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angenommen die klima wurde 2021 installiert dann muss man jetzt 2024 auch nichts mehr aufbewahren. 😉
Genau richtig erkannt! Eine Handwerkerrechnung aus dem Jahr 2021 durftest Du am 1.1.2024 legal in den Reißwolf stecken.
wenn man danach die rechnung nicht mehr finden kann, tja kann passieren. ich habe auch nicht alles abgeheftet.
Wenn Dir allerdings jemand nachweisen kann, dass die Rechnung, die Du nicht mehr findest, ein Ausstellungsdatum hatte, für das die Aufbewahrungsfrist noch nicht abgelaufen ist, dann drohen dafür im schlimmsten Fall 500€ Strafe.
- Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Höchststrafe von 50.000€ belegt sind, so wie die nach der ChemKlimaschutzV, verjähren nach 3 Jahren, wie wir hier im Forum schon mal diskutiert haben. Wer es also schafft, 3 Jahre nicht erwischt zu werden und auch nicht Ziel laufender Ermittlungen zu werden, ist 3 Jahre nach dem Installationstag aus dem Schneider.
Also ist man nach 3 jahren raus. Alle anderen Versuche, sich mit "ätsch bätsch" raus zu winden, ist dünnes eis. Wenn wirklich ein spezialtrupp käme, der alles auf links dreht, wären schnell genügend indizien gefunden, die ein illegales installieren nachweisen. Wenn ich hier schreibe, dass ich eine split klimaanlage selbst in betrieb genommen habe, habe ich mir schon das eigene Grab geschaufelt. Auch irgen whatapp post an einen freund, dass ich das gemacht habe usw. bricht mir das genick. Wenn auf dem PC noch account von den shops gefunden werden, bei dem ich irgend krempel bestellt habe, zieht sich die schlinge immer weiter zu.
Viele beklagen es, dass es in deutschland immer weiter bergab gehen würde. Für nix ist geld da, alles geht auf dem zahnfleisch. Auch polizei, staatsanwälte und gerichte. Ist also nicht alles negativ, wenn es bergab geht. Es fehlt schlichtweg personal und geld, alle verstösse ahnden zu können. Selbst wenn iwann iwo mal einer vor gericht kommt, weil es seine split klimaanlage selbst in betrieb genommen hat, die grosse masse lebt glücklich und zufrieden bis an ihr lebensende. Sich irgend "ätsch bätsch" strategien auszudenken ist nicht nötig, schade um die zeit. Man darf sich halt nicht von den leuten, die einem hier Angst machen, einnehmen lassen.
Die geschwister scholl wurden ermordet, weil sie ihre politischen ansichten dort verbreitet haben, wo es nicht vorgesehen war. Heute werden nur beiträge gelöscht, keiner stirbt mehr. Ausser der denokratie.
Wenn Dir allerdings jemand nachweisen kann, dass die Rechnung, die Du nicht mehr findest, ein Ausstellungsdatum hatte, für das die Aufbewahrungsfrist noch nicht abgelaufen ist,
ja genau das soll mal erst einer beweisen 😆
Es fehlt schlichtweg personal und geld, alle verstösse ahnden zu können.
es wird mit sicherkeit kein sek die bude stürmen um irgendwelche anhaltspunkte zu finden wann eine klimaanlage installiert wurde 😀
Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.
@voltmeter könnte einfach werden wenn das Produktionsdatum der Anlage nicht älter als 2 Jahre ist, oder?
1 x Daikin ATXD/ARXD 3,5kW
4 x Daikin ATXD/ARXD 2,5kW
1 x Daikin FTXC/RXC 2,5kW
2 x Heiko JS035
wenn das Produktionsdatum der Anlage nicht älter als 2 Jahre ist, oder?
deswegen hab ich ja schon weiter oben geschrieben produktionsdatum auf dem gerät sagt irgendwas um die 2020 produziert, rechnung vom istallateur ist nicht mehr vorhanden.
passt schon. 😉
wir sind hier ja alle rechtschaffene bürger und halten uns exakt ans gesetz.
Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.
Wenn ich hier schreibe, dass ich eine split klimaanlage selbst in betrieb genommen habe, habe ich mir schon das eigene Grab geschaufelt.
Aus genau diesem Grund sollst Du erst 3 Jahre warten, ehe Du hier im Forum über Deine DIY-Installation berichtest 🙂
Also ich kann ein Beispiel beisteuern.
Es wurden 3 Klimaanlagen am gegenüberliegenden Haus meiner Eltern installiert, da die die Ölheizung rausgeworfen haben. Dem lieben Nachbarn hats nicht gefallen und er hat per Anwalt eine Aufforderung zur Demontage schicken lassen. Das hat das Gegenüber nicht gemacht. Daraufhin gab es eine Beschwerde beim Ordnungsamt, wegen Lärmbelästigung. Dann kam eines Tages ein netter Mensch vom Ordnungsamt, den hat er nicht reingelassen. Der hat dann irgendwelche Messungen gemacht und der Nachbar wurde aufgefordert die ordnungsgemäße Installation nachzuweisen.
Die müssen nicht DIR nachweisen, dass du es selbst gemacht hast, DU musst nachweisen, dass es ordnungsgemäß installiert wurde und da sind irgendwelche Richtlinien einzuhalten. Er konnte das natürlich nicht nachweisen, da niemand ihm eine Rückdatierte Installationsrechnung ausgestellt hat, erst recht nicht wegen Beschwerde von Nachbar. Derzeit läuft das Verfahren noch, aber er wurde zunächst aufgefordert die Anlage rückbauen zu lassen. Was mit der ordnungsgemäßen Installation ist weiss ich derzeit nicht.
Sprich. Normalerweise kümmert das Ordnungsamt sich nicht um solche Sachen. Die haben andere Dinge zu tun. Wenn aber jemand sich beschwert kanns halt blöd werden.
ICH kenne keinen Fall, in dem es mal ein Bußgeld gab. Es war aber bei mir z.B. so, dass als das Zimmer abgebrannt war, die Versicherung ne Rechnung der Installation haben wollte. Und es kam ein Typ der überprüfte, ob eventuell Kältemittel ausgetreten war.
Daher empfehle ich immer sich jemanden zu suchen, der die Leitungen anschließt und den nach Stunden zu bezahlen, dann hat man ne Rechnung von nem Kältebetrieb und das hat mich 500 Euro gekostet bie 2 Aussen und 8 Innengeräten.
Damit bekam ich das kaputte Gerät anstandslos von der Versicherung bezahlt.
Stefan
Übel, wenn man einen solchen nachbarn hat. Selbst wenn der Ärger mit der split klimaanlage gelöst ist, der nächste Ärger wartet schon.
Das habe ich zum thema lärm gefunden:
Der nachbar muss die zu hohe lautstärke nachweisen, nicht das ordnungsamt. Natürlch kann das ordnungsamt die ordnungsgemässe installation kontrollieren. Zum glück haben die meisten leute ein interesse daran, dass man zu allen nachbarn ein gutes verhältnis hat. Wenn das ordnungsamt ermessenspielraum hat, nur rückbau fordert, kein bussgeld verhängt, ufert das auch nicht ins maximale.
Ich habe keine bedenken, dass bei mir was passiert. Ich fahre auch auf der Autobahn Auto, obwohl jedes jahr einige menschen einen tödlichen unfall haben. Man kann sich überall mit Angst selbst das leben schwer machen.
Die geschwister scholl wurden ermordet, weil sie ihre politischen ansichten dort verbreitet haben, wo es nicht vorgesehen war. Heute werden nur beiträge gelöscht, keiner stirbt mehr. Ausser der denokratie.
Ich teile deine Meinung völlig. Nur fragen hier ja Leute was passieren kann. Und da ich viel rumkomme und vielen beim Bau von Solaranlagen geholfen habe, habe ich schon die dollsten Sachen erlebt.
Es ist richtig, dass das Ordnungsamt normal nicht prüft und der Nachbar das nachweisen muss. Aber in diesem Fall wollte das Ordnungsamt eben die sachgemäße Installtion nachgwiesen haben, weil da angeblich eine Lärmprüfung vorgeschrieben ist.
Bei mir ist das egal, da ich auf der einen Seite ein Firma und auf der anderen Seit 10 m niemanden habe. Das ist auch der Grund warum ich das Haus gekauft habe. Ich will in meinem Haus machen was ich will und mich nicht ständig mit Nachbarn streiten.
Aber die Frage hier war ja was kann passieren. Und im Fall von Versicherungen und nervigen Nachbarn ist es besser eine Rechnung zu haben. Wenn man damit lebt, dass man im dümmsten Fall rückbauen muss oder nix erstattet bekommt, kann man machen was man will.
Es wird ja in einigen Foren öfter mal diese max Strafe aufgeworfen, um den Leuten Angst zu machen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das jemals aufgerufen wird, ausser jemand mit gefälschtem Kälteschein installiert massig Anlagen und wird erwischt.
Aber es sollte auch klar sein, dass es auch Schwierigkeiten geben kann, wenn man es alleine macht. Solange man sich bewusst entscheidet ist es für mich gut.
Ich höre nur leider viel zu oft. Das habe ich nicht gewusst. Das ist jetzt aber gemein, dass die dies oder jenes von mir verlangen.
Stefan
- Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Höchststrafe von 50.000€ belegt sind, so wie die nach der ChemKlimaschutzV, verjähren nach 3 Jahren, wie wir hier im Forum schon mal diskutiert haben. Wer es also schafft, 3 Jahre nicht erwischt zu werden und auch nicht Ziel laufender Ermittlungen zu werden, ist 3 Jahre nach dem Installationstag aus dem Schneider.
Bin ich nach meinem Rechtsverständnis nicht von überzeugt. In meine Augen ist auch der Betrieb ansich und nicht nur die Installation illegal, insofern sollte der Verjährungsfrist ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch die Behörden bzw. ab Außerbetriebsetzung gelten.
Wenn ich einen Datenschutzvorfall habe, z. B. weil Kundendaten über Jahre öffentlich auf einem Server liegen, bin ich ja auch nicht aus dem Schneider, nur weil es bisher niemand gemerkt hat.
DAIKIN Emura 3 FTXJ35AW + RXJ35A (SCOP von 5,15)
DAIKIN Perfera FTXM25R + RXM25R (SCOP von 5,1)
DAIKIN Perfera FVXM25A + RXM25R9 (SCOP von 4,65; Truhengerät)
2x DAIKIN Siesta ATXM25R + ARXM25R (SCOP von 5,1; entspricht Perfera)
In meine Augen ist auch der Betrieb ansich und nicht nur die Installation illegal
Hast du für deine Ansicht auch eine Rechtsgrundlage?
Nö, bin auch kein Jurist, aber warum sollte es denn nicht so sein?
DAIKIN Emura 3 FTXJ35AW + RXJ35A (SCOP von 5,15)
DAIKIN Perfera FTXM25R + RXM25R (SCOP von 5,1)
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2x DAIKIN Siesta ATXM25R + ARXM25R (SCOP von 5,1; entspricht Perfera)
In meine Augen ist auch der Betrieb ansich und nicht nur die Installation illegal
Das sehe ich nicht so, und würde es im Falle eines Falles auch darauf ankommen lassen. Rechtsgrundlage:
§5 Absatz 1 der ChemKlimaschutzV verweist auf Tätigkeiten nach Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe a bis c der EU-Verordnung 517/2014,
und in der EU-Verordnung 517/2014 steht in Artikel 10 Absatz 1 unter a bis c etwas von "Installation, Wartung, Instandhaltung, Reparatur oder Stilllegung" sowie von Dichtheitskontrollen und der Rückgewinnung von fluorierten Treibhausgasen. Ich lese da nichts vom Betrieb einer solchen Anlage.
Die korrekte Installation ist aber doch die Voraussetzung für eine Inbetriebnahme; ich sehe nicht, warum dies dort explizit erwähnt sein müsste. Dass man die Installation nicht ewig nachweisen können muss, ist davon ja unabhängig.
Wenn einen kaputten Kat. hat und sich auf dubiose Art und Weise dennoch eine AU besorgt, kann man von der Polizei ja dennoch aus dem Verkehr gezogen werden. (keine Ahnung, ob das ein sinnvoller Vergleich ist)
DAIKIN Emura 3 FTXJ35AW + RXJ35A (SCOP von 5,15)
DAIKIN Perfera FTXM25R + RXM25R (SCOP von 5,1)
DAIKIN Perfera FVXM25A + RXM25R9 (SCOP von 4,65; Truhengerät)
2x DAIKIN Siesta ATXM25R + ARXM25R (SCOP von 5,1; entspricht Perfera)
der Vergleich hinkt, ja. Tüv und AU sind schließlich eingetragen und immer nachvollziehbar. Automatisch. Ich bezweifle stark dass ich z.B. nach 5 Jahren den fachgerechten Einbau einer Klima nachweisen muss. Da gab es einen Nachbarschaftsstreit und die Anlage war relativ neu. Wenn die schon länger gehangen wären, wäre das Ganze vermutlich im Sand verlaufen. Zudem geht es doch sowieso nur um den Geräuschpegel. Die Messung kann ich auch nachträglich machen lassen. Ich glaub von einer Geschichte zudem sowieso immer nur maximal die Hälfte.
Die 50 oder 55dB im Tagbetrieb und 40dB im Nachtbetrieb sollten ja locker einzuhalten sein. Oder der Nachbar wohnt direkt auf der Wärmepumpe. Da wird viel Drama gemacht. Geräuschmessung machen lassen und gut ist. Man kann nur froh sein neben solchen Menschen nicht wohnen zu müssen.
😉