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An alle ,
hab eine rechtliche Frage zu Balkonkraftwerken ...
ist die einzige Limitierung 600W / Stunde Einspeiseleistung , 24 Stunden pro Tag , 365 Tage im Jahr ?
Falls ja , wären das 5256KWh ... das ist für die meisten Haushalte eine Menge , mehr als verbraucht wird ...
Wenn ich das bisher richtig verstanden habe, heißt das ,
wenn meine PV - Module mehr Leistung haben und ich diesen Überschuss in Akkus puffer ,
aus diesen dann im Tagemittel meine Energieverbrauch aus dem Netz auf annähernd Null reduzier , wäre das rechtens ? !
PS.: Damit konkretere Infos möglich sínd , mein Stromanbieter ist E-ON
wäre das rechtens ? !Rechtens ist das alles, nur die Anmeldeverfahren sind unterschiedlich aufwendig.
Daniel
Ich bin kein Rechtsanwalt, daher verweise ich mal einfach auf das entsprechende Gesetz https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/
Beitrag geholfen? Links unter dem Profil einen "Daumen hoch" geben.
PS: Bitte wenn ich angesprochen werde immer mit der ZITAT Funktion arbeiten, so bekomme ich in meiner Timeline angezeigt.
Max 600VA an 1VNB Zähler (Rücklaufgesperrt o. Zweirichtung) 1Wechselrichter mit gültigem Einheitenzertifikat.
Netzparallele Einspeisung und Nulleinspeisung aus Akkus und Eigenbauten sind grundsätzlich nicht erlaubt, bis auf extrem teure Fertiglösungen mit VDE Prüfung und Einheitenzertifikat.
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Netzparallele Einspeisung und Nulleinspeisung aus Akkus und Eigenbauten sind grundsätzlich nicht erlaubt, bis auf extrem teure Fertiglösungen mit VDE Prüfung und Einheitenzertifikat.Warum sollten Eigenbauten verboten sein, wenn Du sowieso nicht einspeist?
Daniel
Netzparallele Einpeisungen
Du machst doch Insel?
Eigenbau Versicherungstechnisch schwierig.
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1Wechselrichter
Das stimmt schonmal nicht, denn du darfst problemlos auch 3 300W Mikrowechselrichter benutzen.
Nein darfst du nicht bei allen Netzbetreibern. 😄
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Nein darfst du nicht bei allen Netzbetreibern.
Und wo genau steht nun, welchen Netzbetreiber er hat, dass du ihm so konkret die Bestimmungen nennen kannst?
Diese Bestimmungen machen sich 900 Netzbetreiber in Deutschland individuell. 😁
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6,5 kWp aufm Dach, 14 kWh mit Daly BMS 250A im Keller, Victron Multiplus II 5000, 2 x Victron MPPT 250/70, Cerbo GX, EM24
Camper mit 660 Wp und 3,5 kWh, Victron MPPT 100/50, Wechselrichter mit 2000 Watt, Senseo Kaffeemaschine, kein Gas 😀
Nein darfst du nicht bei allen Netzbetreibern. 😄
Der Netzbetreiber hat das nicht zu bestimmen. Es ist das Marktstammdatenregister zu befüllen und der Netzbetreiber muss formlos informiert werden.
6,5 kWp aufm Dach, 14 kWh mit Daly BMS 250A im Keller, Victron Multiplus II 5000, 2 x Victron MPPT 250/70, Cerbo GX, EM24
Camper mit 660 Wp und 3,5 kWh, Victron MPPT 100/50, Wechselrichter mit 2000 Watt, Senseo Kaffeemaschine, kein Gas 😀
Lunar-Module brauchst du.
6x 300Wp = 1.8kWp an 3x EVT560 MicroInverter - MultiPlus-II GX mit 4x PylonTech US2000 (je 2,4kWh)
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Im Sommer alles einspeisen und im Winter alles wieder verbrauchen, kein Problem mit Digitalen im Ferraris Mode4, den gibt's aber nur in Holland mit Atom. 😁
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Du machst doch Insel?Nix Insel. Hier liegt ja schon Strom vom Netzbetreiber, damit ist es aus MaStR-Sicht schon mal in keinem Fall eine echte Insel und damit anmeldepflichtig. Und eine Verbindung zum Netz gibt es auch. Ich speise zwar nicht ein, aber wenn der Solarstrom nicht reicht, dann verbrauche ich nachts auch Netzstrom, wie das bei Hybrid-WRn halt so üblich ist. Da ich aber niemals zu keinem Zeitpunkt einspeise ist die Gesamtanlage ein reiner Verbraucher.Eigenbau Versicherungstechnisch schwierig.
Bzgl. Versicherung: Der Betreiber haftet so oder so. Wäre besser, wenn da nichts in Brand geriete und man ansonsten so viele Sicherungen einbaut, bis das Sparbuch geplündert ist.
Daniel