Die Frage wäre, welche berufliche Qualifikation auch geeignet erscheint, es zu installieren: Jeder beliebige? Schornsteinfeger, Elektriker, SHK Gewerbe ohne Kälteschein?
Die Frage wäre, welche berufliche Qualifikation auch geeignet erscheint, es zu installieren
Genau deshalb soll es ja in die F-Gase Verordnung. In einer eigenen Verordnung gäbe es keinerlei vernünftigen Grund, das nicht jedem beliebigen Interessierten zugänglich zu machen.
Wenn es in einer erweiterten F-Gase Verordnung richtig aufgehoben ist, gibt es ja auch keinen Grund mehr, sich drüber aufzuregen.
Irgendwie stand da vorher ein anderer Text (wäre praktischer, wenn du es kennzeichnest, speziell, wenn der Inhalt sich komplett ändert, indem ein "nicht" hinzugefügt wird):
In einer eigenen Verordnung gäbe es keinerlei vernünftigen Grund, das nicht jedem beliebigen Interessierten zugänglich zu machen.
du hättest also gerne eine eigene Kältemittel Verordnung für R290?
Dann nochmal die Frage: wer sollte dann die Teile installieren dürfen? Alle, die den R290 Schein erworben haben? Wenn man sowieso wieder einen Schein braucht, kann man auch alle Scheine zusammenfassen, dann dürfen die Leute eben alle Kälteanlagen bearbeiten.
Was würde ein R290 Schein für Vorteile bieten? Etwas billiger, weil man sich um GWP usw. keine Gedanken machen muss, dafür rückt vielleicht Entflammbarkeit mehr in den Vordergrund. (Ja, auch wenn A3 schon im bisherigen Schein enthalten ist: wie viel Wert wurde da bisher drauf gelegt, wenn es sowieso kaum zum Einsatz kam?)
An den DYI denkt vermutlich keiner und gewerblichen Teilnehmern dürfte es egal sein bzw. sogar das Gegenteil: jeweils kleine Scheine für F-Gase, HC Kältemittel, NH3 Kältemittel, dann noch Spezialscheine für Kühl Lkw usw.... kostet sehr viel Fortbildungs / Ausbildungszeit = Verlust an Arbeitszeit.
Irgendwie stand da vorher ein anderer Text
Da hast du wohl schon getippt bevor ich bemerkte dass ich das "nicht" vergessen hatte und erst abgesendet nachdem ich es korrigiert hatte.
du hättest also gerne eine eigene Kältemittel Verordnung für R290?
Ich will es jedenfalls definitiv NICHT in der F-Gase Verordnung sehen, da es kein F-Gas ist.
Diese Verordnung ist nämlich komplett Lobbydefiniert und versucht mit jedem Wort Pfründe zu sichern.
Für eine reine Kohlenwasserstoff Prüfung dürfte es der Lobby wesentlich schwerer fallen, solche bekloppen Voraussetzungen zu diktieren, wie es bei der F-Gase Verordnung der Fall ist.
Wenn man jetzt einen Kälteschein macht, ob der dann wohl auch für R290 Anlagen gilt? Wäre eigentlich naheliegend, für R290 muss man nichts Neues wissen.
Jain, die Prüfung für Zertifikat A beinhaltet aber Fragen und praktische Prüfungen im Umgang mit HC Kältemittlen, die vorher noch nicht Bestandteil des Zertifikats waren. Daher soll man Auffrischungsprüfungen machen.
Holders of Categories I and II certificates under Article 3(2) of Commission
Implementing Regulation (EU) 2015/2067 are only allowed to continue using
those certificates if they update their knowledge and skills to the level of the
EN 6 EN
knowledge and skills required for Certificate A, as referred to in Article 2(2),
point (a), of this Regulation and specified in Annex I thereto.
Im Anhang unter Kapitel 12 sind die Anforderungen für die Prüfung im Umgang mit HC Kältemitteln aufgelistet:
hier die alte Verordung:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32015R2067
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32015R2067
Man müsste beide Tabellen gegenüberstellen, ob sich noch andere Unterschiede für die Kategorieren ergeben.
Hallo zusammen,
ich wollte euch nochmal das neuste Update zukommen lassen.
Mit dem Schein hat sich alles etwas verzögert. Jetzt ist er aber da.
Europaweit anerkanntes Zertifikat Kategorie 1.
Jetzt geht es an die Gründung zweier Unternehmen und die Gewerbezertifizierung.
Dazu möchte ich aber erst mit einem guten Steuerberater sprechen.
Ich werde ein Ingenieurbüro als Hauptfirma gründen und ein weiteres Gewerbe zur Inbetriebnahme und Installation von Wärmepumpen als unerheblichen Nebenbetrieb dem Ingenieurbüro unterordnen.
Das ist eine etwas merkwürdige Konstellation. Allerdings notwendig aufgrund der Meisterpflicht im Kältetechnik Handwerk.
Sobald die Gewerbezertifizierung fertig ist, gebe ich euch nochmal ein Update. Voraussetzung für die Zertifizierung ist die persönliche Zertifizierung und die Ausstattung der Firma mit notwendigen Geräten.
Die persönlichen Nachrichten werde ich auch beantworten. Ich war lange Zeit (eigentlich seit dem Hackerangriff) nicht mehr im Forum.
Viele Grüße an alle DIY-Kollegen und Bastler dort draußen
Dominik
Mit dem Schein hat sich alles etwas verzögert. Jetzt ist er aber da.
Europaweit anerkanntes Zertifikat Kategorie 1.
Prima, also klappt das alles über den polnischen Weg. Auch wenn insgesamt organisatorisch etwas holprig. Danke fürs Teilen.
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Mitsubishi Heavy SRC/SRK20-ZS-W (SCOP 4,6)
Mitsubishi Heavy SRC/SRK25-ZS-W (SCOP 4,7)
Daikin ATXF25E (SCOP 4,1)
Split-Klima Zentrale Seiten
Super, dass es letztlich geklappt hat!
Nachdem ich so lange nichts von Dir gelesen habe, hatte ich schon die Befürchtung, dass es irgendwo bei der polnischen Sozialversicherungsnummer "klemmt", von der Du mal geschrieben hast. Aber scheinbar war dieses Problem dann auch lösbar.
Danke fürs Teilen. Gibt es mittlerweile noch weitere Leute, die das gleiche gemacht haben?