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Ich frage mich ob die kommente 800W-Variante wirklich besser ist als die 600W-Variante. Bei der 600W-Variante darf man beliebig viele Module betrieben, man hat also auch im Winter theoretisch noch die 600W. Bei der 800W-Variante werden die Module begrenzt, da hat man im Winter einen deutlichen Einbruch. Da frage ich mich was in der Jahressumme besser ist.
Ja, dann frag dich das mal...
Oder was erwartest du als Antwort?
Oliver
Bei der 600W-Variante darf man beliebig viele Module betrieben, man hat also auch im Winter theoretisch noch die 600W. Bei der 800W-Variante werden die Module begrenzt,
Ob diese Aussage (ohne Bezug zur konkreten Solaranlageform) so stimmt?
Aktuell gilt für Steckersolargeräte: https://www.dgs.de/service/pvlotse/aktuelle-veranstaltungen/?fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTEAAR3Ws3PBUOIQ9YBVa7x4DKIOeByhpRT6c6I5Kbalea52htd7TbQilOmoy-U_aem_AfLBHTBwsUZ2hHUwdo9ADeymsvTq0vY2Q52l2-tFiigmSciXRxZoeSo_A6xCSGfrib2AXxZQu73pkxC5j9H-qKdx
Altbestandsschutz! Neue Gesetzesanforderungen gelten erst ab Inkrafttreten. Deshalb haben Oldtimer aus den Vor1970er keinen Sicherheitsgurt und brauchen den auch nicht!.
Die Frage, was besser ist, stelt sich doch eigentlich nicht. BKW sind für die Grundlast eines Haushalt geeignet. Die liegt üblich bei 200-400W. Kochen Saugen, Backen, Trocknen, etc braucht deutlich mehr als 800W als Peakleistung, wird also eh nicht gedeckt. Lieber mehr Modulleistung und im Winter immer 600W, wo man mehr Verbrauch hat, als 200W mehr für kurze Momente wenn man meistens eh arbeiten ist.
Altbestandsschutz! Neue Gesetzesanforderungen gelten erst ab Inkrafttreten.
Dann wünsche ich dir viel Erfolg, wenn du dich bei einem Steckersolargerät auf Bestandsschutz berufst. Den Bestandsschutz gibt es nur im Baurecht. Oder hast du eine Baugenehmigung für dein BKW?
Zumindest wird teilweise der Bestandschutz auch auf elektrische Anlagen bezogen. Ich persönlich kann mir nur schlecht vorstellen dass man nun Panels abbauen muss. Aber ist jetzt nur mal mein persönlicher Glaube an gesunden Menschenverstand. Zumal bei 600 Watt eine Begrenzung sowieso keinen Sinn mehr ergeben würde.
Zumindest wird teilweise der Bestandschutz auch auf elektrische Anlagen bezogen.
Das stimmt. Wobei die Sicherheit einer Anlage immer Vorrang vor dem Bestandsschutz hat. Jeder Eigentümer ist für die Sicherheit verantwortlich. Wenn ich mehrere Steckdosenleisten an einer 60er Jahre Elektroinstallation betreibe und mir die Bude abfackelt, kann ich mich nicht auf einen "Bestandsschutz" berufen.
Ja. Aber gleichzeitig darf ich noch klassische Nullung in Betrieb halten. Also alles nicht ganz so schlimm.
@thomas0815 Mir geht es bestimmt nicht darum irgendwelche Panik zu verbreiten. Ich möchte nur zeigen, dass dieses ewige berufen auf "Bestandsschutz" grundlegend falsch ist.
Auch das genannte Beispiel mit dem Oldtimer hat nichts mit Bestandsschutz zu tun:
"Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV §2, Nr. 22) definiert Oldtimer als „Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen“.
Deshalb darf ich mit einem Oldtimer ohne Sicherheitsgurt fahren.
Und wenn ich eine Elektroinstallation mit klassischer Nullung so betreibe, wie es zum Zeitpunkt der Installation üblich war, dann ist auch alles okay. Wenn ich daran aber Waschmaschine, Trockner, Spülmaschine, Wasserkocher, Heizlüfter usw. betreibe, dann sollte man sich über den Sicherheitsaspekt schon mal Gedanken machen.
Ich habe letzte Woche die Elektrik in meinem Keller neu gemacht. Da habe ich Schalter, Steckdosen und Verteilerdosen aus den 50er bis 70er Jahren erneuert. Mit der Kellerinstallation habe ich hier im Haus die letzen 16 Jahre gelebt und es war für mich okay. Jeder muss selbst entscheiden was er macht. Aber dieses "ich habe ja Bestandsschutz" gibt nur eine Scheinsicherheit.
Bei der 600W-Variante darf man beliebig viele Module betrieben, man hat also auch im Winter theoretisch noch die 600W. Bei der 800W-Variante werden die Module begrenzt,
Ob diese Aussage (ohne Bezug zur konkreten Solaranlageform) so stimmt?
Die Regelungen gelten ab einem Stichtag, und dann für alles. Wenn die Modulbegrenzung gilt, dann auch für nach dem Stichtag gebaute 600W-Anlagen.
Oliver