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An alle , hab eine ...
 
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An alle , hab eine rechtliche Frage zu Balkonkraftwerken ... ist die einzige Limitierung 600W / Stunde Einspeiseleistung ?

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(@soest)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 5
Themenstarter  

An alle ,

hab eine rechtliche Frage zu Balkonkraftwerken ...

ist die einzige Limitierung 600W / Stunde Einspeiseleistung , 24 Stunden pro Tag , 365 Tage im Jahr ?

Falls ja , wären das 5256KWh ... das ist für die meisten Haushalte eine Menge , mehr als verbraucht wird ...

Wenn ich das bisher richtig verstanden habe,  heißt das ,

wenn meine PV - Module mehr Leistung haben und ich diesen Überschuss in Akkus puffer ,

aus diesen dann im Tagemittel meine Energieverbrauch aus dem Netz auf annähernd Null reduzier , wäre das rechtens ? !

 

PS.: Damit konkretere Infos möglich sínd , mein Stromanbieter ist E-ON

Dieses Thema wurde geändert Vor 2 Jahren 2 mal von SoeSt

   
Zitat
DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1409
 

Veröffentlicht von: @soest
wäre das rechtens ? !
Rechtens ist das alles, nur die Anmeldeverfahren sind unterschiedlich aufwendig. Wink
Daniel

 


   
AntwortZitat
latenight
(@latenight)
Mitglied Admin
Beigetreten: Vor 5 Jahren
Beiträge: 1044
 

Ich bin kein Rechtsanwalt, daher verweise ich mal einfach auf das entsprechende Gesetz https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/

Beitrag geholfen? Links unter dem Profil einen "Daumen hoch" geben.
PS: Bitte wenn ich angesprochen werde immer mit der ZITAT Funktion arbeiten, so bekomme ich in meiner Timeline angezeigt.


   
AntwortZitat
(@schorsch68)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 403
 

Max 600VA an 1VNB Zähler (Rücklaufgesperrt o. Zweirichtung) 1Wechselrichter mit gültigem Einheitenzertifikat.

Netzparallele Einspeisung und Nulleinspeisung aus Akkus und Eigenbauten sind grundsätzlich nicht erlaubt, bis auf extrem teure Fertiglösungen mit VDE Prüfung und Einheitenzertifikat.

 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Jahren 5 mal von Schorsch68

0,368MWp 🚜 🌾


   
AntwortZitat
DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1409
 

Veröffentlicht von: @schorsch68
Netzparallele Einspeisung und Nulleinspeisung aus Akkus und Eigenbauten sind grundsätzlich nicht erlaubt, bis auf extrem teure Fertiglösungen mit VDE Prüfung und Einheitenzertifikat.
Warum sollten Eigenbauten verboten sein, wenn Du sowieso nicht einspeist?

Daniel

 


   
AntwortZitat
(@schorsch68)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 403
 

@docemmettbrown

Netzparallele Einpeisungen 

Du machst doch Insel?

Eigenbau Versicherungstechnisch schwierig.

0,368MWp 🚜 🌾


   
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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1773
 

Veröffentlicht von: @schorsch68

1Wechselrichter

Das stimmt schonmal nicht, denn du darfst problemlos auch 3 300W Mikrowechselrichter benutzen.

 


   
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(@schorsch68)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 403
 

Nein darfst du nicht bei allen Netzbetreibern. 😄

 

0,368MWp 🚜 🌾


   
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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1773
 

Veröffentlicht von: @schorsch68

Nein darfst du nicht bei allen Netzbetreibern.

Und wo genau steht nun, welchen Netzbetreiber er hat, dass du ihm so konkret die Bestimmungen nennen kannst?

 


   
AntwortZitat
(@schorsch68)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 403
 

@jay

Diese Bestimmungen machen sich 900 Netzbetreiber in Deutschland individuell. 😁

0,368MWp 🚜 🌾


   
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solarfreund
(@solarfreund)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1535
 

Veröffentlicht von: @soest

Falls ja , wären das 5256KWh ... 

Das wäre so schön. Nachts und im Winter Sonne ernten.

 

6,5 kWp aufm Dach, 14 kWh mit Daly BMS 250A im Keller, Victron Multiplus II 5000, 2 x Victron MPPT 250/70, Cerbo GX, EM24
Camper mit 660 Wp und 3,5 kWh, Victron MPPT 100/50, Wechselrichter mit 2000 Watt, Senseo Kaffeemaschine, kein Gas 😀


   
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solarfreund
(@solarfreund)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1535
 

Veröffentlicht von: @schorsch68

Nein darfst du nicht bei allen Netzbetreibern. 😄

 

Der Netzbetreiber hat das nicht zu bestimmen. Es ist das Marktstammdatenregister zu befüllen und der Netzbetreiber muss formlos informiert werden. 

 

6,5 kWp aufm Dach, 14 kWh mit Daly BMS 250A im Keller, Victron Multiplus II 5000, 2 x Victron MPPT 250/70, Cerbo GX, EM24
Camper mit 660 Wp und 3,5 kWh, Victron MPPT 100/50, Wechselrichter mit 2000 Watt, Senseo Kaffeemaschine, kein Gas 😀


   
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saugnapf
(@saugnapf)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1329
 

Lunar-Module brauchst du. Cool  

6x 300Wp = 1.8kWp an 3x EVT560 MicroInverter - MultiPlus-II GX mit 4x PylonTech US2000 (je 2,4kWh)

Hier klicken, wenn du Kollegen in deiner Umgebung finden möchtest.


   
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(@schorsch68)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 403
 

Im Sommer alles einspeisen und im Winter alles wieder verbrauchen, kein Problem mit Digitalen im Ferraris Mode4, den gibt's aber nur in Holland mit Atom. 😁

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Jahren von Schorsch68

0,368MWp 🚜 🌾


   
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DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1409
 

Veröffentlicht von: @schorsch68
Du machst doch Insel?

Eigenbau Versicherungstechnisch schwierig.

Nix Insel. Hier liegt ja schon Strom vom Netzbetreiber, damit ist es aus MaStR-Sicht schon mal in keinem Fall eine echte Insel und damit anmeldepflichtig. Und eine Verbindung zum Netz gibt es auch. Ich speise zwar nicht ein, aber wenn der Solarstrom nicht reicht, dann verbrauche ich nachts auch Netzstrom, wie das bei Hybrid-WRn halt so üblich ist. Da ich aber niemals zu keinem Zeitpunkt einspeise ist die Gesamtanlage ein reiner Verbraucher.

Bzgl. Versicherung: Der Betreiber haftet so oder so. Wäre besser, wenn da nichts in Brand geriete und man ansonsten so viele Sicherungen einbaut, bis das Sparbuch geplündert ist.

Daniel

 


   
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