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Förderung Klima-Split-Systeme 2024

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(@thomka)
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Mit der Förderung 2024 ändert sich gerade für die Förderung für Klimaanlagen ein wichtiger Punkt.

Bisher konnte eine Förderung für die Modernisierung der Heizungstechnik (Wärmepumpen etc.) jedes Kalenderjahr beantragt werden. Ab 2024 soll das nur noch einmalig pro Gebäude möglich sein!

Das bedeutet, dass wenn ich mir eine Klimaanlage fördern lassen will ist das möglich, allerdings nur 1 mal pro Gebäude.  Das ist wirklich Wahnsinn, gerade für den Einsatz von Klima-Split-Systemen. 

Von daher sollte jeder der sich eine Klimaanlage anschaffen möchte, das noch 2023 beantragen. Dann würde für spätere Investitionen in die Heizungstechnik noch eine Fördermöglichkeit bestehen.

Hier nachzulesen:

https://www.gih.de/bundesfoerderung-effiziente-gebaeude/#1689052762543-e6d51f38-fdac

 

Beste Grüße


   
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 7957
 

Veröffentlicht von: @thomka

Von daher sollte jeder der sich eine Klimaanlage anschaffen möchte, das noch 2023 beantragen.

Die Förderung von Split-Klima hat sich 2023 schon so verschlechtert, dass es für viele keinen Sinn mehr macht. Die Auswahl an Geräten ist ganz schmal und überall braucht es Zusatzplatinen für die Netzdienlichkeit. Viele, die sich das durchgerechnet haben, waren frustriert und zahlreiche Kältebauer lehnen es grundsätzlich ab, diesen technischen Aufwand zu betreiben. Wer irgendwie ein wenig selber machen kann, fährt deutlich günstiger und kann z.B. auch Daikin-Anlagen wählen, das derzeit über BAFA nicht möglich ist.

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alter Hase
(@alter-hase)
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Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Ja, die förderung für split klimaanlagen macht Null Sinn. Ich habe einige Firmen angeschrieben, ob sie förderfähige split klimaanlagen einbauen. Keiner macht das.

Ich bekam dann noch die info, dass man nachweisen muss, dass man über 50 prozent mit der Anlage heizen muss. Ich werde aber im Sommer viel kühlen, meine kleine inselanlage reicht nicht, um damit zu heizen. Wenn ich heizen muss, kommt zu wenig PV Strom rum, der reicht dann gerade für den benötigten Strom.

Die geschwister scholl wurden ermordet, weil sie ihre politischen ansichten dort verbreitet haben, wo es nicht vorgesehen war. Heute werden nur beiträge gelöscht, keiner stirbt mehr. Ausser der denokratie.


   
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(@tunfaire)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 11 Monaten
Beiträge: 55
 

Ich habe mir gerade die aktuelle Liste der förderfähigen LLWP heruntergeladen.

https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html

Neu dabei sind offenbar die Fujitsu. 

ins Auge springen hier die Außengeräte AOYG07KGCB, AOYG09KGCB und AOYG12KGCB mit SCOP 5,2-5,3 für ab 1459€ verfügbar.

Laut Bafa - Liste ist bei diesen Geräten die Schnittstelle zur Netzdienlichkeit bereits vorhanden. Für die Energieeffizienzanzeige benötigt es laut Fujitsu Webseite die Installation eines "handelsüblichen Leistungsmessgerätes". https://www.fujitsu-general.com/de/support/downloads/index.html

Kann es sich lohnen, das weiter zu verfolgen? Ist diese vorhandene Schnittstelle dann vorhanden und damit für die Förderung ausreichend oder muß dann trotzdem noch etwas programmiert, dokumentiert und verkompliziert werden?

In ihrer eigenen Liste, was bei welchen Klimaanlagen für Zusatzmodule nötig sind, tauchen die oben erwähnten Geräte dann nicht einmal auf. https://www.fujitsu-general.com/shared/de/pdf-fcde-list-smartgridready.pdf

Und überhaupt: Gibt es Erfahrungen mit den Fujitsu LLWP? Taugt Hardware und Software im Vergleich zu MHI und Daikin oder kann muss man befürchten, sich Geräte ins Haus zu holen, über die man sich am Ende nur ärgert, weil sie unsinnig abtauen oder wie wild takten wie z.B. Nutzerberichte über Panasonic Etherea Multisplit oder Mitsubishi Electric?

 

Edit: Wenn ich die Eurovent Daten richtig interpretiere, kommt die AOYG07KGCB auf eine minimale Stromaufnahme von 101W  (PL Cond D Ph@12 Grad = 0,86kw bei Cop 8,53)


   
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 7957
 

Einerseits ist Fujitsu recht verbreitet im Split-Massenmarkt und auch in den nordischen Ländern verbreitet, die ja viel damit heizen. Andererseits sind die Erfahrungsberichte im Netz sehr spärlich. Und wir wissen ja, dass selbst Markenhersteller es teilweise überhaupt nicht hinbekommen, dass die Anlage vernünftig im Heizbetrieb regelt inkl. Abtauung. 

Eine Sache erinnere ich mich noch: Die Lüfterstufen waren nicht so optimal, nach leise kam sofort schon recht laut. Da würde ich an deiner Stelle mal vergleichen, sollte in den Datenblättern stehen. 

Das ein Energiekostenmessgerät die Lösung sein soll, die die Bafa akzeptiert, wäre ja mal wieder ziemlich skuril. Ich hoffe, man muss dann auch monatlich ein Foto einschicken. 😊 

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(@tunfaire)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 11 Monaten
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Du hast recht: Laut Datenblatt ist der Geräuschpegel bei Stufe 2 das Fujitsu IG lauter, als das Mitsubishi auf Stufe 3.

Zusätzlich startet es bereits bei 21db und nicht 19, wie das MHI. Nun gut. Wäre schön gewesen, da ich das Haus voll mit Nachtspeicheröfen habe und dadurch in 2024 die Anlage wohl mit 50% gefördert bekommen würde. 

Aber 15 Jahre Lärm wegen ein paar 1000€ ist es mir dann auch nicht wert und die Lösung mit 2x SCM41 mit je 3 kleinen IG ist in meinem Fall eigentlich sowieso nicht zu toppen.


   
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 7957
 

Wobei man dann auch schauen muss, bei welcher Lüfterstufe die Anlagen überhaupt effizient arbeiten. Unsere MHI Single-Split betreiben wir fast immer auf maximaler Lüfterstufe, weil die nur so hinreichend effizient ist. Das liegt bei der MHI aber auch nur daran, weil der Regler nicht besonders toll ist. Es gibt einfach keinen vernünftigen Modus mit Lüfterstufe 2-3. Daikin ist da in vielerlei Hinsicht besser. Ich komme jetzt gut klar mit Lüfterstufe 4 und mag die Effizienz. Wäre aber schon schön, wenn auch andere Möglichkeiten gut funktionieren würden, wenn man es mal leiser haben will.

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(@tunfaire)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 11 Monaten
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Das ist dann wohl das Dilemma mit den Erfahrungswerten.

Wer sich eingehender mit dem Thema beschäftigt, wird am Ende eher auf die bewährten Lösungen zurückgreifen, bei denen man die Probleme kennt und sich darauf einstellen kann.

Bei den MHI würde ich dann versuchen eine Lösung zu basteln, bei der die IG stets auf Silent + Stufe 4 laufen und per Taster bei Betreten und Verlassen des Raumes auf Stufe 1 heruntergeschaltet werden können.

Wenn die Zeit für die Installation gekommen ist und sich die einfache Förderfähigkeit der Fujitsu bewahrheitet hat, würde ich das noch einmal durchrechnen. "Leider" ist die SCM41+3xSRK15 so preisgünstig, dass sich das Wagnis, es mit der Fujitsu zu probieren, nur bedingt lohnt.


   
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Spilles
(@spilles)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 102
 

Ich hab mir die Fujitsu-Bröschüre mal angesehen, ich habe den Eindruck, daß die nicht in erster Linie auf den privaten Heimanwender zielen. Sieht mir mit den vielen Kassetten- und Deckengeräten eher nach kommerziellen Anwendern aus, die im Mittelpunkt stehen. Entsprechend sind die Geräuschpegel eher nicht am absoluten Minimum.

Ich habe auch keinen SCOP-Wert entdeckt. Jahresarbeitszahlen sind im kommerziellen Bereich wohl nicht so wichtig, da wird halt im Winter geheizt und im Sommer gekühlt. Womit ich nicht sagen will, daß die Werte schlecht sein müssen.


   
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alter Hase
(@alter-hase)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1128
 

Ich hole das nochmal vor. Hat jemand infos, ob es ab märz 2024 wieder förderung für split klimaanlagen gibt. Ich hab versucht, da durch zu steigen. Ob es förderungen gibt, was man beachten/erfüllen muss. So wie ich es sehe, muss man zuerst einen betrieb finden, der einem die Anlagen installiert, also ein Angebot/Auftrag des betriebes einreichen. wobei im Auftrag steht, dass der vertrag nichtig wird, wenn es keine förderung gibt. 

Was ist denn damit, dass wenn ich split klimaanlagen zu heizungsunterstüzung installiere, muss dann split klima den hauptteil der heizung übernehmen ?  Muss split klima von aussen (stromversorger) steuerbar sein ? Habe was gelesen, dass es reicht, wenn die leistung/Verbrauch angezeigt wird ? 

Macht es sinn, einen energieberater ins boot zu holen ? Die kosten dafür werden ja auch gefördert. Hat jemand aktuelle infos über das alles ?

Die geschwister scholl wurden ermordet, weil sie ihre politischen ansichten dort verbreitet haben, wo es nicht vorgesehen war. Heute werden nur beiträge gelöscht, keiner stirbt mehr. Ausser der denokratie.


   
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 7957
 

Förderung über BAFA ist möglich. Dafür musst du eine Anlage aus der BAFA-Liste auswählen, die förderfähig ist. Und es muss für jedes Innengerät ein Modul zur Netzdienlichkeit verbaut sein. Kostet etwa 200-300 Euro pro IG Material, Einbau kommt noch drauf. Die Anlage muss ein Fachbetrieb einbauen.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 8 Monaten von Win

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alter Hase
(@alter-hase)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1128
 

Ich habe was zusammen gesucht:

Teil 01:

3. REGELUNGEN ZUR VEREINFACHTEN FÖRDERUNG VON LUFT/LUFT-WÄRMEPUMPEN (Klimaanlage)

Die große Vielzahl möglicher Gerätekombinationen im Fördersegment „Luft/Luft-Wärmepumpen“ (genauer: Außenluft/Raumluft-Wärmepumpen) lässt sich in der Geräteliste des BAFA kaum in übersichtlicher Form abbilden. Um das Antragsverfahren zu vereinfachen, gelten von nun an die nachfolgend aufgeführten Regelungen:

Wärmepumpen mit einer Heizleistung bis einschließlich 12 kW
(bei Geräten mit Kühlfunktion: Kühlleistung, siehe EU 206/2012)

Single-Split-Geräte (1 Innengerät & 1 Außengerät)
• Die Geräteliste enthält Single-Split-Außengeräte, die grundsätzlich zertifiziert und förderfähig sind. Da es mit der Kombination von Innengeräten aber Abweichungen der Effizienz geben kann, sind nur Kombinationen förderfähig, bei denen die Effizienz-Klasse „A+++“ oder „A++“ nachgewiesen wird. Diese Effizienz-Klasse ist im Energielabel gemäß Verordnung (EU) 626/2011 zu finden, siehe letzter Absatz „Hinweise zum Energielabel“.
• Bei der Antragstellung ist das zertifizierte und gelistete Außengerät auszuwählen und bei „Anlage gelistet?“ die Auswahloption „Ja“ anzuklicken“. Zum Abschluss des Förderantrags ist dann das Energielabel der beabsichtigten Gerätekombination unter „Nachweis zur Wärmepumpe“ hochzuladen.
• Geräte-Kombinationen mit anderen (geringeren) Effizienz-Klassen als „A+++“ oder „A++“ im Energielabel sind nicht förderfähig!

Multi-Split-Geräte (mehrere Innengeräte & 1 Außengerät)
• Die Geräteliste enthält Multi-Split-Außengeräte, die grundsätzlich zertifiziert und förderfähig sind. Da es mit der Kombination von Innengeräten aber Abweichungen der Effizienz geben kann, sind nur Kombinationen förderfähig, bei denen die Effizienz-Klasse „A+++“ oder „A++“ nachgewiesen wird kann. Diese Effizienz-Klasse ist im Energielabel gemäß Verordnung (EU) 626/2011 zu finden, siehe letzter Absatz „Hinweise zum Energielabel“.
• Bei der Antragstellung ist das zertifizierte und gelistete Außengerät auszuwählen und bei „Anlage gelistet?“ die Auswahloption „Ja“ anzuklicken“. Zum Abschluss des Förderantrags ist dann das Energielabel der beabsichtigten Gerätekombination unter „Nachweis zur Wärmepumpe“ hochzuladen.
• Falls vor der energetischen Sanierung bereits Innengeräte vorhanden waren und diese weiterhin verwendet werden, müssen auch diese in der Gesamt-Kombination im Energielabel ersichtlich sein.
• Das Energielabel mit der gesamten Wärmepumpen-Kombinationsbezeichnung ist zum Antrag im BAFA-Portal hochzuladen.
• Geräte-Kombinationen mit anderen (geringeren) Effizienz-Klassen als „A+++“ oder „A++“ im Energielabel sind nicht förderfähig!

 

Teil 2:

  1. ANFORDERUNGEN AN ENERGIEVERBRAUCHS- UND EFFIZIENZANZEIGE SOWIE NETZDIENLICHKEIT


Alle förderfähigen Heizsysteme müssen mit einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige ausgestattet sein. Bei förderfähigen Wärmepumpen, die über das Medium Luft heizen, müssen die Wärmemengen gemessen werden.

Förderfähige Wärmepumpen müssen über Schnittstellen verfügen, über die sie automatisiert netzdienlich aktiviert und betrieben werden können. Die netzdienliche Steuerbarkeit gilt ohne weiteren Nachweis als erfüllt, sofern förderfähige Wärmepumpen mindestens: 

  • die unter Punkt 2.1 des aktuellen SG Ready Regulariums (V 2.0) festgelegten Anforderungen umsetzen können oder
  • die in der VHP Ready 4.0 Spezifikation festgelegten Anforderungen umsetzen können oder
  • über eine digitale Kommunikationsschnittstelle, bspw. gemäß VDE-AR-E 2829-6 / EN 50631, an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway (SMGW) angeschlossen werden können oder
  • die im FGK Status-Report 60 Version 2 festgelegten Anforderungen erfüllen.

In der folgenden Liste ist ersichtlich, inwiefern die gelisteten Wärmepumpen netzdienlich sind und über eine Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige (EE-Anzeige) verfügen.

Die optionale Verfügbarkeit bedeutet, dass ein zusätzliches Gerät installiert werden muss, welches auch in der Rechnung zum Verwendungsnachweis ersichtlich sein muss.

Bei Luft-Luft-Wärmepumpen kann zudem die optionale Netzdienlichkeit bedeuten, dass das auswählbare Außengerät nur in Verbindung mit einem geeigneten Innengerät netzdienlich ist.

Bei Wärmepumpen, die über keine eigene Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige verfügen und deren Nachrüstung nicht möglich ist, muss das Heizsystem mit einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige ausgestattet werden.

 

Teil 3:

4.1 Anlagen zur Wärmeerzeugung

Bei Errichtung von sowie Nachrüstung bestehender Anlagen mit Biomasseheizungen, Wärmepumpen,

Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähigen Heizungen und/oder innovativer Heiztechnik zur

Raumheizung inklusive der Nachrüstung bivalenter Systeme müssen die durch die Anlagen versorgten

Wohneinheiten oder Flächen nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 % durch erneuerbare

Energien beheizt werden (Förderrichtlinie BEG EM TMA Nummer 3.1).

 

Damit bleibt wohl alles beim alten. Es lohnt sich nicht, die Anlagen über eine Förderung laufen zu lassen, oder ?

Man kann was einbauen, das nicht direkt auf der Liste steht, dann muss das Innengerät aber ne sehr gute Effizenz-Klasse haben. Ausserdem muss das Innengerät auch "netzdienlich" sein.

Dann gibt es noch einen Punkt:  Wenn ich Split-Klimaanlagen installiere und meine Ölheizung als Backup-System lasse, müssen die Split-Klimaanlagen (in Summe) 65 Prozent der Raumheizung abdecken.

 

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Win
 Win
(@win)
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Bitte immer die Quellen verlinken, schon aufgrund des Zitatrechts ist das nötig... Hilft auch extrem, die Sache nochmal genauer nachzuvollziehen.

 

Hab mal recherchiert, in diesem Dokument vom 1.02.24 steht es auf Seite 4:

https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_waermepumpen_pruef_effizienznachweis.pdf?__blob=publicationFile&v=15

 

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