PV Rahmen und/oder Gestelle müssen NICHT in den Potentialausgleich einbezogen werden AUSSER es existiert eine weitere Berührungsmöglichkeit auf dem Dach: ein Mensch könnte also dort oben gleichzeitig Modul/Rahmen UND z.B. einen Antennenmast berühren Deshalb ist dafür eine individuelle Beurteilung vor Ort erforderlich.
Und dann baut irgendwann jemand eine Antenne aufs Dach, erstellt bei dieser ordnungsgemäß eine Potenzialausgleich oder Erdung und schafft wenig offensichtlich eine Gefahrenquelle. Keine gute Idee.
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Mitsubishi Heavy SRC/SRK20-ZS-W (SCOP 4,6)
Mitsubishi Heavy SRC/SRK25-ZS-W (SCOP 4,7)
Daikin ATXF25E (SCOP 4,1)
Split-Klima Zentrale Seiten
Ähem, JA, das wäre DANN ein Problem. Aber es würde den Errichter der neuen Anlage "treffen". Wer baut denn heute noch Antennen aufs Dach?? Und wenn, dann sollte die Elektrofachkraft dem Kunden doch erklären können daß nun beide Anlagen in den Potentialausgleich einbezogen werden müssen. Für die Antenne muß dann doch sowieso eine Trasse für den Ausgleichsleiter gefunden werden 😎