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Balkonsolar deutlich über 600W, was ist zu tun?

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(@solar-dau)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 242
Themenstarter  

Hallo,

bei Balkonsolaranlagen bis 600W scheint es ja relativ einfach zu sein. Anschaffen, anmelden und einstöpseln. Wie sieht es aber jenseits dieser Grenze aus. Klar selber machen ist nicht mehr, da darf/muss ein Elektriker ran, aber wie sieht es mit dem Zähler, der Meldung und der steuerlichen Seite aus. Ich habe inzwischen alles mögliche gehört und bin inzwischen etwas verwirrt. Es wäre schön, wenn mir nach den ganzen Halbwahrheiten mal endlich die ganze Unwahrheit, äch ich meine natürlich Wahrheit erzählt. 😉


   
Zitat
(@schorsch68)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 403
 

Eventuell auch Schlüsselfertig bei My Hammer? 😗

0,368MWp 🚜 🌾


   
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Carolus
(@carolus)
Famous Member Admin
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 8461
 

Hallo,

bei Balkonsolaranlagen bis 600W scheint es ja relativ einfach zu sein. Anschaffen, anmelden und einstöpseln. Wie sieht es aber jenseits dieser Grenze aus. Klar selber machen ist nicht mehr, da darf/muss ein Elektriker ran, aber wie sieht es mit dem Zähler, der Meldung und der steuerlichen Seite aus. Ich habe inzwischen alles mögliche gehört und bin inzwischen etwas verwirrt. Es wäre schön, wenn mir nach den ganzen Halbwahrheiten mal endlich die ganze Unwahrheit, äch ich meine natürlich Wahrheit erzählt. 😉

steht alles hier im board.

Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.
SOC ist ein NTCV Parameter


   
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(@der_alex)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 45
 

Also grundsätzlich gilt die 600Watt-Grenze für die AC-seitige Ausgabe des Wechselrichters. Diese kann man bei einigen Modellen beispielsweise per Software begrenzen, oder man hängt zwischen Solarmodule und Wechselrichter einen steuerbaren Laderegler mit Batterie, der bereits die DC-Leistung begrenzt. Die Solarmodule dürfen auch problemlos mehr Leistung bringen, es zählt allein, wieviel Leistung man auf der 230V-Seite einspeist. Was Meldung und Co angeht... ich glaube nicht, dass sich irgendwer daran stört, wenn deine Anlage zu Spitzenzeiten auch mal 700 oder gar 800 Watt ins Hausnetz einspeist. Dieser Grenzwert ist sowieso nur eine vorsichtige Schätzung, in der es darum geht, das eine einzelne Leitung innerhalb des Hauses / Wohnung nicht dauerhaft mit mehr als 3,6 kW belastet wird, wohlgemerkt aus Solaranlage und öffentlichem Stromnetz zusammen.

Relevant wäre wohl die Frage, wie weit über diesem Grenzwert die geplante Anlage liegen könnte. Sprechen wir hier von noch immer unter 1.000 Watt oder von 5.000 Watt und höher?


   
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(@oliverso)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1448
 

Es wäre schön, wenn mir nach den ganzen Halbwahrheiten mal endlich die ganze Unwahrheit, äch ich meine natürlich Wahrheit erzählt. 😉

Welche Unwahrheiten oder Wahrheiten meinst du?
Da sich die ganzen Regelungen Anfang 2023 für Anlagen „größer als Balkonsolar“ ändern ( und größtenteils deutlich vereinfachen), und das Thema daher auf so ziemlich jeder Plattform vorkommt , die sich auch nur irgendwie mir PV beschäftigt, lies es einfach nach.

Oliver


   
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(@brokerm)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 28
 

die Anmeldung kannst Du auch selbst machen wenn Du einen Elektriker hast der Dir das ganze anschließt.
Wg der Steuer usw wird es ja ab dem 01.01. alles vereinfacht


   
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(@solar-dau)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 242
Themenstarter  

Hallo,

entschuldigt meine etwas längere Abwesenheit, aber im realen leben gab es ein paar Dinge die erst mal geregelt werden mussten.

@ Schorsch68,
nee, ich möchte es schon selber machen, mir ging es eher um das was ich beachten muss um nicht irgendwo anzuecken.

@ Der_Alex,
mir ging es eher um etwa 1,5kW oder etwas mehr an realer Leistung. So ein Ding ist ja weder Fisch noch Fleisch. Inzwischen denke ich, dass ich mich für eine Nulleinspeisung per Einspeiseregler entscheiden werde.

@ OliverSo,
sorry, ich wollte nur ausdrücken, dass ich etwas verwirrt bin von dem was so an Meinungen da auf mich einprasselt und habe ein altes Zitat von Otto etwas abgewandelt.

@BrokerM,
hast du da mal einen Link wo Inhaltlich korrekt die Änderungen aufgeführt werden? Sorry, wenn ich so blöd frage, aber beim Bedienen einer Suchmaschine bin ich nicht die größte Koryphäe und das was ich da bisher so gefunden habe hat mich mehr verwirrt als das es zur Klärung der Lage beigetragen hat. Z.B. habe ich von wegen der Anmeldung gefunden, dass dies eben nicht durch den Besitzer erfolgen könne, sondern über ein Portal, welches Elektrikern vorbehalten sein. mag natürlich sein, dass dies nur in bestimmten Bundesländern gilt, aber das verwirrt natürlich alles.


   
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Chris N
(@chris-n)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 946
 

Hallo

Ums abzukürzen und anhand der von dir zur Verfügung gestellten Informationen:

Gilt für eine PV Anlage, die größer ist als ein BKW:

Beim Netzbetreiber zuerst eine Netzverträglichkeitsprüfung vornehmen (lassen).
Wenn positiv, dann:
*von einen zertifizierten Elektriker abgenommen/installiert werden. (In Absprache kannst du montieren, und der Elektriker abnehmen)
*von einem, bei deinem für dich zuständigen Versorger eingetragenen Elektriker, angemeldet werden.
*von dir beim Markstammdatenregister eingetragen werden.

erst danach kannst du diese Anlage legal betreiben.

Wenn du also kein bei deinem EVU eingetragener Fachmann bist, darfst du offiziell erstmal gar nix machen, ausser ein BKW zu installieren.

----------------------------------------------------------------------------
Vielen Dank und schöne Grüße Chris

PV 8,3kWp an DEYE 12K 3Ph + LFP 16* EVE LF280K; Go-E (openWB) Charger für e-Golf;


   
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(@stiech82)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 785
 

Hallo,

entschuldigt meine etwas längere Abwesenheit, aber im realen leben gab es ein paar Dinge die erst mal geregelt werden mussten.

@ Schorsch68,
nee, ich möchte es schon selber machen, mir ging es eher um das was ich beachten muss um nicht irgendwo anzuecken.

@ Der_Alex,
mir ging es eher um etwa 1,5kW oder etwas mehr an realer Leistung. So ein Ding ist ja weder Fisch noch Fleisch. Inzwischen denke ich, dass ich mich für eine Nulleinspeisung per Einspeiseregler entscheiden werde.

@ OliverSo,
sorry, ich wollte nur ausdrücken, dass ich etwas verwirrt bin von dem was so an Meinungen da auf mich einprasselt und habe ein altes Zitat von Otto etwas abgewandelt.

@BrokerM,
hast du da mal einen Link wo Inhaltlich korrekt die Änderungen aufgeführt werden? Sorry, wenn ich so blöd frage, aber beim Bedienen einer Suchmaschine bin ich nicht die größte Koryphäe und das was ich da bisher so gefunden habe hat mich mehr verwirrt als das es zur Klärung der Lage beigetragen hat. Z.B. habe ich von wegen der Anmeldung gefunden, dass dies eben nicht durch den Besitzer erfolgen könne, sondern über ein Portal, welches Elektrikern vorbehalten sein. mag natürlich sein, dass dies nur in bestimmten Bundesländern gilt, aber das verwirrt natürlich alles.

Wie bereits erwähnt, darfst du das eh nicht selbst machen, wenn du über 600 Watt in Deutschland gehen willst. Denn dann darfst du nicht einfach nur einen Stecker nehmen und die Solaranlage damit an die Steckdose anschließen.
Wenn du das offiziell machen willst, hast du daher keine Chance diese Anlage angemeldet zu bekommen, wenn du nicht bei den Stadtwerken als Elektriker für PV-Anlagen zertifiziert bist.
DC-seitig kannst du das selbst machen, aber AC-seitig muss ein zugelassener Elektriker kommen.

Hier bin ich mir nicht ganz sicher, aber ich gehe mal davon aus, dass du für 1,5kW eine extra Leitung vom Haussicherungskasten zur Steckdose für das Balkonkraftwerk brauchst. Es wurde ja schon erwähnt, dass die 600 Watt Grenze nicht ohne Grund existiert um die Leitungen nicht zu überlasten. Bei mehr, musst du sicherstellen, dass kein weiterer Verbraucher oder eine weitere PV-Anlage dort angeschlossen werden. Mit einfach Steckdosen nicht mehr benutzen ist es gesetzlich nicht getan.
Die Leitung darfst du zwar selbst verlegen, aber an den Sicherungskasten anschließen darfst du nicht.

Bei Nulleinspeisung würde ich einfach das steuerliche sein lassen. Einfach einen Einrichtungszähler mit Rücklaufsperre einbauen lassen, wenn du ihn noch nicht hast und dann bekommst du halt kein Geld für den eingespeisten Strom. Ab nächstes Jahr wird das alles etwas einfacher und du kannst bei einem Einfamilienhaushalt, ich glaube das waren 30kWp, das Steuerliche legal umgehen.
Aber es sei gesagt: Rechtliche bzw. steuerliche Sachen darf man eigentlich nicht einfach so beraten. Da wäre es besser einen Steuerberater zu fragen. Der darf dich da beraten. Denn einfach so kann man nicht sagen was du wie machen musst, denn es kommt immer darauf an was du wie vor hast.
Schau einfach mal bei Youtube. Da gibt es ein paar Anwaltskanäle die viel zu diesem Thema erklären. Da erkennt man gut wie komplex das ganze ist. Also nach dem Motto: Willst du das so, dann musst du das so machen, willst du das anders, dann musst du das anders machen usw.....
Ich vermute mal, dass du das mit widersprüchliche Aussagen gemeint hast. Oft sind die nicht widersprüchlich sondern einfach nur an andere Ausgangssituationen geknüpft.


   
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