Wir wechseln das Forum am 14.11.24 auf die Forensoftware Discourse. Zwischen Montag Abend und Dienstag Nachmittag wird das Forum deaktiviert. Danach sind wir hoffentlich mit neuem Forum inkl. der vorhandenen Beiträge wieder am Start! Hier zum Forenbeitrag!

Balkonsolar im Gart...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Balkonsolar im Garten nicht erlaubt?

25 Beiträge
10 Benutzer
8 Reactions
1,092 Ansichten
(@greengate)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 6 Monaten
Beiträge: 10
Themenstarter  

Hallo zusammen,

ich verfolge das Thema Balkonsolar schon lange und habe mich nun dazu entschieden, eines anzuschaffen.

Ich bin Mieter einer Erdgeschosswohnung mit Garten. Der Garten ist hinter dem Haus und entsprechend eingezäunt. Wir befinden uns hier auch nicht in der Stadt, sondern außerhalb. Meine Nachbarn haben bereits ein Balkonkraftwerk in ihrem Garten aufgeständert.

Ich wollte mir ebenfalls zwei Module im Garten quer bei etwa 30 Grad aufständern. Ich habe auch zwei Steckdosen draußen für die Einspeisung. Baulich muss ich nichts verändern.

Mein Vermieter hat mir das Vorhaben nun untersagt, mit dem Hinweis, dass die Eigentümer erst zustimmen müssen. Ich habe heute den halben Tag damit verbracht, noch einmal genau herauszufinden, ob mir das überhaupt untersagt werden kann. Für mein Verständnis höchstens aus optischen Aspekten, dafür müsste sich aber jemand gestört fühlen, der über mir wohnt und dann von seinem Balkon 180 Grad nach unten auf die zwei Solarmodule guckt. Da ich sonst keine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum durchführen muss und die Anlage ja jederzeit rückstandslos zurückgebaut werden kann, wüsste ich keinen weiteren Grund, warum ich die Module nicht in meinem Garten aufstellen dürfte.

Vielleicht könnt ihr mir aus eurer Erfahrung noch eine Einschätzung geben, ich würde mich freuen.

Soweit besten Dank und noch einen sonnigen Tag.


   
Zitat
Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 7985
 

Veröffentlicht von: @greengate

Mein Vermieter hat mir das Vorhaben nun untersagt, mit dem Hinweis, dass die Eigentümer erst zustimmen müssen.

Vermieter ist nicht der Eigentümer? Wie sind denn die konkreten Verhältnisse?

----
Mitsubishi Heavy SRC/SRK20-ZS-W (SCOP 4,6)
Mitsubishi Heavy SRC/SRK25-ZS-W (SCOP 4,7)
Daikin ATXF25E (SCOP 4,1)
Split-Klima Zentrale Seiten


   
AntwortZitat
(@greengate)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 6 Monaten
Beiträge: 10
Themenstarter  

Hi.
Doch, der Eigentümer meiner Wohnung, ist mein Vermieter.

Die 5 anderen Wohnungen hier im Haus, haben jeweils einen anderen Eigentümer.


   
AntwortZitat
Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 7985
 

Wenn er das entscheiden kann, würde ich erstmal ein freundliches Gespräch mit ihm suchen. Ist doch immer viel besser, im Konsens sowas zu machen, anstatt gegen seinen Willen etwas rechtlich durchzusetzen. Das belastet ja den Kontakt zum Vermieter.

----
Mitsubishi Heavy SRC/SRK20-ZS-W (SCOP 4,6)
Mitsubishi Heavy SRC/SRK25-ZS-W (SCOP 4,7)
Daikin ATXF25E (SCOP 4,1)
Split-Klima Zentrale Seiten


   
AntwortZitat
(@alexx)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 776
 

Ich sehe, das übliche Thema. WEG-geteilte Wohnanlage.

Das "Allheilmittel" für solche Fälle lautet: Solargartentisch. Der gilt rechtlich als Möbelstück, da hat der Vermieter/haben die übrigen Eigentümer dann keine Handhabe dagegen.

Gibt es fertig zu kaufen, aus Kostengründen wäre aber ein Eigenbau zu überlegen. Beispiel:

https://fession.de/photovoltaik/solar-mini-kraftwerk/138/solartisch-410wp-gartentisch-und-balkonkraftwerk-in-einem


   
AntwortZitat
(@greengate)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 6 Monaten
Beiträge: 10
Themenstarter  

Moin, das guck ich mir gleich mal an. 😉

 


   
AntwortZitat
(@greengate)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 6 Monaten
Beiträge: 10
Themenstarter  

@win

Guten Morgen,das habe ich ja eingangs mit der Anlage erwähnt, die ich aufstellen will. Zwar per Mail, aber anders ist es meistens eher schwierig. Seine Aussage war, dass dies die Eigentümergemeinschaft entscheiden müsste. So wie ich das aus der Vergangenheit kenne, wird jetzt wohl nichts mehr passieren. Ich will jetzt auch nicht klagen, aber gegebenenfalls die Anlage dennoch aufbauen, da ich ja nicht der Erste bin. Hier versuche ich abzuschätzen, gegen welche Regelungen ich im Zweifel überhaupt verstoßen würde.


   
AntwortZitat
Nemothefish
(@nemothefish)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 6 Monaten
Beiträge: 104
 

Ich hätte auch noch einen Link zum Solartisch vom Solateur meines Vertrauens:

https://solarmodule-gladbeck.de/produkt/pve-solartisch-bausatz/

Alle sagten: "Das geht nicht!" Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht.


   
AntwortZitat
Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 7985
 

Veröffentlicht von: @greengate

dass dies die Eigentümergemeinschaft entscheiden müsste

Genau das ist der zentrale Punkt. Er ist zwar dein Vermieter, aber nicht der Eigentümer und es gibt eine Eigentümergemeinschaft. Er kann das also nicht entscheiden, es braucht vermutlich die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Und das gibt regelmäßig Probleme. Die Probleme rühren oft daher, dass Leuten die Optik nicht zusagt.

In deinem Fall im Garten ist das nochmal anders, weil nicht Fassade.

Sinnvollerweise sollte er es in die nächste Versammlung einbringen und wenn keiner was dagegen hat, kannst du es machen, ohne noch irgendwelchen Stress zu befürchten.

Wenn du es einfach machst, weil du vielleicht irgendwelche rechtlichen Quellen findest, ist Stress vorprogrammiert. Kommt dann auf deine Persönlichkeit an. Gibt Menschen, die leben bei sowas auf, andere, die wollen sowas vermeiden, wo es geht.

Ich würde auch mal recherchieren nach [Eigentümergemeinschaft Balkonkraftwerk]. Mein letzter Stand ist, dass es eine Zustimmung bedarf. Sonderfall Garten weiß ich aber nicht.

----
Mitsubishi Heavy SRC/SRK20-ZS-W (SCOP 4,6)
Mitsubishi Heavy SRC/SRK25-ZS-W (SCOP 4,7)
Daikin ATXF25E (SCOP 4,1)
Split-Klima Zentrale Seiten


   
AntwortZitat
(@paddy72)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 962
 

Vermutlich gehört dem Vermieter der Garten nicht, sondern der Eigentümergemeinschaft. Du darfst ihn nur nutzen, weil Du im EG wohnst?

Wenn es so ist, ist es klar, dass die Gemeinschaft zustimmen muß. Es wäre ein gewisses Vorrecht des EG-Nutzers hier den eigenen Strom produzieren zu dürfen und die anderen haben nichts davon. Wenn dem Vermieter aber das ganze Grundstück gehört, mußt Du das Anliegen mit ihm klären. Es kann die verschiedensten Gründe dagegen geben - macht auch keinen Sinn hier darüber zu spekulieren.


   
AntwortZitat
(@greengate)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 6 Monaten
Beiträge: 10
Themenstarter  

Der Garten gehört "mir", so wie die anderen Gärten die im Erdgeschoss sind zu den jeweiligen Wohnungen gehören. 

Die sind jeweils für die Wohnung eingezäunt.

"Er ist zwar dein Vermieter, aber nicht der Eigentümer und es gibt eine Eigentümergemeinschaft."
Ich hoffe ich verstehe dich hier richtig, meinem Vermieter gehört die Wohnung, er hat Sie an mich vermietet.
Jede Wohnung hier im Haus gehört "jemanden", daraus ergibt sich eine Eigentümergemeinschaft. 

"Ich würde auch mal recherchieren nach [Eigentümergemeinschaft Balkonkraftwerk]. Mein letzter Stand ist, dass es eine Zustimmung bedarf. Sonderfall Garten weiß ich aber nicht."

Die Situation, die ich hier habe, ist nicht gleich/leicht zu finden, deswegen hatte ich ja hier gefragt, ggf. gibts Erfahrungen.
Hier ist es einigermaßen gut erklärt: https://www.homeandsmart.de/balkonkraftwerk-mieter

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 6 Monaten von GreenGate

   
AntwortZitat
(@linuxdep)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 3218
 

warum hast du gefragt? Da hätte ich erst mal gemacht und gewartet ob es Beschwerden gibt... nu ist es dafür zu spät.

Victron MPPT Rechner
Leitungsrechner by polz
SolarRechner HTW-Berlin
Akkutester A40L zu verleihen
Anleitung Deye 12k Einrichtung mit Bildern


   
AntwortZitat
(@tageloehner)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 10 Monaten
Beiträge: 704
 

Wenns der Nachbar auch macht - gleiches Recht für alle 🙂


   
GreenGate reacted
AntwortZitat
 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1775
 

Veröffentlicht von: @alexx

Gibt es fertig zu kaufen

Und der WR da hat ne Zulassung?

Veröffentlicht von: @greengate

Der Garten gehört "mir", so wie die anderen Gärten die im Erdgeschoss sind zu den jeweiligen Wohnungen gehören. 

Der Hausgarten ist also nicht im Gemeinschaftseigentum, sondern in einzelne Stücke Sondereigentum geteilt, sodass jeder Wohnungseigentümer sein eigenes Gartenstück hat?

Wenn ja, so kann dein Vermieter auch alleine entscheiden.

Veröffentlicht von: @tageloehner

gleiches Recht für alle

Ähm, Nope...

 


   
AntwortZitat
(@greengate)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 6 Monaten
Beiträge: 10
Themenstarter  

Moin,

Ich habe den Vermieter informiert das ich es machen möchte. Gefragt im Sinne von "darf ich" oder "hätten sie was dagegen" habe ich nicht. Wie auch immer finde ich das aber auch richtig, einfach machen ist dann so eine Sache in einer Mietwohnung.

 

Ja genau, der Garten inklusive Zaun drum herum ist privat. Pflege der Fläche, wie Rasenmähen oder Pflanzen liegt bei mir. 


   
AntwortZitat
Seite 1 / 2
Teilen: