Wir wechseln das Forum am 14.11.24 auf die Forensoftware Discourse. Zwischen Montag Abend und Dienstag Nachmittag wird das Forum deaktiviert. Danach sind wir hoffentlich mit neuem Forum inkl. der vorhandenen Beiträge wieder am Start! Hier zum Forenbeitrag!
Hallo zusammen,
ich habe meine Gasheizung durch eine LLWP ersetzt und vor dem Einbau einen BAFA Antrag erstellt, der heute genemigt wurde. Der ganze Vorgang ging ohne Energieberater von statten, da dieser in meinem Haus keinen Sinn machte. Das Haus wurde wor 12 Jahren saniert und da gibt es so gut wie nichts mehr energetisch herauszuholen.
Die BAFA hatte bei Antragstellung darauf hingewiesen dass man auf Grund der langen Wartezeit schon auf eigenes Risiko mit dem Einbau beginnen kann obwohl der Antrag noch läuft.
Antrag 3.10. - heute genemigt
Einbau 7.12.
Nun habe ich mir das "Merkblatt zum Verwendungsnachweis" durchgelesen und mir schwirrt der Kopf.
* Abschlussbericht
* Leistungsbeschreibung
* Orientierungs- bzw.- Umestzungsberatung
* Auschreibungsberatung
* Nachweis der förderfähigen Ausgaben
häää??
Kennt sich jemand von euch damit aus, was genau ich denen zusenden soll.
* Rechnung
* Kontoauszug
ist schon mal klar. Soll ich eine Beschreibung mit Fotos machen? Eine Beratung vom Energieberater hatte ich ja nicht.
Vielen Dank im Voraus
Keine Ahnung, was du da beantragt hast.
Deine Auflistung klingt nach einer Förderung für ein Gesamtprogramm, mit Energieberater und mehreren Maßnahmen. Wenn du das beantragt hast, wirst du dafür auch die Unterlagen bringen müssen.
Für eine reine Wärmepumpenförderung brauchst du nur das, was hier steht:
Das einzig Entscheidende sind Rechnung und Fachunternehmererklärung. Das sollte der Fachunternehmer, der letztere ausstellt, aber auch wissen. Wenn du keinen hast, gibt es auch keine Förderung.
Oliver
Ok, Nachtrag. Das dein Antrag ja erst Oktober letzten Jahres gestellt wurde, hatte ich übersehen. So schnell genehmigen die da selten. Neues Jahr, neue Regeln 😉
Viel ändert das aber wohl nicht. Lt. Merkblatt brauchst du trotzdem nur eine Rechnung und die Fachunternehmererklärung, und dazu halt einen Eintrag in der Auflistung der Art "Einbau Wärmepumpe". Beratung, Maßnahmenplan, und all der andere Kram ist für den Einbau einer WP ja nicht erforderlich, und da nicht angefallen, beantragst du dafür auch keine Förderung.
Oliver
Ich habe mir die Fachunternehmererklärung angesehen und mich macht der Passus "Hinweis: Ein separater Strom- bzw. Gaszähler ist vorhanden bzw. wurde installiert oder ist werkseitig in der Wärmepumpe enthalten." nervös. Ich habe keinen separaten Stromzähler für die Klimaanlage, ich habe ja eine PV Anlage die mir den Strom liefert.
Ich habe keinen separaten Stromzähler für die Klimaanlage, ich habe ja eine PV Anlage die mir den Strom liefert.
Erstens solte doch die Klima einen Stromzähler haben, wenn es keine ganz einfache Anlage ist. Also über App. Zweitens: Wo ist das Problem, dass du einen kleinen Hutschienenzähler einbaust? Das würde ich sowieso machen, um einen Überblick zu haben, was die Anlage verbraucht. Drittens: Mit PV heizen klappt doch nur in der Übergangszeit und nicht im Winter. Was hast du da vor?
----
Mitsubishi Heavy SRC/SRK20-ZS-W (SCOP 4,6)
Mitsubishi Heavy SRC/SRK25-ZS-W (SCOP 4,7)
Daikin ATXF25E (SCOP 4,1)
Split-Klima Zentrale Seiten
"Hinweis: Ein separater Strom- bzw. Gaszähler ist vorhanden bzw. wurde installiert oder ist werkseitig in der Wärmepumpe enthalten." nervös
Immer langsam mit die junge Pferde 😉
Das was Du hier gelesen hast sind die neuen Bedingungen die ab de, 01.01.2023 Gültigkeit haben. Da Du aber im Oktober beantragt hast, zählt für Dich noch die alte Regleung und zwar ohne Wärmemengenzähler ;-).
Den Strom zu zählen macht für die Bafa keinen Sinn. Der Hintergrund des Wärmemengenzähles ist die Sicherstellung dass mit der Splitklima auch tatsächlich geheizt wird. Das geht aus dem Stromverbrauch nicht hervor (klar gibt es mittel und Wege, ab ob die die Bafa anerkennt?)
1 x Daikin FTXM42R-RXM42R
2 x Daikin FTXM25R-RXM25R
1 x Daikin 2MXM40A mit 2 x FTXM20R
Den Strom zu zählen macht für die Bafa keinen Sinn. Der Hintergrund des Wärmemengenzähles ist die Sicherstellung dass mit der Splitklima auch tatsächlich geheizt wird.
Auf dem Formular steht aber explizit "Strom-/Gaszähler". Hab mal gegoogelt und dies Formular gefunden:
Vielleicht gilt aber auch diese Maßnahme erst ab 2023. Wobei das Formular von 2020 ist.
----
Mitsubishi Heavy SRC/SRK20-ZS-W (SCOP 4,6)
Mitsubishi Heavy SRC/SRK25-ZS-W (SCOP 4,7)
Daikin ATXF25E (SCOP 4,1)
Split-Klima Zentrale Seiten
Hmm, interessant. Das wäre ja ein Widerspruch zu "Damit wollen wir auschließen dass sich Leute eine Klimaanalge zum kühlen finanzieren lassen" stehen. Aber nun gut, es ist ein Amt, das muss man nicht verstehen ...
1 x Daikin FTXM42R-RXM42R
2 x Daikin FTXM25R-RXM25R
1 x Daikin 2MXM40A mit 2 x FTXM20R