Mieterstrom im EFH
 
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Mieterstrom im EFH

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(@rasti)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1155
 

Veröffentlicht von: @lukas089

Hat sich eigentlich zwischenzeitlich noch jemand mit dem Thema auseinandergesetzt? Ich habe zu dem Thema Mieterstrom letztens einen Blogbeitrag gelesen, in dem das Messkonzept (MK) D4 (virtueller Summenzähler) erwähnt wurde. Damit dürften die Hardwarekosten in Zukunft ja deutlich günstiger ausfallen. Kennt ihr Anbieter, welche das schon anbieten?

Ich biete meinen Mietern Mieterstrom an (2 Häuser, 5 Mietparteien) und alle machen mit.

https://www.akkudoktor.net/forum/stell-dein-batterie-powerwall-projekt-vor/pv-anlage-erweitern-mieterstrom/#post-144629

 


   
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(@rasti)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1155
 

Veröffentlicht von: @ferdl

Ich denke das alle darauf warten, dass das neue Gesetz dazu aus der Planung kommt. Vor Ende 24 wird das sicher nicht sein.

Derzeit ist Mieterstrom für (Klein-)Vermieter aus juristischer Sicht völlig uninteressant.

Wirtschaftlich lohnt es sich für den Vermieter allemal, zumindest dann wenn man nur die Materialkosten hat und viel oder fast alles selbst machen kann (dafür genau ist ja das Forum hier so super geeignet ). ROI bei mir in 6-10 Jahren (bei 2 Häusern mit insgesamt 6 Wohneinheiten, eine selbstbewohnt) und Einnahmen steuerfrei.

Was meinst du damit dass es sich aus juristischer Sicht nicht lohne ?

 


   
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(@ferdl)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 10 Monaten
Beiträge: 12
 

Veröffentlicht von: @rasti

Was meinst du damit dass es sich aus juristischer Sicht nicht lohne ?

Der Vermieter wird zum Netzbetreiber mit allen Pflichten (auch dann wenn er sie nicht kennt).

Der Mieter kann sich jederzeit einen anderen Lieferanten suchen, daher bist du erpressbar.

Die Stromlieferung findet im Mietrecht statt, mit der Folge, keine freie Vertragsgestaltung und du darfst einem zahlungsunwilligen Mieter den Strom nicht abstellen.

 

In der Realität wird es oft gutgehen, sich zum Vorteil aller, nicht an alle rechtlichen Vorgaben zu halten, aber wenn du an den richtigen gerätst, wird dir früher oder später ein Amtsrichter Licht ans Fahrrad legen.


   
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(@rasti)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1155
 

Veröffentlicht von: @ferdl

Der Vermieter wird zum Netzbetreiber mit allen Pflichten (auch dann wenn er sie nicht kennt).

Du meinst sicher Stromlieferant

 

Der Mieter kann sich jederzeit einen anderen Lieferanten suchen, daher bist du erpressbar.

Ich glaube dass das so ist, dass der Mieter sich einen neuen Lieferanten nur dann suchen kann, wenn bei Mietbeginn ein eigener Zähler vorhanden ist.

Bei einem Mieterwechsel würde ich den Mietvertraf dann so gestalten, dass der Strom über Zwischenzähler abgerechnet wird, weils halt nicht anders geht.

Aber selbst wenn er sich einen anderen Lieferanten suchen will, dann habe ich halt für diese eine Wohnung keinen Abnehmer und muss für 8cent verkaufen.

 

Die Stromlieferung findet im Mietrecht statt, mit der Folge, keine freie Vertragsgestaltung

 

Das stimmt glaube ich auch nicht, zumindest wenn der Mieter seinen Lieferanten frei wählen kann.

und du darfst einem zahlungsunwilligen Mieter den Strom nicht abstellen.

Das darf ich bei Heizung und Wasser auch nicht und ist mein überschaubares Risiko. Wenn die Stromlieferung im Mietrecht wäre, wäre das dann zumindest ein Kündigungsgrund.

In der Realität wird es oft gutgehen, sich zum Vorteil aller, nicht an alle rechtlichen Vorgaben zu halten, aber wenn du an den richtigen gerätst, wird dir früher oder später ein Amtsrichter Licht ans Fahrrad legen.

Ersetze das "oft" durch "meistens" und wo kein Kläger da kein Richter. Ich mache mit meinem Mieterstrom jedenfalls nichts illegales und das wirtschaftliche Risiko halte ich für sehr überschaubar.

 


   
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 PNT
(@pnt)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 12 Monaten
Beiträge: 288
 

Veröffentlicht von: @rasti

Ich glaube dass das so ist, dass der Mieter sich einen neuen Lieferanten nur dann suchen kann, wenn bei Mietbeginn ein eigener Zähler vorhanden ist.

Bei einem Mieterwechsel würde ich den Mietvertraf dann so gestalten, dass der Strom über Zwischenzähler abgerechnet wird,

Allen Letztverbrauchern muss die Tarifwahlfreiheit geboten werden. Das kann u.a. in dem fuer die Wohneinheit einen entsprechenden Zaehlerplatz vorhaelt AFAIK.
Soweit ich das verstanden habe duerfen Stromlieferugnsvertrag und Mietvertrag nicht mir einander gekoppelt werden.

Einfach ist alles nicht - leider.
Wichtigste Voraussetzung fuer einen kleinen Rahmen hier - ist, dass man sich gut versteht bzw. alle an einem Strang ziehen.
Dann ist vieles nicht mehr so unmoeglich IMHO.

Gruss,
PNT


   
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