BKW haben wir ordnungsgemäß im Marktstammdatenregister registriert und leider auch die Anmeldung beim Netzbetreiber Anfang März initiiert.

Auch wenn mittlerweile ein BKW nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden muss, haben wir vom Netzbetreiber vor ein paar Tagen eine Rückmeldung erhalten.

Dieser schreibt uns, dass die Anmeldung ausschließlich über einen Installateur erfolgen muss, da unser Wechselrichter theoretisch 1,8kW einspeisen könnte (obwohl gedrosselt).

Er weist unsere Anmeldung zurück und verweist auf einen Installateur.

Was habe ich jetzt mit dieser Information zu befürchten, wenn ich auf diese Nachricht nicht reagiere? Ohnehin ist die Anmeldung inzwischen obsolet.

Oder sollte ich antworten?

Was sollte/könnte ich dem Netzbetreiber antworten? Gibt es dazu eine Regelung/Gesetz, dass ab einer bestimmten Leistung nur eine Installation und Anmeldung von einem Fachbetrieb vorgenommen werden darf?

 

Ich bin ziemlich verunsichert, ratlos und befürchte nun schlimmeres.

 

Herzlichen Dank vorab!

 

LG

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Monaten 2 mal von HFC-Danny

   
AntwortZitat
Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 7424
 

Generell musst du nur noch beim Marktstammregister anmelden und das solltest du auch tun. Dann bekommt auch dein Versorger eine neue Mitteilung, womit die alte Angelegenheit dann erledigt sein sollte. Du kannst den aber auch nochmal darüber informieren, dass du deine Anmeldung zurückziehst und über das Markstammregister eine korrigierte Anmeldung machst.

Beim Marktstammregister kannst du nur WR bis 800 Watt anmelden, wenn es ein BKW sein soll. Die große Frage ist, ob man dort die gedrosselte Leistung angibt oder ob es unbedingt die max. mögliche Leistung des WR sein muss. Eine ganz eindeutige Antwort dazu kenne ich bisher nicht. Insofern würde ich da einfach nach gesundem Menschenverstand und besten Wissen/Gewissen entscheiden und die gedrosselte Leistung anmelden. Denn die ist es ja, die real eingespeist wird. Sollte der Gesetzgeber das nochmal präzisieren und sagen, dass dies die Maximalleistung des WR sein muss, dann kannst du alle WR über 800W mögliche Leistung nicht mehr als BKW betreiben.

Muss natürlich jeder selbst entscheiden, was er unter WR-Leistung versteht.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Monaten von Win

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AntwortZitat
(@grumpy_badger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 913
 

Hefte das Schreiben als Eingangsbestätigung Deiner Anmeldung ab und fertig.

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