Balkonsolar paralle...
 
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Balkonsolar parallel zur Dach-PV mit Überschusseinspeisung

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(@zilchi58)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 4 Monaten
Beiträge: 3
Themenstarter  

Gibt es Erfahrungen zu diesem Thema, wie die Energieversorger damit umgehen? Leider ist mir erst mit der Veröffentlichung des Änderungsgesetzes klargeworden, dass die großzügigen Neuregelungen nur gelten, wenn es nicht schon eine PV Anlage mit Einspeisevergütung gibt. Ich vermute, dass es in dieser Community viel Mitglieder gibt, die auch bereits eine PV-Anlage auf dem Dach haben und an diesem Thema dran sind.  Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Änderungsgesetzes war öfter zu hören, dass die Energieversorger wegen der geringen Leistung von max. 800Wp den Anschluss einer Balkonsolaranlage tolerieren würden. Leider ist davon nichts mehr zu hören. Oder wie sind die Erfahrungen hier? Gibt es vielleicht sogar vom Gesetzgeber Aktivitäten dahingehend, dass so eine Steckersolaranlage auch bei vorhandener Überschusseinspeisung von den Energieversorgern unter bestimmten Rahmenbedingungen zu tolerieren ist, also ohne formelle Erweiterung der bestehenden Anlage?

 


   
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(@rob5000)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 3
 

Nach meiner Info ist das dann eine illegale Erweiterung, weil der Strom zusammen mit der Hauptanlage gezählt wird. Da gibts keine Tolleranz, warum auch?

Kannst Du machen, wenns rauskommt ist es subventionsbetrug, das ist dann nicht lustig.


   
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(@zilchi58)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 4 Monaten
Beiträge: 3
Themenstarter  

Das war die harte Antwort, die ich kannte, na klar. Aber es gibt Fachleute, die was Anderes sagen. Leider komme ich da nicht ran. Auf YouTube gibt es vom 28. April, also zwei Tage nach der Verabschiedung des Solarpaketes eine Vortrag von einem Sebastian Müller, den er in Memmingen gehalten hat. ungefähr bei 17:40 macht er da ein Aussage, die mich aufhorchen ließ. Leider darf ich den Link hier noch nicht teilen, weil ich zu neu bin ....  Meine Anlage habe ich vorsichtshalber erst mal nicht installiert. Man weiß ja nie, wie es kommt....


   
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(@zilchi58)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 4 Monaten
Beiträge: 3
Themenstarter  

Hier noch mal der Titel des Vortrages:   BalkonSolar Vortrag in Memmingen......   


   
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(@mhltheone)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 890
 

Ich verstehe nicht wo ihr das aufschnappt und warum es zu tolerieren sei? Wer Einspeisevergütung erhält hat jede Erweiterung offiziell zu melden.

Wer seine EEG Anlage erweitert, bekommt abhängig von der vorherigen Größe und Vergütung und der erweiterten Größe und neuen Vergütung eine neue Mischsatzvergütung.

Das Solarpaket ändern an all den Punkten nichts und ich weiß nicht wie ihr darauf kommt. Ändern tut sich etwas, für den Mieter einer Wohnung dessen Besitzer bereits eine große PV auf dem Dach hat.

Aktuell eher im Bereich BKW aktiv. Einrichtung mehrere BKW (Hoymiles / EcoFlow / Nulleinspeisung).
Selbst ein BKW mit 4kWp und 5kW/h Akku im Betrieb und Tibber Kunde.


   
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(@wingi)
Newbie
Beigetreten: Vor 2 Monaten
Beiträge: 2
 

Hmmm, ich habe eine PV-Anlage mit Ost/West-Ausrichtung, nie bisher max 4 kWp erreicht hat, aber 5.6 kWp angemeldet sind. Wenn ich jetzt durch ein Balkonkraftwerk die mögliche Leistung auf 4.8 kWp erhöhe, bleibe ich immer noch unter der angemeldeten Leistung.

 

Ich glaube, ich frage dazu mal beim Einergieversorger nach.


   
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