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Danke hierfür. Für mich liest sich das als als Freifahrschein sofern man Freunde hat mit Kälteschein 😀 D.h. man braucht kein Gewerbe.
Wie es jetzt allerdings mit der polnischen Bescheinigung aussieht ist immer noch nicht geklärt :D,
auch wenn sich dass so ließt, dass die Bescheinigung anerkannt werden müsste...
(1) Der Betreiber einer stationären Einrichtung nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a bis d der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 darf ein anderes Unternehmen mit der Durchführung von in Artikel 10 Absatz 1 Satz 2 der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 genannten Tätigkeiten nur beauftragen, wenn das beauftragte Unternehmen die für die Ausführung der betreffenden Tätigkeit erforderliche Bescheinigung oder das erforderliche Unternehmenszertifikat nach § 6 Absatz 1 vorweisen kann. Beauftragt der Betreiber kein anderes Unternehmen, hat er sicherzustellen, dass diese Tätigkeiten durch natürliche Personen durchgeführt werden, die eine Sachkundebescheinigung nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 vorweisen können.(2) Der Betreiber von Kälteanlagen in Kühllastkraftfahrzeugen oder -anhängern nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 hat sicherzustellen, dass Tätigkeiten nach Artikel 10 Absatz 1 Satz 2 der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 von natürlichen Personen durchgeführt werden, die eine zu der jeweiligen Tätigkeit befähigende Sachkundebescheinigung nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 vorweisen können.
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(2) Eine Sachkundebescheinigung über die Befähigung für die jeweilige Tätigkeit wird Personen ausgestellt, die im Falle von Tätigkeiten an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen oder Kälteanlagen in Kühllastkraftwagen oder -anhängern eine zu der jeweiligen Tätigkeit befähigende technische oder handwerkliche Ausbildung erfolgreich absolviert haben oder gemäß Satz 5 oder § 5 Absatz 4 der Chemikalien-Ozonschichtverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Februar 2012 (BGBl. I S. 409), die zuletzt durch Artikel 5 Absatz 5 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1739) geändert worden ist, von dem Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung befreit sind und jeweils eine theoretische und praktische Prüfung nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 303/2008 der Kommission vom 2. April 2008 zur Festlegung – gemäß der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates – der Mindestanforderungen für die Zertifizierung von Unternehmen und Personal in Bezug auf bestimmte fluorierte Treibhausgase enthaltende ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen sowie der Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung der diesbezüglichen Zertifikate (ABl. L 92 vom 3.4.2008, S. 3) oder Artikel 4 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067 bestanden haben,
PV1: 5 kWp (10x Trina Solar 500w), 1.9kWp (6x 325W Jinko Cheetah)
Wechselrichter: 2 x Growatt 5000 es + 16CATL 280AH mit JK BMS
PV2: 4x JaSolar 405w + 2x 300w Noname + DEYE 2000W
Unterwegs: 2x Daikin ATXD35A ARXD35A (SCOP 5.1)
mit dem e-meister, ich bin da nicht sicher:
[...]
für mich als kleiner arbeiter-sohn war es zb unmöglich die kosten zur e-meisterpfrüfung zu erabeiten und zusätzlich mich dann noch selbstständig zu machen, also diese kosten auchnoch stemmen zu wollen. vor ca 30jahren war man damit dann deutlich zwischen den stühlen 'als meister zu neu und als geselle zu teuer' so ungefähr....
Ich krame diesen Beitrag nochmal kurz hervor, weil ich zufällig einen dazu passenden Artikel entdeckt habe.
Wisst Ihr, wie viele Elektriker mit Doktortitel es in Deutschland gibt? Wahrscheinlich nicht besonders viele. Und wenn, dann sind das wahrscheinlich welche mit Diplom in E-Technik und Dr. ing. Jetzt bin ich aber auf den folgenden Artikel gestoßen:
Ist ein recht umfangreicher Artikel, der mehrere Einzelfälle vorstellt. Der letzte davon (für den müsst Ihr recht weit nach unten scrollen) heißt Dr. Tobias Rimek und ist eigentlich Musikwissenschaftler. Nach einer Phase der Arbeitslosigkeit hat er (gegen den Widerstand des Arbeitsamtes!) eine Ausbildung als Elektriker begonnen und ist jetzt, im Alter von 46 Jahren, im 3. Lehrjahr.
Das ist schon ein recht extremer Fall eines Quereinstiegs in den Beruf des Elektrikers. Aber wenn das mit der Energiewende in Deutschland etwas werden soll, dann geht das gar nicht anders...
@mr-mali du brauchst doch nur den polnischen Anbieter der Schulung anzumailen und zu fragen ob deren angebotene Schulung den in dem Posting zitierten EU Verordnungen genügt.
in der zitierten Veroednung ist neben jusristischen Personen sprich Firmen auch ganz klar die Sprache von natürlichen Personen mit dem Fachkundenachweis die Installation vornehmen dürfen.
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Battery Know how vom Ex-Tesla Developer - Makermax
@arc Hab ich gemacht, aber die Antwort war nicht ganz so klar....
Ich hab den Anbieter mal gegoogelt, aber leider findet man nicht so viel im Internet. Er ist zwar meines Wissens beim Technischen Überwachungsamt im Polen gelistet (als Partner)
aber mehr hab ich nicht gefunden, geschweige denn deutsche Bewertungen.
Guten Morgen, die Schulung findet online auf Deutsch statt (Beispieltests und Lehrvideos). Das F-GAZ-Zertifikat wird vom Technischen Überwachungsamt ausgestellt und ist in der Europäischen Union gültig. Wir kümmern uns um die Übersetzung ins Deutsche. Die Prüfung findet stationär an Orten wie Warschau, Łódź, Rzeszów statt. Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie mich bitte. Grüße Natalia Nowożycka
PV1: 5 kWp (10x Trina Solar 500w), 1.9kWp (6x 325W Jinko Cheetah)
Wechselrichter: 2 x Growatt 5000 es + 16CATL 280AH mit JK BMS
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Hallo @Arc, was ist jetzt aus dem Thema: Ausländischr Kälteschein geworden?
Gibt hier irgendwo einen weiteren Thread, wo jemand genauer geschrieben hat, wie er den Kälteschein in Polen gemacht hat und er damit auch einen gültigen Kälteschein hat. Scheint also zu funktionieren. Allerdings war der Ablauf in Polen nicht so optimal, war schlecht organisiert.
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Wenn dir die Suchfunktion keine weiteren Treffer liefert gibt es keinen weiteren Thread.
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