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Balkonsolaranlage wie viel ist möglich?

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(@waldmensch)
Newbie
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 2
Themenstarter  

Hallo, ein Kumpel von mir hat eine 2000 Watt Growatt Anlage auf seinem Holzunterstand ich habe mir das ganze Mal angesehen und finde das ganz cool. Ich selber habe nicht viel mit Elektrik zutun aber er meinte das mit dem plug and Play kann jeder. Ich würde gern mein Haus auch mit Klimaanlage heizen und die Stromkosten in Grenzen halten. Meine Frage ist, es gibt ja auch Anlagen mit 3600 Watt usw. Ist es möglich die oder auch mehrere kleinere Anlagen gefahrlos einfach über das plug and Play system anschließen ohne das einem das Haus abbrennt oder iwas kaputt geht?


   
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(@eugenius)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 676
 

Max 600 Watt pro Haus sind ohne weiteres erlaubt.
In deinem Fall rufe einen Elektriker an 😉


   
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solarfreund
(@solarfreund)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1535
 

Ohne weiteres auch nicht. Sie muss im Marktstammdatenregister registriert und dem Netzbetreiber gemeldet werden

6,5 kWp aufm Dach, 14 kWh mit Daly BMS 250A im Keller, Victron Multiplus II 5000, 2 x Victron MPPT 250/70, Cerbo GX, EM24
Camper mit 660 Wp und 3,5 kWh, Victron MPPT 100/50, Wechselrichter mit 2000 Watt, Senseo Kaffeemaschine, kein Gas 😀


   
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(@waldmensch)
Newbie
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 2
Themenstarter  

Ja das mit den 600 Watt pro Haushalt weiß ich. Also bei uns in der Region gibt es noch die älteren Zähler und ich wollte entweder mehrere kleine Kraftwerke nach und nach kaufen oder einen großen Wechselrichter und nach und nach Platten kaufen iwann mit stromspeichern und dann auch alles umstellen und abnehmen lassen. Und deshalb wollte ich wissen ob es überhaupt möglich ist das so zu realisieren. Da mir für eine komplette PV Anlage einfach gerade das nötige Kleingeld fehlt da ich das Haus erst gekauft habe.


   
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techthor
(@techthor)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 343
 

Und deshalb wollte ich wissen ob es überhaupt möglich ist das so zu realisieren.

Ja klar, ich sag nur Guerilla, Guerilla Mr. Green


   
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Monokristallin
(@monokristallin)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 112
 

Also,

600W sind per Norm AR-N-4105 empfohlen. Denn Normen haben grundsätzlich Empfehlungscharakter.

https://www.din.de/de/ueber-normen-und-standards/normen-und-recht/rechtsverbindlichkeit-durch-normen

Deshalb sind mehr als 600W auch problemlos möglich. Diese fallen aber dann aus dem vereinfachten Anmeldeverfahren.
Die 600W haben aber auch ihren Grund. 600W-Anlagen sollen für jederman einfach über die Steckdose, wie jedes andere Gerät angeschlossen werden können, ohne dass er/sie sich technisch mit der Sache auseinendersetzen soll. Deshalb auch die Empfehlung mit nur einer Anlage.
Bei mehr als 600W gibt es das Problem der potentiellen Überlastung der Leitung. Das hat Andreas in einem Video auch schon mal erklärt.

Solange man aber zwei 600W-Anlagen an zwei verschiedenen Leitungen angeschlossen hast die jeweils an einer eigenen Sicherung hängen, gibt es sicherheitstechnisch kein Problem.
Grundsätzlich bist Du für das was Du tust selbst verantwortlich. Solange Du genau weisst was Du da machst ist das ja auch kein Problem.

Ich werde demnächst evtl. auf 1200W Balkonsolar gehen. Darüber werde ich mich noch mal mit meinem Netzbetreiber unterhalten. Ich nehme an, das wird dann unter dem Stickwort "Liebhaberei" laufen.
Sollte mein Projekt Formen annhemen, dann werde ich hier gerne mal berichten...


   
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Monokristallin
(@monokristallin)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 112
 

Ich habe aus Spaß mal bei meinem Netzbetreiber angefragt, wie er denn über BKWs >600W informiert werden möchte.
Er hätte gerne das volle Programm, genau wie für eine, weiss nicht, 20kW Anlage.

Das heisst dann wohl: tue Gutes, aber um Himmels Willen rede nicht darüber!!! 😐

Schade eigentlich. Schöner wäre es, wenn die Netzbetreiber sich bei >600W ein Merkblatt unterschreiben ließen, in denen auf die Gefahren bei Nichtbeachtung gewisser Regeln hingewiesen wird, und fertig.
Herr Habeck: so etwas kann man z.B. bis 3600W durchaus gesetzlich regeln. Nur so als Hinweis.

Bis dahin sind wir mit BKWs > 600W also genau da, wo mir mit <=600W noch vor ein paar Jahren waren...

Zu beiden ist mir kein Gesetz(!) bekannt, mit dem jemandem beizukommen wäre, der ein BKW betreibt, dessen WR nach AR-N-4105 zertifiziert sind. Egal wie groß. Wer dazu allerdings einesn Gesetzestext kennt: gerne her damit.

Aber auch hier noch mal der Hinweis: über 600W gibt es Dinge zu beachten, sonst kann es wirklich gefährlich wenn man es übertreibt. Deswegen auch die Grenze in der Norm.


   
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