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Balkonsolar im Gart...
 
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Balkonsolar im Garten nicht erlaubt?

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(@g1cs2009)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 9 Monaten
Beiträge: 241
 

Leider sind PV Anlagen, ob verankert oder durch Eigenmasse gesichert, eine Bauliche Anlage wenn diese nicht wie bei einer Powerstation "mal ebend" abgebaut oder verschoben werden kann. Wenn der Vermieter es untersagt, dann kann rechtlich nichts gemacht werden, da es sich nicht um eine Gebäudeanbringung an einem Geländer etc  handelt. Ich denke Du wirst auch nur ein Nutzungsrecht für den Garten, aber diesen NICHT als Mietfläche im Vertrag stehen haben. Anders sieht es halt bei gemietetem Garten aus, aber dann sind Bauvorschriften relevant.

Was ist mit einer Zaunmontage? Einen niedrigen Sichtschutz darf der Mieter ohne Zustimmung am Zaun anbringen. Aus meiner Erfahrung ist es auch nicht so relevant ob 30,60,90 grad Aufständerung, die paar Watt die da flöten gehen sind besser als gar kein Ertrag. Das der Sichtschutz noch Strom produziert ist ganz nett. Aber beschädigungsfreie und ordentliche Befestigung voraus gesetzt.

Ich bin ehrlich, ich bin dafür das sich jeder selber versorgen kann, aber das Vermieter die Optik stört kann ich bei zwei aufgeständerten Modulen schon verstehen. Des weiteren ist es bei Rasenflächen dann nicht mehr einfach möglich diese zu Mähen,  der Rasen darunter kann eingehen.


   
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posthorn
(@posthorn)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 240
 

Veröffentlicht von: @greengate
 

Ja genau, der Garten inklusive Zaun drum herum ist privat. Pflege der Fläche, wie Rasenmähen oder Pflanzen liegt bei mir. 

"privat" ist vielfältig interpretierbar und in WEGs ist rechtlich alles kompliziert 😉

Also bei uns ist das so, dass der Garten einer EG-Wohnung nicht dem Wohnungseigentümer gehört, sondern der WEG - so eingetragen in der Teilungserklärung / Grundbuch. Dort ist dann festgehalten, dass der Eigentümer der EG-Wohnung ein Sondernutzungsrecht für den jeweilig dazugehörigen Garten von der WEG bekommt.

Mehr zum Sondernutzungsrecht hier:
https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/sondernutzungsrechte/begriff-und-inhalt_258_182956.html

 

 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 6 Monaten von posthorn

   
g1cs2009 reacted
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(@g1cs2009)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 9 Monaten
Beiträge: 241
 

@posthorn Genau das meinte ich, so natürlich besser und deutlicher erklärt als meine Aussage. Und da wird auch das Problem liegen, die Nutzung ist geduldet, Änderungen aber nicht. Kenne ich bei Mehrparteienhäusern auch so, bei privater Mietung ist das ganz was anderes wenn es ein ein oder zwei Familienhaus ist, da mietet man auch den Garten an, wenn das so auch im Mietvertrag steht.


   
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(@linuxdep)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 3218
 

Na dann Bau ein Gestell, mach Räder dran und deine Module drauf, da greift auch kein Baurecht... ist ja mobil. Kannst dir auch einen riesigen Zirkuswagen in den Garten stellen, der muss nur mit Rädern mobil bleiben, da ist die Größe dann egal.

Dein Vermieter kommt doch sicher nicht regelmäßig vorbei, der wohnt sicher sonst wie weit weg... bei einem BKW würde ich das Risiko eingehen.

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Win and tageloehner reacted
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(@greengate)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 6 Monaten
Beiträge: 10
Themenstarter  

Hallo zusammen,

was das Mähen oder die Pflege angeht, mache ich mir keine Sorgen. Mähen oder Pflege mit Solarpanels sollte weiterhin problemlos möglich sein. Auch aus optischer Sicht sollte es eigentlich kein Problem sein. Wie beschrieben, sind die Gärten hinten raus. Nach den Gärten kommt auch nicht direkt das nächste Haus oder Ähnliches. Ich werde das nochmal mit dem Vermieter besprechen. Von der Politik kann man nur auf klare Regeln hoffen, die für beide Seiten funktionieren. Wie man hier sieht, ist es selbst bei einem "eigenen" Garten für beide Seiten mehr als schwer.

Ich habe noch eine technische Frage nebenbei 😉

Die Panels würde ich auf handelsüblichen "Alu-Dreiecken" montieren. Pro Panel (2x Dreiecke) beschwere ich das Ganze mit insgesamt 64 kg (Dreiecke verschraubt auf Steinplatten, 2x 32 kg). Die Anlage steht ja (wenn sie dann aufgebaut wird/darf) an der Hauswand, ziemlich windgeschützt. Weiter überlege ich, die Dreiecke seitlich zu verschließen, damit der Wind nicht darunter kann. Größe der Panels: 1.762 x 1.134 mm.

Gibt es Erfahrungen hier bei den Mitlesern, die ggf. ihre Anlage auf einem Flachdach aufgeständert und vergleichbar beschwert haben? Das Gewicht kann ich auch verdoppeln, das wäre jetzt nicht das Problem.

Schönes Wochenende.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 5 Monaten 2 mal von GreenGate

   
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(@linuxdep)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 3218
 

Schau mal bei Globus habe ich letztens so Beton Fertigteile gesehen, da hast Gestell und Gewicht in einem, fand ich schon nicht schlecht die Lösung.

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GreenGate reacted
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Win
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(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 7985
 

Hier der Link:

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(@greengate)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 6 Monaten
Beiträge: 10
Themenstarter  

Super, besten Dank👍


   
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(@greengate)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 6 Monaten
Beiträge: 10
Themenstarter  

Hallo zusammen.

Ich habe noch einmal mit dem Vermieter gesprochen. Nach Rücksprache mit den Eigentümern kann ich jetzt die Solarpaneele aufstellen. Zur Beschwerung habe ich je zwei Randsteine mit 37 kg gekauft, an denen ich die Aludreiecke verschrauben werde. Um die Fläche zu verkleinern, werde ich die Aluhalterungen seitlich noch verschließen. So ist der Plan.


   
jay and Win reacted
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(@greengate)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 6 Monaten
Beiträge: 10
Themenstarter  

 

Dank an alle für die Tipps und Unterstützung. 

Ich habe jetzt alles am laufen und bin echt zufrieden. 

🤗

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 5 Monaten von GreenGate

   
Win reacted
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