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Was nun aber genau ein gleich- oder höherwertiger Schutz ist, da werden Dir 10 Elektriker mindestens 11 verschiedene Antworten geben. Daran erkennst Du, die die ganze Materie durch und durch unscharf geregelt ist.
Das Thema des Threads lautet "Anforderung des Vermieters", nicht "was ist die beste Lösung".
Und da geht es, auch wenn du das nicht verstehen willst, nicht um technische Detaillösungen und persönliches Einschätzung von Gefahren, sondern nur und alleinig um rechtliche und Haftungsgesichtspunkte. Oder anders ausgedrückt: Wer rettet im Falle eines Falles wessen Arsch, und wer bekommt den schwarzen Peter.
Und das geht dann sehr einfach: Der Vermieter fordert eine fachgerecht Installation. Die bekommt er durch die Unterschriften von anerkannten Fachleuten nachgewiesen. Damit ist sein Arsch gerettet. Die Fachleute sind in der Verantwortung.
Passiert jetzt was elektrisches, ist der Elektriker dran. Hat der sich nachweislich an die geltenden VDE-Normen gehalten, dann ist sein Arsch ohne weiteren Aufwand gerettet. Hat der das nicht getan, gibt es Gutatchterkrieg (10 Elektriker, 11 Meinungen) mit ungewissem Ausgang, egal, wie viel "besser" seine technische Lösung auch war. Du darfst raten, was der vorzieht.
Das das alles wenig förderlich für die Verbreitung solcher PV-Kleinanlagen an Mietwohnungen ist, ist leider so.
Oliver
Passiert jetzt was elektrisches, ist der Elektriker dran. Hat der sich nachweislich an die geltenden VDE-Normen gehaltenDie VDE definiert keine Normen, sondern Empfehlungen. Das, was Du meinst, ist DIN-VDE, das gibt es auch noch und das sind tatsächlich Normen.
Beispiel: Die Schukosteckdose ist zwar genormt (CEE 7/4 und irgendeine DIN-schlagmichtot), aber deren Einbau ist nur eine Empfehlung. Was heißt das? Das heißt nichts anderes, als daß Du in deutschen Landen meinetwegen auch die schweizer Steckdose verbauen darfst. Warum? Weil die schweizer Steckdose alle Sicherheitsanforderungen der Schukosteckdose erfüllt - und sogar noch die Verpolungssicherheit als Extra oben drauf setzt. Deswegen ist das hier zulässig. (In der CH übrigens nur bedingt, dort muß bei fremden Steckdosentypen (z.B. Schuko) immer auch eine Dose nach schweizer Norm daneben sein.)
Übrigens: Wenn Du dem deutschen Elektriker eine schweizer Dose (SN 441011) inne Hand drückst und sagst: "Ei, bau mir die mal ein!", der macht das glatt. Weil es nämlich zulässig ist.
Daniel