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Hallo,
ein Altbau wird aktuell beheizt mit Gas-Brennwerttherme und zusätzlich, je nach Bedarf und technischem Sinn, mit 4 Split-Klimaanlagen.
Es gibt keine Handwerkerrechnungen und stattdessen jede Menge fachlich einwandfreie sachkundige Eigenleistung. Eine Förderung der Anlagen wurde niemals beantragt.
Mir stellt sich nun die Frage, ob die Splittklimas beim Energieberater im Sinne der 65% Regelung für erneuerbare Energien beim Gebäudeausweis geltend gemacht werden können.
Es steht natürlich auch im Raume die Energieeffizienzklasse des Gebäudes im Sinne der geplanten EU-Sanierungspflichten nach oben zu heben.
Ist es möglich die Teilbeheizung des Gebäudes mit Split Klimaanlagen im Rahmen des Gebäudeausweise rechtlich geltend zu machen?
Werden nur die großen Zentralheizungsgekoppelten Wärmepumpen mit dem komplettem Installateurs Procedere akzeptiert?
Wie sieht eure Erfahrung damit aus?
Hat das schon einmal jemand durch?
VG
Soweit ich weiß gibt es auch eine Einstufung des Energieausweises aus tatsächlichen Energieverbräuchen möglich. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Energieberater nach Rechnungen fragt. Rechnungen machen nur Wärme wenn sie verbrannt werden (Ok bei manchen Rechnungen wird mir heiß). Der muss dir das so glauben, dass die da sind. Für die Verbrennerheizung legst du doch auch keine Rechnung vor.
6,5 kWp aufm Dach, 14 kWh mit Daly BMS 250A im Keller, Victron Multiplus II 5000, 2 x Victron MPPT 250/70, Cerbo GX, EM24
Camper mit 660 Wp und 3,5 kWh, Victron MPPT 100/50, Wechselrichter mit 2000 Watt, Senseo Kaffeemaschine, kein Gas 😀
Hallo
Für die Einstufung in die Energieeffizienzklasse deines Hauses gelten die Heizkosten der letzten drei Jahre geteilt durch die Grundfläche, die du gerade bei deiner Grundsteuererklärung abgegeben hast.
Die Energie für deine Klimaanlage oder Wärmepumpe, die vom eigenen Dach kommt, wird nicht mitgezählt. Wie auch?
Alternativ kannst du auch jemand externen mit der Ausstellung des Ausweises beauftragen. Ob du dich dabei besser stellst, kannst nur du Entscheiden.
mit freundlichen Grüßen
Thomas
Meines Wissens nach ist bei alten Bestandsgebäuden aber der reine Energieausweis für den nur die Heizkosten der letzten 3 Jahre maßgeblich sind nicht ausreichend.
Stattdessen muß der wesentlich umfangreicherere Bedarfsausweis erstellt werden. Dort fallen auch bisherige Sanierungs-und Dämmassnahmen ins Gewicht.
Für das Gebäude wurde bisher noch kein Ausweis erstellt und auch keine Energieeffiziensklasse ermittelt.
Da könnten dann wohl auch ergänzende Heizsysteme mit einfließen.
Daher die Frage inwiefern sich Split Klimaanlagen positiv auswirken könnten.
Hab nicht viel Ahnung von der Thematik, aber die Energieeffizienzklasse gibt doch den Bedarf an Wärmeenergie pro Jahr pro m² an.
Wenn man innen von einer Normtemperatur ausgeht, ist es fast egal, mit was du heizt, die benötigte Wärmemenge ist immer nahezu gleich.
Was man bei Split-Klima nicht hat, sind ein paar Verluste, die aus der Verbrennung entstehen und auch Rohrverluste, also Wärme, die nicht in der Wohnung ankommt, sondern z.B. im Keller, wo man sie nicht braucht. Das gehts vielleicht um 20-30 %. Das wäre der Vorteil. Mehr wird nicht bei rauskommen.
Einzig eine Dämmung und bessere Fenster/Türen können die Energieeffizienzklasse verbessern. Also eine bessere Dämmung der Hülle.
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Mitsubishi Heavy SRC/SRK20-ZS-W (SCOP 4,6)
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Daikin ATXF25E (SCOP 4,1)
Split-Klima Zentrale Seiten
Hier gibt es einen m.E. sehr guten Artikel zum Energieausweis:
Generell wird zwischen der Qualität der Gebäudehülle und dem Energiebedarf und dort zwischen Primär- und Endenergie unterschieden, damit geht natürlich auch ein, ob mit erneuerbaren Energien geheizt wird. Rein theoretisch könnte jemand auch ein völlig ungedämmtes Haus mit dem Strom einer riesigen Solaranlage heizen, das würde auch berücksichtigt: Primärenergiebedarf sehr klein, Endenergiebedarf ziemlich groß.
Ich meine, dass der Energieberater natürlich die Split-Klimas berücksichtigen muss, unabhängig davon wie sie installiert wurden. Es geht ihn dabei auch nichts an, wie die installiert wurden. Das kann er weder bei denen noch bei einer Gas- oder Ölheizung sinnvoll nachprüfen.
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10/2018: Nissan Leaf (1. Gen)
03/2019: DIY Wallbox auf Basis ESP8266
05/2022: 10.25 kWp PV, SMA Sunny Tripower 8 kW, kein Speicher (bis jetzt)
03/2023: 3x1.75 kW Heizstab im 400l Warmwasserspeicher
06/2023: Daikin 4MXM80A mit Stylish FTXA20, FTXA20, FTXA25, FTXA35
05/2024: Daikin ARXD35A mit Siesta ATXD35A
??/2025: Daikin 3MXM52A mit Perfera All Seasons CTXM15, CTXM15, FTXM35
OpenHAB Home Automation mit DIY PV-EV-Laden Energieoptimierer
Der Energieausweis kann als Energiebedarfsausweis ermittelt werden und dabei wird auch der erzeugte und verbrauchte PV Strom berücksichtigt. Man kann also allein durch die Nutzung der PV Anlage zum Eigenverbrauch für die Klimaanlage oder Wärmepumpe seine Effizienzklasse positiver darstellen.
Zum Thema 65% Regelung. Wenn deine Versorgung mit Strom bis in den November rein und ab Mitte Februar teilweise oder ganz durch die PV Anlage getragen wird und man zusätzlich für die Gasheizung eine Regelung trifft wie z.B. wird nur als Begleitheizung genutzt oder wird erst als Primärheizung ab 0 Grad und darunter genutzt - kann man dieses in ein Gesamtkonzept hineinlaufen lassen. Aber ... hierbei zählt genau wie beim Energiebedarfsausweis eine monatliche Auswertung aller Verbräuche und die selbstgenutzte PV Engergie.
Weiterhin sollte man aber auch erst noch genauer hinschauen - denn die EU ist noch gar nicht soweit ein Papier vorzulegen da es innerhalb der EU schon zu Schwierigkeiten kommt und die Heizungspläne der aktuellen Regierung werden auch gerade noch in der Koaltitionsparty hin und hergerissen. Dazu sollen aber auch noch die Effizienzklassen neu einsortiert werden - da die deutschen Effizienzklassen nicht die gleichen sind wie die europäischen. Nach aktuellen Stand so die Vermutungen, soll man bis 2030 sein Gebäude um eine Klasse besser stellen und bis 2033 auf Klasse D kommen (100-130 Watt/qm).
Und es geht in der Richtlinie um den Durchschnitt des Landes und nicht um jedes einzelne Gebäude.
Ich denke wirklich interessant wird dieses Thema wenn die ungelegten Eier der EU gelegt sind und man weiß auf was das alles wirklich hinausläuft. Erwarte da aber leider für Altbaubesitzer nichts gutes
Wenn ein Energieausweis nach realem Verbrauch gehen würde, kann man doch total schummeln dabei. Beispiel: Nur die Gasrechnung vorlegen, obwohl man die Hälfte mit Split-Klima geheizt hat. Oder jede Menge mit Holz heizen und behaupten, man hätte nur mit Gas geheizt. Damit ist der Energieausweis nur noch ein wertloses Stück Papier.
Als Mieter würde mich vor allem erstmal der Dämmstandard interessieren, also was die Bude bei 20 Grad Normtemperatur für einen jährlichen Energieverbrauch hat.
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Hab die Off-Topic-Diskussion über Klimawandel etc mal hierhin verschoben:
https://www.akkudoktor.net/forum/energiewende/klimawandel-diskussion-abgetrennt/
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@win Möglicherweise soll der Aussteller (Energieberater) das plausibilisieren... Dennoch kannst Du hier betrügen, ganz klar.
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[...] kann man doch total schummeln dabei. Beispiel: Nur die Gasrechnung vorlegen, obwohl man die Hälfte mit Split-Klima geheizt hat. Oder jede Menge mit Holz heizen und behaupten, man hätte nur mit Gas geheizt.
Oder noch extremer: Im Dezember und Januar gar nicht heizen, weil das Haus in den beiden Monaten gar nicht bewohnt ist, während man selbst in seiner Finca in Spanien ist. Und dann behaupten, man hätte den ganzen Winter durchgeheizt.
Ja richtig- beim verbrauchsbasierten Energieausweis kann man schummeln. Beim bedarfsorientierten Ausweis klappt das nicht - da geht es rein nach Wärmeleitfähigkeit der Gebäudehülle und rechnerischem Heizenergiebedarf.
Damit ist der Energieausweis nur noch ein wertloses Stück Papier.
das ist er doch auch, das kontrolliert keine sau.
als ich gebaut habe wurde der energieausweis für 140mm dämmung ausgestellt.
hätte ich jetzt 100mm verbaut wäre es keinem aufgefallen, hätte geld sparen können usw.
dh wenn jemand neu baut und ich meine baut, nicht bauen lässt, dann kann dieser ja wenn 200mm im energieausweis grundlage sind ja 140mm verbauen.
die berechnung hat bei mir der statiker gemacht einreichen musste ich zum bauantrag aber nur den energieausweis.
wie du siest bescheissen kann man immer und überall, man muss nur die gleichen methoden anwenden wie die politiker es tun.
zb dass man sich nicht mehr an manche sachen erinnert
Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.
Mache leider im Moment eine ungute Erfahrung. Mein Haus hat eine alte Ölheizung und drei Split-Klimaanlagen mit insgesamt 5 Innengeräten. Die nutze ich zum Heizen im Frühjahr und Herbst. Bei der Benantragung eines Bedarfsaussweises nach GEG soll ich nach Aussage des Energieberaters die Klimaanlagen als "Elekrto-Direktheizung" und nicht als "Elektro-Wärmepumpe Luft" angeben. Das verschlechtert aber den rechnerischen Endenergiebedarf des Gebäudes um 10 %. Nun weiß ich nicht, ob der Energieberater wirklich recht hat. Was meint Ihr?
Bei der Benantragung eines Bedarfsaussweises nach GEG soll ich nach Aussage des Energieberaters die Klimaanlagen als "Elekrto-Direktheizung" und nicht als "Elektro-Wärmepumpe Luft" angeben.
Da würde ich erstmal die Hintergründe klären, warum er das so meint, was seine Argumentation ist. Erstmal klingt das ja nicht logisch.
Die 10% verstehe ich da auch nicht. Man müsste ja eher mit dem SCOP rechnen, da verringert der Strombedarf sich ja um ein Vielfaches und nicht nur um 10%.
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