der Vermieter kann 8% der Investitionskosten auf die Miete aufschlagen. Und Ja, je nach Immobile teilt sich der Vermieter und der Mieter den CO2 Preis zu gewissen Teilen.Der Vermieter kann alle Investitionskosten auf die Miete aufschlagen, das geht ganz simpel: Wenn das alle machen (und das werden sie), dann steigt nämlich der ortsübliche Mietspiegel und damit wird es durch die Hintertür wieder legal. Die Miete darf innerhalb von drei Jahren um maximal 20% steigen und das ist ein dicker Brocken.
Bevor mich jemand fragt: Nein, eine fix und fertige Patentlösung habe ich für das Heizungsproblem ebenfalls nicht.
Daniel
Entweder der Markt funktioniert, wenn man ihn lässt oder man reguliert. Dann lässt man aber gerade nicht.
Correcto. Es sind vor allem die unregulierten Märkte die früher oder später zu ungesunden Exzessen neigen. Dem völlig freien Kapitalismus fehlen einige Dämpfungsglieder und Gegenkopplungen, um das mal elektronisch auszudrücken.
Beispiele: Sub-Prime-Krise 2008, Drogenhandel
Nein, eine fix und fertige Patentlösung habe ich für das Heizungsproblem ebenfalls nicht.
Aber bessere Ideen als Roberts GEG? Ich bin gespannt auf Vorschläge!
Das stimmt nicht. Für eine Investition darf er auch nur einmal die Miete um 8% (im Jahr) der Investitionskosten erhöhen. Wenn er mehr erhöht, dann hat er mehrere Investitionen in unterschiedlichen Jahren getätigt.
PIP 5048MS | 6x 340Wp mono (2KWp) Ostdach | 14S80P Powerwall
3x MP2 5000 | 11 kWp Ost- + Westdach | 14kWh LFP
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@yossarian Wie viel Zeit bleibt Dir noch bis zur durchschnittlichen Lebenserwartung? 😆
Lasst grüne Männchen die Däumchen senken
Wie viel Zeit bleibt Dir noch bis zur durchschnittlichen Lebenserwartung?
Kannichdiefragenochmahaben?
Ich hab ein Junges Kind. Könnte bis 2100 reichen.
Für eine Investition darf er auch nur einmal die Miete um 8% (im Jahr) der Investitionskosten erhöhen. Wenn er mehr erhöht, dann hat er mehrere Investitionen in unterschiedlichen Jahren getätigt.Du darfst doch die Miete auch dann erhöhen, wenn Du überhaupt gar keine Investition tätigst und die Bude einfach als Cashcow laufen läßt. Wäre mir neu, wenn man eine Mieterhöhung begründen müßte, solange Du nicht gegen §558 BGB verstößt. Falls Du sie natürlich mit Modernisierungen begründest, dann gilt logischerweise §559 BGB. Das ist zumindest mein Wissensstand.
Außerdem darf die Wohnungsmiete auch nicht zu billig sein, sonst haut Dir das Finanzamt auf die Finger.
Daniel
Einfach so darfst du die Miete nicht erhöhen. Du darfst die Miete an den Mietspiegel angleichen. Oder bei Modernisierung. Übrigens auch nicht bei Instandhaltung. Und bei dem Rausch von Gas auf WP ist noch nicht geklärt ob es sich mit dem GEG um eine Modernisierung oder eine Instandsetzung handelt. Kann also sogar sein, das bei einer defekten Heizung und der Tausch aus eine WP gar nicht zur Mieterhöhung führen darf.
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Ich sehe schon - ich bin hier wieder zwischen wohlhabenden Eigentümern und Vermietern gelandet. Da bin ich leider raus. Ich sehe das alles nur aus der Perspektive des habenichts. Meine teuerste Investition ever war mein 11 Jahre altes Auto.
Aber vielleicht bin ich ja als soziales korrektiv nützlich, als einziger Mieter in dieser Diskussion.
Und nebenbei, @Doc: lass das doch mit diesem Sehtest in deinen Beiträgen. Kommunikation ist schon schwer genug.
Kann also sogar sein, das bei einer defekten Heizung und der Tausch aus eine WP gar nicht zur Mieterhöhung führen darf.Rischtisch, aber ob es bei so viel Rechtsunsicherheit 2024 dann zu einem wahren Bauboom kommt, dürfte schon etwas zweifelhaft sein und genau das schrieb ich ja weiter oben.
Daniel
@docemmettbrown Dazu kommt es auch mit Rechtssicherheit nicht. Bauen ist aktuell einfach teuer und die Zinsen sind hoch.
Lasst grüne Männchen die Däumchen senken
Und nebenbei, @Doc: lass das doch mit diesem Sehtest in deinen Beiträgen. Kommunikation ist schon schwer genug.
Sehe ich auch so. Verstehe nicht, warum du so kleine Schrift benutzt, die mein Browser gar nicht mehr richtig anzeigen kann. Da müsste ich die Seite vergrößern. Das trägt nicht zur Verständigung bei.
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Moment mal. Aktuell, wie auch seit vielen Jahren, ist die Rechtssicherheit, das du als Mieter zu max. 8% der Investitionskosten mittragen musst. Das gilt für neue Fenster, Haus streichen, Garten erneuern, Dämmen, Heizungsmodernisierung (z.B. Gas Brennwert), Neue Haustür, Bewegungsmelder, etc. Das ist also die Rechtssicherheit. Wenn du "glück" hast, ist der Einbau einer WP keine Investition wodurch sie nicht umlegbar ist. Ich verstehe gerade nicht, auf welche Rechtssicherheit du ansprichst? Ist es für dich nur Rechtssicher, wenn du einen Vorteil dadurch hast?
Zudem hast du dir aus meinem Beitrag einen kleinen Satz rausgepickt, wozu du falsche Aussagen getätigt hast (8% Mieterhöhung). Da du den eigentlichen Sinn meines Beitrages (CO2-Preis + Ordnungsrecht = besser für Mieter) überhaupt nicht reagiert hast, scheint das gerade eine Ablenkung zu sein.
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Ich sehe schon - ich bin hier wieder zwischen wohlhabenden Eigentümern und Vermietern gelandet. Da bin ich leider raus. Ich sehe das alles nur aus der Perspektive des habenichts. Meine teuerste Investition ever war mein 11 Jahre altes Auto.
Aber vielleicht bin ich ja als soziales korrektiv nützlich, als einziger Mieter in dieser Diskussion.
Ja, wir sind beides (Eigentümer + Vermieter, wohlhabend ist wohl immer Ansichtssache). Aber darum geht es mir gar nicht. Ich kann es einfach nicht haben, wenn man Themen nicht objektiv betrachtet. Es ging mir nur darum, dass es gesetzliche Rahmenbedingungen gibt, an die man sich halten muss. Eine Mieterhöhung ist definitiv nicht "einfach so" in "irgendeiner Höhe" zulässig. Zudem finde ich es fair, das der Vermieter einen Teil des CO2 Preises mitbezahlen muss, wenn die Bude schlecht gedämmt ist und/oder die Heizung alt ist. Was kann der Mieter dazu, wenn der Vermieter seine Immobilie nicht in Schuss hält und der Mieter die Wärme rauspusten muss und mehr bezahlt? Aber es ist nun mal unsinnig, noch eine neue Öl/Gas Heizung einzubauen, da die CO2 Preise durchschlagen werden und zwar beim Mieter, der Öl/Gas verbraucht. Ich kann aber auch verstehen, das dies zu hohen Investitionskosten führen wird, die auch nicht aus "Nächstenliebe" nur beim Vermieter hängenbleiben kann. Auf der anderen Seite müssen Vermieter für einen evtl. vorhandenen Sanierungsstau auch "bestraft" werden.
Mal aus der Sicht eines Vermieters:
Wir haben die Miete schon lange nicht erhöht, unsere Mieter wohnen dort seit vielen Jahren. An beiden Wohnungen muss etwas getan werden, allerdings ist dies schwer möglich, solange die Mieter darin wohnen. Wir haben also auch ein Sanierungsstau (Elektrik, Fenster, Bad). In einer Eigentümergemeinschaft kann man sich seit Jahrzehnten nicht darauf einigen das Dach zu erneuern oder eine Zentralheizung zu installieren. Eine Wohnung hat Nachtstrom, weil keine gemeinsame Lösung gefunden wird (die "alten" mögen ihren Nachtspeicherofen). Was sollen wir als Vermieter machen? Da geht es mir gar nicht um das GEG, da sind wir sowieso erstmal raus, aber pauschal auf "den bösen Vermieter" zu schimpfen, weil er ja die Miete erhöht, nachdem er 25k in eine neue Heizung investieren musste, ist halt auch nicht fair. Es wird sicherlich andere Vermieter geben, die halt rein auf Cashflow aus sind. Das ist aber nicht überall so. Viele wollen einfach kein Ärger mit den Mietern und auch nur in Ruhe leben.
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@nick81 "Zudem hast du dir aus meinem Beitrag einen kleinen Satz rausgepickt, wozu du falsche Aussagen getätigt hast (8% Mieterhöhung). Da du den eigentlichen Sinn meines Beitrages (CO2-Preis + Ordnungsrecht = besser für Mieter) überhaupt nicht reagiert hast, scheint das gerade eine Ablenkung zu sein."
Das geht für mein Empfinden schon ne ganze Zeit so und wird nicht nur von Doc so praktiziert.
Deine Einstellung zur Aufteilung der CO2-Kosten finde ich bewundernswert.
Lasst grüne Männchen die Däumchen senken