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"Einkaufserlebnis" bei Klimando

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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1739
 

Veröffentlicht von: @redsunfx

Ich denke, dass man in diesem Fall schon fein raus ist.

Das glaube ich nicht. Es sei denn dass laut AGB von PP dann dafür einsteht.

Klar fordert der es von PP ein, aber die werden sich dann erstmal an dich wenden...

Veröffentlicht von: @win

Wie wollte man sowas einklagen?

Die deutschen Gesetze sind völlig bekloppt.

Genau DAS geht nämlich. Ich habe gerade genau diesen Fall. Ich habe einen Gerichtlichen Vergleich geschlossen mit Ratenzahlung. Voraussichtlich wird der Schuldner in die Insolvenz gehen.

Mein Anwalt hat mich schon darauf vorbereitet, dass ich die Raten beiseite legen soll, da diese vom Insolvenzverwalter nachträglich zurückgefordert werden würden.

Für einen Normaldenkenden völlig undenkbar...

Die Begründung hab ich nicht genau behalten, aber ich glaube es war sowas wie dass bei einer absehbaren Insolvenz verhindert werden soll, dass noch vorhandene Gelder einseitig bestimmten Gläubigern zugeschoben werden sollen.

 


   
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ThorstenKoehler
(@thorstenkoehler)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1849
 

@win Irgendeine Leistung oder einen Gegenstand angezahlt oder sogar voll bezahlt und der Laden geht pleite-> Hinten anstellen mit der Forderung. So ist die Rechtslage. Das Geld ist dann erstmal weg. Warum sollen Häuslebauer nur Zug um Zug bezahlen, also die Leistungen, die auch schon tatsächlich erbracht worden sind?

Genau aus diesem Grund.

Lasst grüne Männchen die Däumchen senken


   
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 Arc
(@arc)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1833
Themenstarter  

Zurückfordern kann er von mir Nix.

1. Ich habe vor der Pleite meine Wandsprüche eingefordert

2. ich habe das Geld von papal bekommen die an der Stelle eine treuhänderfunktion immer haben

3. ich bin eine Privatperson, kein Kaufmann oder ähnliches

ich bleibe entspannt

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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1739
 

Veröffentlicht von: @arc

Zurückfordern kann er von mir Nix.

Klar kann er. Ob du die Forderung befriedigen musst muss dein Anwalt klären. Kostet dann aber Ärger und Geld...

Veröffentlicht von: @arc

1. Ich habe vor der Pleite meine Wandsprüche eingefordert

Das habe ich auch. Gerichtlich bestätigt.

Veröffentlicht von: @arc

2. ich habe das Geld von papal bekommen die an der Stelle eine treuhänderfunktion immer haben

Bei mir werden die Raten über den Anwalt als Treuhänder bezahlt.

Veröffentlicht von: @arc

3. ich bin eine Privatperson, kein Kaufmann oder ähnliches

Das bin ich auch.

Veröffentlicht von: @arc

ich bleibe entspannt

Kannst aber eben auch ne Überraschung erleben. So hast du es wenigstens schonmal gehört. Das Insolvenzrecht ist sehr verwirrend...

Glück könntest du evtl haben, wenn der PP Käuferschutz eine entsprechende Versicherung beinhaltet.

 


   
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