Balkonkraftwerk auf...
 
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Balkonkraftwerk auf 600 W begrenzen

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(@lordaux)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 17
Themenstarter  

Guten Tag,

in meiner Recherche bin ich darauf gestoßen das man eigentlich nur pro Haushalt 1 Balkonanlage von 600 W haben darf.
Nun zu meiner Frage, wenn man ein zwei Familienhaus mit 2 Wohnparteien hat. Darf man dann auch 2 von den Balkonkraftwerken haben oder muss man dann auch zwei Stromzähler haben?

Wenn man bisher 1 Zähler und die Stromaufteilung per Vorzähler Stattfindet?

Ich hoffe ich habe hier nicht zu sehr wir war geschrieben.

Gruß Sebastian


   
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Stefanseiner
(@stefanseiner)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 5 Jahren
Beiträge: 2257
 

Hil

diese Frage wird Dir vermutlichniemand hier zu 100% beantworten können, da das, was erlaubt oder nicht erlaubt ist, regional sehr stark unterschiedlich ist und immer vom jeweiligen, zuständigen Netzbetreiber abhängig ist der die Regeln aufstellt.

Sprich:
Du musst diese Frage an Deinen Netzbetreiber stellen.

Leitfaden Akkus & PV von A-Z
Projekttagebuch: 10kWh Akku mit 3kWp auf dem Holzunterstand
China-Akku 18650 Test - 508.800mAh in 62 Zellen
Beschaffung der Akkus und deren Kosten // Akkuquellen


   
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Nick81
(@nick81)
Mitglied Admin
Beigetreten: Vor 5 Jahren
Beiträge: 1694
 

Wir schon Stefan schrieb, solltest du deinen VNB dazu befragen. Ich gehe aber stark davon aus, das der Netzbetreiber eine 600W PV Anlage pro Kunde (also pro Zähler) zulässt. Wenn ist also den selben Zähler nutzt, könnte ich mir vorstellen, das der Netzbetreiber das nicht so gerne sieht.

PIP 5048MS | 6x 340Wp mono (2KWp) Ostdach | 14S80P Powerwall
3x MP2 5000 | 11 kWp Ost- + Westdach | 14kWh LFP
Mitsubishi Multi MXZ2F42VF+MSZEF25VGKW+MSZEF35VGK


   
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(@uschi)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1106
 

Leider ist die Antwort doch relativ einfach.

Laut VDE-AR-N 4105 (woran sich VNB orientieren) Kapitel 5.5.3 ist nur 1x Solar 600W je "Anschlußnutzeranlage" zulässig.

Eine Anschlußnutzeranlage wird, in der Regel, von den VNB als "Gesamtheit aller elektrischen Betriebsmittel hinter der Messeinrichtung zur Entnahme oder Einspeisung von elektrischer Energie." oder ähnlich angesehen. Die Formulierungen variieren aber im Kern sehen das die VNB wohl alle gleich.

Trotzdem solltest Du ruhig bei deinem VNB anfragen, vielleicht hast du ja einen Bearbeiter, der dir einen Persilschein für 2 x 600W ausstellt.
Du solltest die Anfrage also "geschickt" formulieren. 😉


   
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(@lordaux)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 17
Themenstarter  

Moin moin zusammen,

Mittlerweile versteh ich den ganzen Frust von den alt Eingesetzenen. Bin auch der Meinung das unsere Regierung niemals ernsthaft vorhat eine Energiewende um zu setzten bzw. Zu betreiben.

Alle sprechen dadrüber das mein Haus Anschluss mit 600 Watt Anlage überlastet wird. (Also die Leitungen) ich ein E-Lektriker und eine Wieland Steckdose brauche. Aber mein Toaster mit 1500 Watt brauch ich kein extra Stecker und auch kein Elektriker.

Viele Grüße


   
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Mnyut
(@mnyut)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 301
 

Dein Toaster erzeugt Strom?

Die Verhaltensänderung gibt's umsonst, vorausgesetzt sie ist machbar.
— Andreas Schmitz, 31.07.2022


   
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(@lordaux)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 17
Themenstarter  

Naja zum Fließen im Stromkabel,
Es bleibt doch die gleiche Belastung, wenn nun Strom mit 600 Watt zugefügt wird oder ob 600 Watt durch ein Staubsauger entnommen wird. Die Belastung für das Kabel ist doch die gleiche oder?

Also ist doch eine 600 Watt Solaranlage geringer Schädlich bzw. Gefährlich als ein Toaster der 1500 Watt hat oder?

Viele Grüße


   
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