Ich heize seit Herbst 2022 die meisten Räume mit einer Split-Klima Anlage, zusätzlich zu den seit langem vorhandenen Gaseinzelöfen, was sehr gut funktioniert.
Allerdings habe ich noch nicht alle Räume mit einer Split Klima ausgerüstet und frage mich (1.), ob ich nach dem aktuellen GEG Entwurf künftig noch solche Anlagen nachrüsten oder austauschen darf.
Außerdem (2.) muss/möchte ich irgendwann die fossile Heizung erneuern oder durch eine Elektroheizung ersetzen. Diese wird zwar nur noch selten (d.h. bei sehr niedrigen Außentemperaturen und in nicht mit WP ausgestatteten Räumen) benutzt, wird aber trotzdem noch gebraucht.
So wie ich den Gesetzentwurf verstehe könnte beides verboten sein, weitere teure Dämmung oder zumindest ein teures Gutachten erfordern.
zu 1. Um weitere Split Klima Geräte einzubauen erscheint es mir nach §71(2) notwendig zu sein, ein teures Gutachten eines Experten für die gesamte Heizung einzuholen. Für die Wasserwärmepumpen gibt es wohl in §71(3) eine Ausnahmeregel, die aber nur gilt, wenn die WP den Wärmebedarf vollständig deckt (war ja bei Split Klima nicht der Fall ist, da diese nur für einen/einige Räume und nur bei bestimmten Außentemperaturen funktioniert). Unklar ist, ob die 65% Regel nur für die eingebaute oder für alle Heizungsanlagen gelten muss (sh. unten).
zu 2. An der fossilen Heizung darf man möglicherweise nichts mehr erneuern, da die erneuerte Heizung für sich betrachtet die 65% Regel aus §71(1) nicht erfüllt. Die Tatsache, dass die Split-Klima manche Räume zu deutlich mehr als 65% heizt spielt dabei möglicherweise keine Rolle. Ich habe hier "möglicherweise" geschrieben, weil in §71 (3) (4) steht, dass die 65% Pflicht nur auf die eingebaute Heizungsanlage oder auf die Gesamtheit aller Heizungsanlagen anzuwenden ist ohne klar zu machen, wann denn nun das eine und wann das andere gilt.
Alternative zur Erneuerung der fossilen Heizung wäre eine Stromdirektheizung. Für diese gelten in §71d aber strenge Anforderungen an den Wärmeschutz der Gebäudehülle §71d(2).
Es wäre schön, wenn jemand anderes evtl. mit mehr juristischem und/oder technischen Sachverstand darüber schauen könnte und die Meinung dazu schreiben könnte. Zum Thema habe ich noch <a href=" Link entfernt " target="_blank" rel="noopener"> Link entfernt gefunden. Hat jemand weitere links ?
Ich hoffe da einfach darauf, dass das ohne viel Bürokratie umgesetzt wird und z.B. bei weniger als 35 kWh Gasbezug pro Quadratmeter Wohnfläche man nichts weiter nachweisen muss.
Per se ist eine Split-Klima eine Wärmepumpe. Es gibt ein Video vom Energiesparkommissar auf YouTube wo er ausrechnet das teilweise zwei Split-Klima Geräte schon ausreichen um auf die 65% erneuerbare Quote zu kommen. Ich meine man muss rechnerisch auf 30-40% der realen Heizlast kommen. Das kann man mit Öl / Gasverbrauch pro Jahr etc. Relativ einfach ausrechnen. Hier das Video:
PV:
10,66 KWP PV-Anlage mit 9,6 KWH Speicher
Multisplit Heizung:
1. Daikin Multisplit seit 12.01.23
Außen: 2MXM50N / Innen: 1x Perfera FTXM25R + 1x Perfera FTXM35R
2. Daikin Multisplit seit 01.07.23
Außen: 3MXM40N / Innen: 2x Perfera FTXM25R + 1x Perfera FTXM20R
Brauchwasserwärmepumpe:
Daikin Altherma M HW 200
Hausautomation:
Raspberry Pi4 mit iOBroker, Solaranzeige,Tasmota Steckdosen, ESP-Sensoren, Fritz DECT
Hier hat der Energiesparkommisar ein paar Einblicke in das neue GEG gegeben:
Also so nach gesundem Menschenverstand - der ja manchmal auch Berücksichtigung findet - sind Split-Klimaanlagen doch genau der favorisierte Weg, weil es Wärmepumpen sind. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass LLWP nicht als Heizalternative genutzt werden dürfen. Das erscheint mir doch total abwägig. Ganz im Gegenteil, ich vermute, dass das Heizen mit LLWP in Deutschland erst ganz am Anfang steht und sich das stark entwickeln wird. Beispiel Finnland: In 2022 wurden 190.000 Wärmepumpen neu installiert, 160.000 davon waren LLWP, also Split-Klima. Preislich ist das einfach sehr attraktiv und optimal für schlecht gedämmte Häuser.
Stromdirektheizung: Wozu willst du so etwas betreiben? Das ist doch Irrsinn, wenn du LLWP hast. Besser da noch ein paar Geräte nachrüsten, als auf eine Stromdirektheizung zu setzen. Oder eine kleine LWWP nachrüsten, die die bisherigen Heizkörper versorgt.
----
Mitsubishi Heavy SRC/SRK20-ZS-W (SCOP 4,6)
Mitsubishi Heavy SRC/SRK25-ZS-W (SCOP 4,7)
Daikin ATXF25E (SCOP 4,1)
Split-Klima Zentrale Seiten
Also so nach gesundem Menschenverstand - der ja manchmal auch Berücksichtigung findetAber auch nur manchmal!
Also ich kann Euch sagen, wie das funktioniert:
Da kömmt der Schornsteinfeger und nimmt jede einzelne Klimaanlage ab wie eine WP. Zum Glück fällt da aber nur einmal die Anfahrt an, dann ist das preislich fair. Bei der Abnahme schraubt er den Kompressor auf, tunkt die Fingerkuppe vom kleinen Finger in den Stoff ins Kühlmittel, kostet und wenn der Stoff das Kühlmittel eine gute Qualität hat, dann ist alles plaketti. 🤣 🤣 🤣
Daniel
Wäre mir komplett Latte was die evtl. ins Gesetz werfen.
Klimaanlage eingebaut und fertig. Da frag ich doch niemanden wegen.
Zeigt mal ein bisschen Zivilcourage!
Wäre mir komplett Latte was die evtl. ins Gesetz werfen.Zivilcourage ist was anderes. Das sollst Du zeigen, wenn irgendwelche Messermänner... (Ok, das wäre ein anderes Thema.)Klimaanlage eingebaut und fertig. Da frag ich doch niemanden wegen.
Zeigt mal ein bisschen Zivilcourage!
Ich vermute mal, daß die Klimaanlagen/Wärmepumpen in gewissen Abständen kontrolliert werden (AU 🤣), damit nicht zuviel Kältemittel entweicht, also ähnlich wie bei den Autoklimaanlagen. Ansonsten interessiert sich niemand für die Dinger, weil bei KAn/WPn keine Schornsteine brennen können. Wenn die alt und ineffizient werden, ist das schließlich Dein Problem bzw. das Deiner Stromrechnung. Aber warten wir doch einfach mal ab, wie der Gesetzgeber seine Steuerzahler schikaniert. Dem wird schon was einfallen. 😉
Daniel
@docemmettbrown Du kleiner Schwarzmaler. 😊 😉
----
Mitsubishi Heavy SRC/SRK20-ZS-W (SCOP 4,6)
Mitsubishi Heavy SRC/SRK25-ZS-W (SCOP 4,7)
Daikin ATXF25E (SCOP 4,1)
Split-Klima Zentrale Seiten
@win da haben wir ja innerhalb von 2 Minuten genau das selbe geschrieben 😁 aber ich war schneller 😜
PV:
10,66 KWP PV-Anlage mit 9,6 KWH Speicher
Multisplit Heizung:
1. Daikin Multisplit seit 12.01.23
Außen: 2MXM50N / Innen: 1x Perfera FTXM25R + 1x Perfera FTXM35R
2. Daikin Multisplit seit 01.07.23
Außen: 3MXM40N / Innen: 2x Perfera FTXM25R + 1x Perfera FTXM20R
Brauchwasserwärmepumpe:
Daikin Altherma M HW 200
Hausautomation:
Raspberry Pi4 mit iOBroker, Solaranzeige,Tasmota Steckdosen, ESP-Sensoren, Fritz DECT
@Bobber69: Vielen Dank für den Link zum Video. Ich denke auch, dass man mit einer Split-Klima zusätzlich zur fossilen Heizung sehr gut auf die 65% kommen müsste. Außerdem ist das eine kostengünstige und einfache Lösung, insbesondere wenn man keine Zentralheizung im Haus liegen hat oder diese erneuern
müsste. Jetzt habe ich aber in dem Gesetzentwurf den §71(2) gefunden, nachdem man in diesen Fällen eine fachkundige Person (Energieberater ?)
beauftragen muss, der das individuell für das eigene Haus durchrechnet und ein Gutachten erstellt. Das denke ich mir ist teuer. Für die Luft-Wasser Wärmepumpen (LWWP) scheint es in §71(3) eine Ausnahmeregelung zu geben, sodass man kein Gutachten braucht, diese Ausnahmeregelung scheint aber für die Luft Luft Wärmepumpen (LLWP) nicht zu gelten.
Die Split-Klimas haben zusätzlich das Problem, dass sie unter einer bestimmten Außentemperatur nicht mehr heizen z.B. -7 oder -15. Für diese Außentemperaturen hat Andreas Schmitz in seinem Video noch die alte Öl Heizung und ich die Gasöfen. Für die Effizienz über das Jahr gesehen ist das kein Problem, da es nur selten so kalt wird. Der Einbau fossiler Heizungen wird jetzt aber eingeschränkt und langfristig sollen sie ganz verboten werden. Was macht man dann aber wenn die fossile Heizung kaputt geht an den wirklich kalten Tagen ? @Win: Mir ist da nur die Stromdirektheizung eingefallen. Weitere LLWP helfen ja an diesen Tagen nichts, da diese bei zu kalten Außentemperaturen auch nicht funktionieren. Heizkörper oder Warmwasserrohre gibt es bei mir im Haus nicht und der große Vorteil der LLWP war/ist ja eben, dass ich das nicht nachrüsten muss, mit all den entsprechenden Kosten, Problemen und Dreck.
@Win: Wärmepumpen sind offensichtlich ein favorisierter Weg des Gesetzentwurfs, ich habe aber den Eindruck, dass das vor allem für LWWP gilt nicht für LLWP. Jedenfalls gibt es die Ausnahmeregelung für die LWWP in §71(3), die aber meiner Meinung nach für die LLWP nicht gilt. Trotzdem sollen ja auch die LLWP irgendwann wieder gefördert werden. Wenn aber im Netz Artikel kursieren, die die Zulässigkeit von LLWP eher verneinen (wie in dem Link in meinem ersten Post, der aber derzeit nicht lesbar dargestellt wird, man kann aber nach "decke luft luft wärmepumpe 65%" in der Suchmaschine suchen), dann werden viele die Vorteile der LLWP nicht nutzen können.
@DocEmmettBrown: Der Gesetzentwurf erfordert in §71(2)
"Die Einhaltung der Anforderungen des Absatzes 1 in Verbindung mit den §§ 71a bis 71h Satz 1 ist auf Grundlage von Berechnungen nach der DIN V 18599: 2018-09 durch eine nach § 88 berechtigte Person vor Inbetriebnahme nachzuweisen. ... Der Nachweis ist von dem Eigentümer ... dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger auf Verlangen vorzulegen."
Die Prüfung, Berechnung und damit wohl auch der Preis ist also zusätzlich zu dem was der Bezirksschornsteinfeger macht, den Bezirksschornsteinfeger braucht man trotzdem noch um den Nachweis anzufordern und zu überprüfen.
Mach dir keine Sorgen. LEG rüstet alle Wohnungen nach und nach auf "Klimaanlagen" um.
https://www.mitsubishi-les.com/de-de/ueber-uns/waermepumpen-partnerschaft-mit-leg-immobilien-10944.html
Das wird auf keinen Fall "verboten".
Daikin Comfora 3.5 (FTXP35M9/RXP35M)
Daikin Perfera 2.0 (FTXM20R/RXM20R)
Daikin Perfera 2.5 (FTXM25R/RXM25R)
Hantech HPRO 2.6 (HNT-WP09VMCL-HPRO)
Mach dir keine Sorgen. LEG rüstet alle Wohnungen nach und nach auf "Klimaanlagen" um.
Sehr interessant. Damit kommt die Klimaanlage aus der derzeitigen Nische heraus. Und genau das hab ich mich auch gefragt, was die Wohnungsgesellschaften bei den ganzen Gasetagenheizungen machen wollen. Das ist ja völlig irre, da auf Zentralheizung umzustellen. Dafür müssten ja sämtliche Mieter erstmal ausziehen, um vom Keller bis ins oberste Geschoss Rohre zu verlegen. Eigentlich bleibt da nur die Split-Klimaanlage, wenn man wieder eine Etagenlösung haben will.
----
Mitsubishi Heavy SRC/SRK20-ZS-W (SCOP 4,6)
Mitsubishi Heavy SRC/SRK25-ZS-W (SCOP 4,7)
Daikin ATXF25E (SCOP 4,1)
Split-Klima Zentrale Seiten
@matches: Zu dem LEG Vorhaben gibt es nicht nur positive Meinungen wie z.B. den Artikel in der Berliner Zeitung Link entfernt
Oft wird behauptet, dass die Split-Klimas ineffizienter als LWWP seien und daher die Mieter höhere Betriebskosten hätten.
Ja. Mehrfamilienhäuser mit Etagenheizung, Gas-Einzelöfen oder Nachtspeicheröfen müsste man sonst eigentlich komplett abreissen, da sich kein Vermieter eine Umstellung auf Zentralheizung leisten könnte. Allen Mietern müsste er für die Zeit ein Hotel oder Ersatzwohnung bezahlen...
Ich glaube kaum, dass in Zeiten des Wohnraummangels eine Lösung mit dezentralen LLWP von irgendeiner Partei "verboten" werden könnte.
"In der Sanierung der vorhandenen dezentralen Heizanlagen bieten Luft/Luft-Wärmepumpen zahlreiche Vorteile. Im Gegensatz zu bspw. zentralen Luft/Wasser-Wärmepumpen ist keine Zentralisierung der Versorgungsinfrastruktur und eine Strangverlegung mit hohem Kostenaufwand notwendig. Der Einbau ist darüber hinaus schnell und unkompliziert auch im bewohnten Bestand möglich. Vergleichsweise sind auch ein höherer Wirkungsgrad und somit geringere Kosten für die Mieter erreichbar. "
https://www.tga-fachplaner.de/meldungen/tga-hersteller-waermepumpen-partner-leg-immobilien-und-mitsubishi-electric
Daikin Comfora 3.5 (FTXP35M9/RXP35M)
Daikin Perfera 2.0 (FTXM20R/RXM20R)
Daikin Perfera 2.5 (FTXM25R/RXM25R)
Hantech HPRO 2.6 (HNT-WP09VMCL-HPRO)