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Wie viele Durchlauferhitzer gibt es eigentlich in D und...?

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HF_SPSler
(@hf_spsler)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 505
 

Veröffentlicht von: @uschi

Was nützt Dir die Vergangenheit mit irgendwelchen Preisen und Leistungen?

Wie kommst du darauf, dass ich Preise suche? Unser EFH verfügt bereits über einen 43kVA Anschluss.

 

@win Nein, die seit über einem Jahr erfolgende Auswertung des Leistungsbezugs des gesamten Grundstücks (das ehemalige Nebenerwerbsgebäude wird seit 2022 zusätzlich bewohnt und beinhaltet den 18kW DLE) anhand der Smartmeterdaten zeigt, dass 43kVA vollkommen ausreichend sind. Einzig, aber das rein hypothetisch, wenn sich tatsächlich mal zwei 11kW Wallboxes auf dem Hof tummeln- und gleichzeitig jemand auf Stufe2 duschen würde, dann wären nur noch weniger als 3kVA Reserve. Aber der Fall wird nie eintreten.

Interessiert mich einfach mal wie und ob man herausfinden könnte wann ggfs. eine Erhöhung stattgefunden hat - oder ob überhaupt eine Erhöhung statt gefunden hat. Ich kann mir nicht vorstellen dass das EFH von anfang an einen 3x63A Anschluss hatte und das zu Beginn sogar noch über Freileitungen.

Klar, ich könnte mich auch einfach drüber freuen und gut sein lassen. Neugier halt 🙂 

 

1. 2,43kWp Trina Solar an MP2 3000 - 5kWh DIY / 14,3kWh Amy Wan Pack LiFePo >> Nulleinspeisung via SIEMENS S7 SPS
2. 12,3kWp JAM54D41 LB an 3x MP2 5000 - 48kWh LiFePo MPPT RS450/200


   
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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1660
 

Kann man denn anhand der verbauten NH Sicherungen zwingend auf die erlaubte Anschlußleistung schließen?

Ist eine erhöhung der Anschlussleistung mit laufenden Kosten verbunden, oder eine einmalige Genehmigungssache?

Gilt dabei der "Bestandsschutz" für die vorhandene Elektroanlage noch?

 


   
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 7532
 

Veröffentlicht von: @hf_spsler

Interessiert mich einfach mal wie und ob man herausfinden könnte wann ggfs. eine Erhöhung stattgefunden hat - oder ob überhaupt eine Erhöhung statt gefunden hat. Ich kann mir nicht vorstellen dass das EFH von anfang an einen 3x63A Anschluss hatte und das zu Beginn sogar noch über Freileitungen.

War früher recht häufig der Fall mit 3x63A. Gerade auch in Gegegenden, wo 2 DLE im Haus Standard waren.

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HF_SPSler
(@hf_spsler)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 505
 

Veröffentlicht von: @jay

Kann man denn anhand der verbauten NH Sicherungen zwingend auf die erlaubte Anschlußleistung schließen?

 

Nun, sicher. Da weder der Verteilnetzbetreiber noch der Versorger über eine Messeinrichtung geschweige denn über die Möglichkeit verfügen die aufgenommene Leistung in irgendeiner Weise zu drosseln (also kein ominöses Smart-Meter-Gatewya vorhanden), gilt S = U x I x 3 = 230V x 63A x 3 = ~43,5kVA

Veröffentlicht von: @jay

Ist eine erhöhung der Anschlussleistung mit laufenden Kosten verbunden, oder eine einmalige Genehmigungssache?

 

Hier kann ich nicht mitreden da wir selbst keine Erhöhung beantragt haben. Aufgrund der oben verlinkten Tabelle schätze ich jedoch, dass eine Erhöhung der Anschlussleistung in Sachen Kosten eine einmalige Sache ist.

 

Veröffentlicht von: @jay

Gilt dabei der "Bestandsschutz" für die vorhandene Elektroanlage noch?

 

Vermutlich, nein. Allem vorran wird voraus gesetzt, dass die für eine Leistungserhöhung erforderlichen Querschnitte vorhanden sind.

Da die Zählervorsicherungen ja in Sachen Selektivität zur Absicherung im Hausanschlusskasten passen müssen, würden bei einer Leistungserhöhung ja nicht nur die NHs im HAK getauscht werden sondern, um die Leistung dann auch im Zählerschrank zur Verfügung zu haben, auch die Zählervorsicherungen. Damit die Zählervorsicherungen der aktuellen Norm entsprechen kann es sein das von NH auf SLS umgebaut werden muss - wenn es denn der Schrank zulässt. Dann kann es unter Umständen erforderlich sein die komplette Zählerschrankverdrahtung von seinerzeit üblichen 10mm² auf 16mm² zu erhöhen (wo ich bis heute nicht verstehe warum da 10mm² mit bis zu 50A bei Einzelader abgesichert werden darf). Ich meine aber, eine Änderung am Zählerschrank bzw. eine ggfs. erforderliche Erneuerung des Zählerschranks (um die aktuellen VDE Normen auch hinsichtlich Überspannungsschutz zu erfüllen) bedeutet immer eine Komplettabnahme der Hausinstallation. Streng genommen. Es kann sein, dass sich ein Eli finden lässt der es hier zugunsten des Kunden nicht so ganz genau nimmt.

 

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