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Hi
ich habe mir gedacht, dass meine Frage hier sicher beantwortet werden kann. Ich verfolge den youtube-Kanal schon lange, hab aber noch nie im Forum vorbei geschaut.
Ich habe ein Balkonkraftwerk auf meinem Schuppendach.
Ich plane jetzt, eine Solaranlage aufs Dach zu packen. Es soll auch ein Akku angeschafft werden. Ich bin mir nicht sicher, ob meine Werte eine Rolle spielen. Aber meine grundsätzliche Frage ist: Balkonkraftwerk behalten oder nicht?
Ich kann leider die Panels des Balkonkraftwerks nicht in die Solaranlage des Dachs integrieren.
Macht es Sinn, das Balkonkraftwerk zu behalten?
danke vorab
Micha
Ob es Sinn macht oder nicht, kannst vermutlich nur du selbst beantworten.
Es kommt tatsächlich auf die Umstände bei dir an und was dein Ziel mit dem ganzen ist.
Generell aber würde ich sagen: Es ist definitiv nicht Unsinnig das BKW weiterhin laufen zu lassen.
Mein Plan ist sogar so ähnlich.
Ich mache alles auf den Nebengebäuden voll mit Solar und das wird über ein Balkonkraftwerk mit 2100W AC-Leistung laufen (die AC-Leistung wird so viel sein, weil dort locker 6kWp PV-Module passen). Das ganze bekommt aber auch eine extra Sicherung am Sicherungskasten bzw. eine extra Leitung nur für die PV. Mit 600 oder vielleicht sogar bald mit 800W brauchst du keine extra Leitung und kannst es so lassen.
Auf das Wohnhaus dann kommt eine extra PV. Ich schätze jetzt mal so eine in der Art wie du geplant hast.
Da ich eine Nulleinspeisung anpeile, werde ich dafür sorgen, dass die PV-Anlage mit dem BKW kommunizieren kann.
PS: Schau doch mal bei Andreas Schmitz. Der hat 2 Anlagen und, ich glaube, 2 Balkonkraftwerke. Die BKW sind steiler aufgestellt um für den Winter mehr Ertrag zu bringen. Wir wären also nicht die einzigen die neben einer PV-Anlage noch ein BKW laufen haben.
Wenn die Balkonanlage schon angemeldet ist warum sollte sie das nicht weiterhin sein?
@stiech82 Eine Balkonsolaranlage zeichnet sich dadurch aus, dass sie in Deutschland 600 Watt Wechselrichterleistung nicht überschreitet. Was größer ist ist eine normale PV-Anlage. Egal ob Mikrowechselrichter oder andere Lösung.
6,5 kWp aufm Dach, 14 kWh mit Daly BMS 250A im Keller, Victron Multiplus II 5000, 2 x Victron MPPT 250/70, Cerbo GX, EM24
Camper mit 660 Wp und 3,5 kWh, Victron MPPT 100/50, Wechselrichter mit 2000 Watt, Senseo Kaffeemaschine, kein Gas 😀
@solarfreund Ich höre das zum ersten mal, dass ein Balkonkraftwerkt maximal 600W haben darf.
Mir war bis dato bekannt: Module + Microwechselrichter = Balkonkraftwerk.
Zumindest dachte ich so.
Ob ich jetzt den HM-600 alleine an eine AC-Leitung hänge oder an den HM-600´noch einen HM-1500 mit dran hänge, ist doch eigentlich vom Aufbau genau das gleiche, außer das es 2 Geräte sind und technisch gesehen mehr Watt haben.
PS: Ich habe gerade auch mal im Internet gesucht und konnte nichts finden, dass eine PV mit genau dem gleichen Aufbau aber mehr als 600W AC-Leistung kein BKW mehr ist.
Ja, da Balkonkraftwerk kein geschützter Begriff ist, kann den jeder Nutzen... müsste dann aber am Balkon angebaut werden 😋 Einige Händler haben ja BKW mit >2kW im Angebot... verkauft sich wohl gut.
Dein BKW kannst natürlich behalten und weiter laufen lassen, muss aber dann bei der Gesamtgröße der Anlage hinzu addiert werden. Im MaStR fällt das BKW dann weg und deine PV tritt dafür ein.
PS: Ich habe gerade auch mal im Internet gesucht und konnte nichts finden, dass eine PV mit genau dem gleichen Aufbau aber mehr als 600W AC-Leistung kein BKW mehr ist.
Balkonkraftwerk ist halt kein definierter Begriff. Zudem hast du wohl nicht sonderlich gründlich gesucht.
Du darfst an einen Zähler nur eine PV-Anlage mit maximal 600W per Stecker anschließen, die dann per vereinfachtem Anmeldeverfahren angemeldet werden kann. Eine zweite oder auch eine mit mehr Leistung geht (offiziell) grundsätzlich nicht.
Alles darüber hinaus ist eine normale PV, mit zwingendem Festanschluß, Elektriker, und ganz normalem Anmeldeverfahren.
Oliver
Na sicher das BKW weiter laufen lassen. Insbesondere wenn es an einem Südbalkon hängt und die Dachflächen ost/west ausgerichtet sind.
Insbesondere im Winter lohnt sich das weil die Sonne flach steht.
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@oliverso ja aber wer sagt, dass nur wegen dem nicht mehr vereinfachten Verfahren, das kein Balkonkraftwerk mehr ist?
Oder anders gefragt: Wo steht geschrieben, dass nur eine Anlage mit einem vereinfachten Anmeldeverfahren sich Balkonkraftwerk nennen darf?
Wie Linuxdep geschrieben hat, ist Balkonkraftwerk kein geschützter Begriff und einige Hersteller nennen Anlagen mit einer AC-Leistung von mehr als 600W trotzdem noch Balkonkraftwerk und genau das ist der Punkt.
Es wird bei bis zu 600W meistens von Balkonkraftwerk geschrieben. Aber kann man deswegen davon ausgehen, dass PV's mit z.B. 1500W wie z.B. mit einem HM-1500 keine Balkonkraftwerke mehr sind?
Wie eben erwähnt, ist es kein geschützter Begriff. Also theoretisch Auslegungssache.
Es ist oft die Rede von Balkonkraftwerken, dass man die einfach anschließt, meldet und fertig. Aber nirgends steht, dass Balkonkraftwerke maximal 600W haben.
Wenn du meinst ich habe nicht gründlich gesucht, dann hast du scheinbar Quellen. Könntest du mir die Links mal schicken? Ich lerne gerne dazu.
Ich kann nur Definitionen finden, dass ein Balkonkraftwerk einfach anzuschließen ist. Wechselrichter, Module, AC anschließen und fertig.
So zum Beispiel hat der HM-1500 einen Betteri-Anschluss. Der HM-600 hat auch so einen Betteri-Anschluss.
Nach deiner Definition wäre doch dann der HM-600 Hoymiles mit ein paar Modulen kein Balkonkraftwerk mehr, weil der HM-600 nicht Steckerfertig ist.
Jetzt gibt es natürlich Adapterkabel. Aber was ist dann mit dem HM-1500 oder wenn ich an dem HM-600 einfach einen weiteren HM-600 baue. Technisch gesehen ist es genau das gleiche und dann heißt für mich, dass Balkonkraftwerk ein gesetzlich definierter Begriff sein muss, wenn der HM-600 ein Balkonkraftwerk wäre und 2 HM-600 oder der HM-1500 nicht mehr.
Aber wie eben geschrieben wurde, ist Balkonkraftwerk kein geschützter Begriff, also auch kein gesetzlich definierter Begriff.
Es ist oft die Rede von Balkonkraftwerken, dass man die einfach anschließt, meldet und fertig. Aber nirgends steht, dass Balkonkraftwerke maximal 600W haben.
Doch, da geht es nicht um den namen wie das kinde heißt, sonder darum welche Technischen Daten die Anlage hat und unter die einfache Anmeldung fällt. Das sind nun mal nur 600W im Moment, es scheint sich was zu bewegen auf 800W. Alles größer als 600W Einspeiseleistung kannst nennen wie du willst, aber das muss angemeldet werden und nicht einfach so angeschlossen werden.
Suh mal nach vereinfachte Anmeldung Solaranlage Bedingungen Gesetz oder so... bischen darfst auch machen. Oder teste mal deinen VNB und meldest ihm einen HM-1500 als BKW... schauen wir mal.
ja aber wer sagt, dass nur wegen dem nicht mehr vereinfachten Verfahren, das kein Balkonkraftwerk mehr ist?
Du kannst natürlich alle PV-Anlagen, die irgendwie an einem Balkon hängen. Balkonkraftwerk nennen, egal, wie groß die auch sind. Falsch ist das sicher nicht.
Das, was man üblicherweise unter „Balkonkraftwerk“ versteht, sind aber die Anlagen, die unter die Regelungen der per Stecker abschließbaren und per vereinfachten Verfahren anmeldbaren PV-Anlagen fallen, und für die gilt die Leistungsgrenze von 600W.
Oliver