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@carolus Soweit mir bekannt, handelt es sich bei EU-Recht immer noch um Vertragsrecht und zumindest einiges (u.a. die Richtlinien) muss erst noch von der BRD als Vertragsnehmer in geltendes Recht überführt werden. Das kann je nach Vertragsnehmer EU-weit strenger oder milder ausfallen. Müßte man den Einzelfall betrachten.
[Ich bin] ein Teil von jener Kraft,
Die stets das Böse will und stets das Gute schafft. ...
Natürlich ist die Forderung unsinnig. Aber sie steht da, und deswegen gilt das als Norm
Deutsches Institut für Normung:
Rechtliche Bedeutung von Normen – Freiwillig und äußerst hilfreich
Die Anwendung von Normen ist grundsätzlich freiwillig. Normen sind nicht bindend, das unterscheidet sie von Gesetzen. Rechtsverbindlichkeit erlangen Normen, wenn Gesetze oder Rechtsverordnungen wie zum Beispiel EU-Richtlinien auf sie verweisen. Daneben können Vertragspartner die Anwendung von Normen auch in Vereinbarungen verbindlich festlegen.
aus: https://www.din.de/de/ueber-normen-und-standards/normen-und-recht/rechtsverbindlichkeit-durch-normen
Das kann je nach Vertragsnehmer EU-weit strenger oder milder ausfallen. Müßte man den Einzelfall betrachten.
Vollkommen richtig. Aber sie dürfen es nicht beugen, und es gibt auch Fristen für die Umsetzung. Und 8 Jahre waren jetzt genug.
Wenn es hart auf hart geht, ist das schwierig durchzuziehen, aber das Ergebnis ist imho klar. Deswegen wird man es darauf nicht ankommen lassen.
Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.
SOC ist ein NTCV Parameter
Natürlich ist die Forderung unsinnig. Aber sie steht da, und deswegen gilt das als Norm
Deutsches Institut für Normung:
Rechtliche Bedeutung von Normen – Freiwillig und äußerst hilfreich
Die Anwendung von Normen ist grundsätzlich freiwillig. Normen sind nicht bindend, das unterscheidet sie von Gesetzen. Rechtsverbindlichkeit erlangen Normen, wenn Gesetze oder Rechtsverordnungen wie zum Beispiel EU-Richtlinien auf sie verweisen. Daneben können Vertragspartner die Anwendung von Normen auch in Vereinbarungen verbindlich festlegen.
aus: https://www.din.de/de/ueber-normen-und-standards/normen-und-recht/rechtsverbindlichkeit-durch-normen
Alles vollkommen RICHTIG
Aber nochmals: die Norm definiert nicht eine Ausführung, sondern einen Standard. Die besondere Steckdose ist nur ein Beispiel für die berührsicherheit.
Somit gilt jede Lösung, die berührsicherheit ohne werkzeug erfüllt als zugelassen.
Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.
SOC ist ein NTCV Parameter
Aber nochmals: die Norm definiert nicht eine Ausführung, sondern einen Standard.
Solange diese Norm oder Standard in keinem Gesetz oder Verordnung steht, ist es freiwillig und der Schukostecker erlaubt.
Die VDE-Normen empfehlen einen speziellen „Einspeise-Stecker“, verbieten aber den haushaltsüblichen Schuko-Stecker nicht konkret. Dieser wird bei rund 80 Prozent der Steckersolar-Geräte in der Praxis genutzt. Um die Sicherheit zu gewährleisten, muss dann das Steckersolar-Gerät entsprechend dem DGS-Sicherheitsstandard oder der zukünftigen Produktnorm (VDE 0126-95) über spezielle Wechselrichter verfügen, die über Sicherheitsschaltungen, eine entsprechende Isolationskoordination und eine ausreichend schnelle Abschaltung verfügen, falls der Stecker unbeabsichtigt gezogen wird.
Vorsicht ist jedoch geboten, wenn Sie für das Steckersolar-Gerät einen Förderzuschuss der Kommune, des Landkreises oder des Bundeslandes in Anspruch nehmen: Hier kann in den Förderbedingungen eine Pflicht zur Verwendung des „Wieland“-Steckers enthalten sein.
Für die Zukunft wird erwartet, dass der Schutzkontakt-Stecker freigegeben wird. Dies muss über Normänderungen (VDE AR-N 4105 und VDE 0126-95) erfolgen. Damit ist jedoch frühestens Ende 2024 zu rechnen.
und deine Ausrede zählt nicht.Hier stand erst etwas anderes, aber ich lass es. Ich klink mich hier aus und wünsche weiter viel Freude und Vergüngen.
Das hast du falsch verstanden ich entschuldige mich, meine Schuld.
Ich sag's nochmal:
Dass die Normvorgabe unsinnig ist, reicht nicht als Grund bzw Ausrede aus, um sie zu ignorieren.
Das ist wie beim Verkehrszeichen: das vergessene Baustellenschild gilt trotzdem.
So war das gemeint.
Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.
SOC ist ein NTCV Parameter
Es es auch berührungssichere Stecker für Schuko-Dosen gibt ist gegen diese erstmal nichts einzuwenden.
Und da es auch Adapter Wieland auf Schuko gibt ist diese Dose an sich kein mehr an Sicherheit.
Und da wir inzwischen wissen das die NAV für den Anschluß von PV-Anlagen garnicht gilt ist auch die Mitbestimmung des Netzbetreibers komplett vom Tisch.
10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000
@grumpy_badger Das Thema kann man drehen wie man will. Solange du niemandem erzählst was du tust und auch nix passiert schert sich auch keiner drum.
Wenns mal schief geht hat die die Versicherung auf gut hessisch "am Arsch" weil dann die Beweislastumkehr eintritt. Dann müsstest du BEWEISEN (das ist nicht das selbe wie behaupten oder argumentieren!) dass dein Stecker genauso sicher ist wie das durch die "Fachgremien" vorgeschlagene System.
Daher verstehe ich dieses ständige rumgeheule um den Wielandstecker nicht. Wer besser weiß was sicher genug ist und es sich traut, macht es halt. Die anderen eben nicht.
Da hilft auch kein trotziges Fuß aufstampfen..... das erinnert zu sehr an die kleinen Plagen die sich an der Supermarktkasse schreiend auf den Boden werfen weil Mama ihn nicht die Schokolade aus dem Quengelregal kauft.
Es gibt auch Leute die in der tiefen Nacht bei strömendem Regen an einer roten Fußgängerampel stehenbleiben obwohl bis zum Horizont weit und breit kein Auto zu sehen ist, andere schauen sich zweimal um und gehen über die Strasse.
Was ich für mich mache, ist meine Sache - das bedeutet aber nicht dass ich meine Auffassung zum kategorischen Imperativ erklären kann
Just my 2 cents
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