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Balkonkraftwerk mit Einspeisevergütung

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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1775
Themenstarter  

Hallo, falld sochnicht alle "drüben" mitlesen, auch hier:

Unser VNB hat kürzlich das Anmeldeformular für Balkonkraftwerke geändert.
Dort kann man jetzt ankreuzen ob man auf die Vergütung verzichtet, oder ob man Geld will.
Bedeutet letzteres automatisch, dass man auch die Anlage auf neuen Stand bringen muss?


   
Zitat
(@uschi)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1111
 

Das nicht, aber was anderes.

Die Zählergrundgebühr variiert je nach Typ.

Ein Zähler mit dem Einspeisung korrekt abgerechnet wird, könnte eine höhere Grundgebühr haben als ein alter "Ferrari"

 

Ist aber bei den verschieden Firmen unterschiedlich.

 


   
AntwortZitat
 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1775
Themenstarter  

Veröffentlicht von: @uschi

Die Zählergrundgebühr variiert je nach Typ.

Der Zweirichtungszähler ist bereits verbaut und zum Teil ein BKW angemeldet.

 


   
AntwortZitat
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