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BAFA/KfW-Förderung für Klimaanlagen?

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ThorstenKoehler
(@thorstenkoehler)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1890
 

Von der Seite Energiewechsel.de :

Der Einbau eines Wärmeerzeugers auf Basis erneuerbarer Energien ist auch dann als Einzelmaßnahme mit dem entsprechenden Fördersatz förderfähig, wenn im Gebäude bereits ein regenerativer Wärmeerzeuger betrieben wird. Bereits bestehende Anlagen sind in die für den Verwendungsnachweis erforderlichen Berechnungen (z.B. Heizlastberechnung) einzubeziehen.

und:

Förderfähige Heizungsanlagen müssen gemäß BEG EM Technische Mindestanforderungen 3.1 überwiegend (d. h. mit mehr als 50 % der erzeugten Wärme) mindestens einem der folgenden Zwecke dienen:

  • Warmwasserbereitung
  • Raumheizung,
  • kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung,
  • solare Kälteerzeugung
  • die Zuführung der Wärme oder solaren Kälte in ein Gebäudenetz

Bei Wärmepumpen mit Kühlfunktion muss die Wärmepumpe zu mehr als 50 % der Wärmeerzeugung dienen.

Dies muss auf geeignete Art und Weise und für Dritte nachvollziehbar nachgewiesen werden können, z. B. durch eine Berechnung.

Insbesondere für Wärmepumpen mit Kühlfunktion weisen wir darauf hin, dass ein entsprechender Nachweis für den Prüfungsfall (z. B. Unterlagen- oder Vor-Ort-Kontrolle) vorzuhalten ist.

Zudem muss gemäß Förderrichtlinie BEG EM Nummer 5.3 mit der Maßnahme die Energieeffizienz des Gebäudes und/oder der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudes erhöht werden und der Einbau mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilsystems (inklusive Durchführung des hydraulischen Abgleichs) verbunden sein. Auch über die Einhaltung dieser Anforderungen sind Nachweise vorzuhalten.

 

Danach müsste die Nachrüstung möglich sein und die "Klimaanlage" müsste einen höheren (S)COP als die vorhandene WP bieten.

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(@derluftheizer)
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Veröffentlicht von: @thorstenkoehler

Insbesondere für Wärmepumpen mit Kühlfunktion weisen wir darauf hin, dass ein entsprechender Nachweis für den Prüfungsfall (z. B. Unterlagen- oder Vor-Ort-Kontrolle) vorzuhalten ist.

Danach müsste die Nachrüstung möglich sein und die "Klimaanlage" müsste einen höheren (S)COP als die vorhandene WP bieten.

Mir ist jetzt nicht ganz klar, ob du dich mit deiner Antwort auf MEINE Frage beziehst (direkter Post davor), aber es ging mir nicht um das Thema, ob bereits ein "regenerativer Wärmeerzeuger" betrieben wird oder nicht, sondern vor allem, WIE ich die Netzdienlichkeit der Splitklimas herstellen kann bzw. soll.

Und um nochmal auf die eher schwafeligen Gesetzestexte zurückzukommen: siehe Teilzitat oben bzgl. vorzuhaltender "Nachweis-Unterlagen". Noch blumiger und nebulöser geht`s kaum, WAS genau als Nachweis akzeptiert wird. Keinerlei konkrete Fakten, nur inhaltloses Allgemein-Geschwafel.

Wenn es dumm läuft, zahlt man später die Förderung zurück, nur weil einem Paragraphen-Reiter die "Nachweise" nicht genügen.

 


   
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(@derluftheizer)
Vorsichtiger Stromfühler
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Schade, auch hier wohl keine erschöpfende, praktikable Auskunft ... 


   
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(@rasti)
Heroischer Stromgenerator
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Veröffentlicht von: @derluftheizer

Ich habe vor wenigen Tagen eine Förderzusage für 1xMHI-Mono und 1xMHI-4fach_Multi erhalten, beantragt in 11/2023. Also noch nach den alten Konditionen.

Beide Anlagen waren bei der Bafa offiziell gelistet. So richtig schlau bin ich bezüglich der Netzdienlichkeit noch nicht geworden; was ich wohl sehe ist, dass mein Kühl-°Experte ein Lastabwurfrelais mit anbietet mit dem Hinweis Netzdienlichkeit in Klammern. Nun kann ich mich irren, aber damit allein ist den Anforderungen doch wohl nicht entsprochen?! Vom Netzanbieter steuerbar ist es doch damit allein nicht, oder??

Auf der anderen Seite habe ich auch einen 2. Heizstromkreis, wohl wie ich erfahren habe vom Elektriker, bereits MIT der Möglichkeit, diesen Stromkreis fernzuregeln, da ich hier schon immer eine LLWP intern im Haus angeschlossen hatte. So gesehen müßte dann doch der Netzdienlichkeit entsprochen sein, wenn ich die Anlagen an diesen Heizstromkreis beaufschlage, oder?

Schau mal in das angehängte Dokument. Ist zwar von Netze BW, sollte aber ähnlich anderswo auch gelten.

Da ist von Steuerbaren Verbrauchseinheiten die Rede, das sind Wallboxen, Wärmepumpen, Klimageräte. Der Netzbetreiber muss (zukünftig) in der Lage sein, die dauerhafte Leistungsabnahme auf 4.2KW zu begrenzen. Wenn du als Kunde (in deinem hoffentlich neuen Zählerschrank mit RfZ, APZ, zRfZ) das Lastabwurfrelais vorhälst, ist m.E. damit deine Schuldigkeit getan. Die Steuerung zur Abschaltung baut der Netzbetreiber an, das geht dich dann nix (bzw. nur bedingt) was an.

Angenommen ich habe eine Wallbox 11kw , eine dicke WP 5kW el. Leistung und 3 Splitklimaanlagen mit insgesamt 3,6 kW el. Leistung.

Da müsste es ausreichen, WP und Wallbox steuerbar/abschaltbar zu machen weil dann ja nur noch die Splitklimas (in Summe <4.2kW) übrigbleiben. 

Bzgl. des Nachweises über die 65% Heizungsverwendung ........

???? Keine Ahnung was du damit meinst....

 

 

 


   
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 7957
 

Bzgl. des Nachweises über die 65% Heizungsverwendung ........

 

 

???? Keine Ahnung was du damit meinst....

 

Vermutlich der Nachweis, dass man mit 65% Erneuerbaren heizt. Das frage ich mich bei Split-Klima auch, welcher Nachweis da mal erforderlich sein wird. Wer sich jetzt Split-Klima zum Heizen einbaut, wird vielleicht irgendwann mal vor dieser Nachweisproblematik stehen. Deshalb war übrigens ja von der BAFA auch die Forderung nach Wärmemengenzähler im Raum. Eigentlich war das eine obligatorische Forderung und ich denke, da müssen die Hersteller per Software auch noch etwas liefern. Weil das nur über die App geht, hätte man dann auch WLAN-Zwang und Zwangsnutzung der App. Das sind keine schönen Aussichten.

----
Mitsubishi Heavy SRC/SRK20-ZS-W (SCOP 4,6)
Mitsubishi Heavy SRC/SRK25-ZS-W (SCOP 4,7)
Daikin ATXF25E (SCOP 4,1)
Split-Klima Zentrale Seiten


   
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(@rasti)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
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Veröffentlicht von: @win

Bzgl. des Nachweises über die 65% Heizungsverwendung ........

???? Keine Ahnung was du damit meinst....

Vermutlich der Nachweis, dass man mit 65% Erneuerbaren heizt. Das frage ich mich bei Split-Klima auch, welcher Nachweis da mal erforderlich sein wird. Wer sich jetzt Split-Klima zum Heizen einbaut, wird vielleicht irgendwann mal vor dieser Nachweisproblematik stehen. Deshalb war übrigens ja von der BAFA auch die Forderung nach Wärmemengenzähler im Raum. Eigentlich war das eine obligatorische Forderung und ich denke, da müssen die Hersteller per Software auch noch etwas liefern. Weil das nur über die App geht, hätte man dann auch WLAN-Zwang und Zwangsnutzung der App. Das sind keine schönen Aussichten.

Einzelne Wärmepumpen oder Splitklimas darf man nach Belieben jederzeit einbauen. Da will niemand einen 65% Nachweis sehen.

Der 65% Nachweis ist doch erst dann zu erbringen wenn man eine nicht reparable fossile Heizung (Öl /Gas) durch eine neue fossile Heizung ersetzen will. 

 

 


   
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alter Hase
(@alter-hase)
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Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1128
 

Bzgl. des Nachweises über die 65% Heizungsverwendung ........

 

???? Keine Ahnung was du damit meinst

Veröffentlicht von: @win

Vermutlich der Nachweis, dass man mit 65% Erneuerbaren heizt. Das frage ich mich bei Split-Klima auch, welcher Nachweis da mal erforderlich sein wird. Wer sich jetzt Split-Klima zum Heizen einbaut, wird vielleicht irgendwann mal vor dieser Nachweisproblematik stehen

Nur wer eine förderung haben will hat das nachweisproblem. Man kann nur mutmassen warum so ein irrsinn erdacht wurde. Wahrscheinlich, weil keine split klimaanlagen gefördert werden sollen, die primär zum kühlen eingesetzt werden. In anderen ländern wird das besser geregelt. Man bekommt keine förderung für den einbau, die laufenden kosten werden gefördert. In diesem beispiel könnte man x jahre einen zuschuss für jede kwh geben, die von den Anlagen von oktober bis april verbraucht werden. Es wird aber nie was geben, was total einfach und gerecht ist.

Bei mir kommt erschwerdend hinzu, dass ich sehr viel mit dem grossen specksteinofen heize. Das holz hab ich privat, da gibt es nicht mal eine rechnung, lieferschein. Bei der neuen förderung wurde wieder mal schnell schnell was mit heisser nadel gestrickt. Armes deutschland, wenns nur noch solche 'fachleute" gibt. 

Die geschwister scholl wurden ermordet, weil sie ihre politischen ansichten dort verbreitet haben, wo es nicht vorgesehen war. Heute werden nur beiträge gelöscht, keiner stirbt mehr. Ausser der denokratie.


   
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ThorstenKoehler
(@thorstenkoehler)
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@win Wieso sollte man vor dem Problem stehen? Für alte Anträge bei der BAFA gibt es keinen WMZ und die neuen Anlagen müssen das mitbringen. Oder es muss ne Berechnung vorgelegt werden.

Das würde ich so lösen:

Fossiler Brennstoff vor LLWP xyz kWh

Nach Einbau LLWP xyz*0,65 kWh. Also hoffentlich.

Darüber gibt es ja Rechnungen vom Brennstoffkauf.

Lasst grüne Männchen die Däumchen senken


   
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(@rasti)
Heroischer Stromgenerator
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Veröffentlicht von: @thorstenkoehler

@win Wieso sollte man vor dem Problem stehen? Für alte Anträge bei der BAFA gibt es keinen WMZ und die neuen Anlagen müssen das mitbringen. Oder es muss ne Berechnung vorgelegt werden.

Das würde ich so lösen:

Du würdest das so machen....darfst du auch ?

Fossiler Brennstoff vor LWWP xyz kWh

Nach Einbau LWWP xyz*0,65 kWh. Also hoffentlich.

LWWP = Luft-Wasser-Wärmepumpe ......war nicht gerade Splitklima das Thema ?

Und wenn du nach Einbau der LLWP xyz*0,65 kWh fossilen Brennstoff verbrauchst, dann sind das 20% zuviel.

Darüber gibt es ja Rechnungen vom Brennstoffkauf.

die werden niemanden interessieren....

 


   
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alter Hase
(@alter-hase)
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Beiträge: 1128
 

Veröffentlicht von: @rasti

LWWP = Luft-Wasser-Wärmepumpe ......war nicht gerade Splitklima das Thema ?

Korrekt, die 65 prozent sind ausschliesslich für split klimaanlagen massgebend. Wer seine fossile zentralheizung ersetzt, für den gelten andere vorgaben.  Split klimaanlagen unterstützen bzw. Ersetzen nur ein teil der fossilen zentralheizung. Dies muss zu 65 prozent erfolgen, sonst gibt es keine förderung. 

Die geschwister scholl wurden ermordet, weil sie ihre politischen ansichten dort verbreitet haben, wo es nicht vorgesehen war. Heute werden nur beiträge gelöscht, keiner stirbt mehr. Ausser der denokratie.


   
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ThorstenKoehler
(@thorstenkoehler)
Heroischer Stromgenerator
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@rasti Du hast Recht es muss LLWP heißen, geändert.

Rechnungen als Beweismittel vorlegen könnte in Bananen- oder Wodkadiktaturen verboten sein oder werden. Bei uns nicht. Ob das ausreichend wäre? Da liegt vielleicht der Hase im Pfeffer.

Nein, nicht Du AlterHase. Grinning  

Lasst grüne Männchen die Däumchen senken


   
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 7957
 

Veröffentlicht von: @thorstenkoehler

Wieso sollte man vor dem Problem stehen? Für alte Anträge bei der BAFA gibt es keinen WMZ und die neuen Anlagen müssen das mitbringen. Oder es muss ne Berechnung vorgelegt werden.

Ich meinte das Heizungsgesetz, wo man irgendwann die 65% Wärme aus Eneuerbaren nachweisen können muss. Wenn man also noch eine Gas- oder Ölheizung parallel nutzt, dann ist die Frage, ob so eine Berechnung, wie du sie gemacht hast, als Nachweis reicht.

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(@maltes)
Batterielecker
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So habe ich das auch verstanden.

  • Förderung nach BEG EM erlaubt LLWP (Klima). Da gilt die 65% nicht. Da gibt es dann 25% Förderung
  • Förderung nach dem Heizungsgesetz brauch die 65% Wärme aus erneuerbaren Energien. Gibt aber mehr Förderung.

Der Threadstarter hat doch gar nicht geschrieben um welche Förderung es ihm geht. 

 

Ich habe eine Förderzusage nach BEG EM (25%). Damals für Mitsubishi Electric bekommen. Das braucht aber dann den Netzdienlichtkeitsadapter RAC SG 1.0. Pro Innengerät. Das hätte dann in meinem Fall die Anlage so um 10% Mehrkosten bedeutet.

Jetzt bekomme ich Mitsubishi Heavy. Da muss ich mal schauen was ich an Zusatzteilen bräuchte, was diese kosten und ob sich das lohnt. Im Grunde habe ich verstanden das diese Maßnahmen ja auch den Selbsteinbau fördern. Das muss also mein Klimamensch mir gar nicht einbauen sondern könnte ich selber machen.

Die Hotline für diese Förderungen ist aber auch zu empfehlen. Ich habe da mal nachgefragt ob meine Förderzusage bedeutet das ich auch Mitsubishi Electric einbauen muss (nein)


   
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(@derluftheizer)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 10 Monaten
Beiträge: 21
 

Veröffentlicht von: @maltes

So habe ich das auch verstanden.

  • Förderung nach BEG EM erlaubt LLWP (Klima). Da gilt die 65% nicht. Da gibt es dann 25% Förderung
  • Förderung nach dem Heizungsgesetz brauch die 65% Wärme aus erneuerbaren Energien. Gibt aber mehr Förderung.

Der Threadstarter hat doch gar nicht geschrieben um welche Förderung es ihm geht. 

 

Ich habe eine Förderzusage nach BEG EM (25%). Damals für Mitsubishi Electric bekommen. Das braucht aber dann den Netzdienlichtkeitsadapter RAC SG 1.0. Pro Innengerät. Das hätte dann in meinem Fall die Anlage so um 10% Mehrkosten bedeutet.

Jetzt bekomme ich Mitsubishi Heavy. Da muss ich mal schauen was ich an Zusatzteilen bräuchte, was diese kosten und ob sich das lohnt. Im Grunde habe ich verstanden das diese Maßnahmen ja auch den Selbsteinbau fördern. Das muss also mein Klimamensch mir gar nicht einbauen sondern könnte ich selber machen.

Die Hotline für diese Förderungen ist aber auch zu empfehlen. Ich habe da mal nachgefragt ob meine Förderzusage bedeutet das ich auch Mitsubishi Electric einbauen muss (nein)

Erstmal danke für den wieder belebten, intensiven Meinungsaustausch dazu an alle....  Ich kann mich nur wiederholen: wirklich glasklare, praktikable Vorgaben sind vom Gesetzgeber her wieder mal nicht getroffen worden, sonst bräuchte es diese Diskussionsrunden nicht

Hier bei mir auch Mitsubishi Heavy. Lastabwurfrelais bietet der Klimabauer von sich aus an. Wenn das - und der explizite Ausweis auf der Handwerker-Rechnung ausreicht, wär`s ja ok. Bzgl. der hier öfter genannten "65% Anteil aus EE": DAS schien laut Klimabauer garnicht das eigentliche Nachweis-Problem zu sein, wenn ich mit Strom als Primärenergie heize, wird ja automatisch angenommen, dass dies "klima-freundlich" sei. Was ich mit LLWP aber sehr wohl auf Nachfrage darlegen muß ist angeblich, das ich die Splitklima VORRANGIG zum HEIZEN (größer 60%) nutze, gegenüber dem Kühlbetrieb. Auf meine Rückfrage, WIE ich das machen soll, zuckte der Klima-Fritze auch nur mit den Schultern und meinte "über die App". In der Tat hat die App vom MHI einen recht passablen Energiezähler integriert, setzt aber voraus, dass ich die Anlage online via Cloud steuere. Lokaler Betrieb wäre ohne °Energiezähler.

Zu meiner spezifischen Situation hier seh ich leider immer noch nicht klarer: ich habe hier bereits einen separaten Heizstromkreislauf mit angeschlossen Rundsteuergerät. Mit gesundem Menschenverstand würde man meinen, das mit Anschluss der Spliklima an diesen Stromkreis der Netzdienlichkeit entsprochen wird. Wie man das allerdings gegenüber der Bafa wieder nachweisen soll, weiß der Fuchs...

 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 8 Monaten von DerLuftheizer

   
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(@derluftheizer)
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Veröffentlicht von: @maltes

Die Hotline für diese Förderungen ist aber auch zu empfehlen. Ich habe da mal nachgefragt ob meine Förderzusage bedeutet das ich auch Mitsubishi Electric einbauen muss (nein)

Interessant - Hotline, wie, wo zu erreichen? Kann die was, also was die Details anbelangt? 😉

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 8 Monaten von DerLuftheizer

   
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